Aufgrund des § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385) geändert worden ist, verordnet der Senat:
Artikel 1: Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 23. Juni 2020 (GVBl. S. 562), die durch Verordnung vom 21. Juli 2020 (GVBl. S. 625) geändert worden ist, wird wie folgt neu gefasst:
§ 6 Personenobergrenzen bei Veranstaltungen
(1) Veranstaltungen im Freien mit mehr als 1 000 zeitgleich Anwesenden sind bis einschließlich 31. August 2020 verboten. Vom 1. September bis zum Ablauf des 24. Oktober 2020 sind Veranstaltungen im Freien mit mehr als 5 000 zeitgleich Anwesenden verboten.
Widerstand jetzt Straftat?
Silk E.
Hallo Herr Schiffmann, ich habe mit Ihnen den Wandel im Glauben vollzogen. Gerade noch Demokratie und im nächsten Moment...DDR... Ich habe also seit April kapiert, es geht nicht um Corona. Aber um was geht es wirklich? Auch ich habe auf meine alten Idole gehofft: Lindenberg, Ärzte, Tote Hosen und ja, auch vielleicht auch BAP... was ist los? Warum kommt da nichts? Wissen die mehr oder weniger?...
Hans Georg Loos
Hallo Bodo ich bin der ältere und biete dir das du an. Meine Idee ist eine Petition zu starten mit der Forderung das bei Einführung einer Impfung sich die komplette Regierung mit Familien unter Notariella Aufsicht impfen lässt um zu zeigen das Sie dahinter stehen. Als Ehrengast wäre Bill Gates mit Familie super. Vielleicht kann man bei den Deos Unterschriften sammeln. Mit lieben Grüßen aus dem Sauerland Hans Georg
Hier haben wir also unser erstes Corona Opfer unter Kindern in Deutschland. Allerdings wohl nicht ganz so, wie von der „wir werden alle sterben Fraktion“ erwartet:
Vielleicht war für dich der Ton wirklich so schlecht, dass du nicht verstanden hast, was er sagte. Er meinte, dass er und auch Michael Ballweg und Co. nicht mehr Herr über die vielen mails und Nachrichten über WhatsApp und telegram werden. Sie können es nicht schaffen, täglich tausende PN's zu sichten, geschweige denn, zu antworten. Daher sollten wir sparsamer mit den Nachrichten sein, da sie einige feste Leute haben, die ihnen News zuarbeiten. Wenn wir sie unterstützen möchten, dann können wir das mit Spenden tun.
Aufgrund des § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385) geändert worden ist, verordnet der Senat:
Artikel 1: Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung vom 23. Juni 2020 (GVBl. S. 562), die durch Verordnung vom 21. Juli 2020 (GVBl. S. 625) geändert worden ist, wird wie folgt neu gefasst:
§ 6 Personenobergrenzen bei Veranstaltungen
(1) Veranstaltungen im Freien mit mehr als 1 000 zeitgleich Anwesenden sind bis einschließlich 31. August 2020 verboten. Vom 1. September bis zum Ablauf des 24. Oktober 2020 sind Veranstaltungen im Freien mit mehr als 5 000 zeitgleich Anwesenden verboten.
Widerstand jetzt Straftat?
Ich habe also seit April kapiert, es geht nicht um Corona.
Aber um was geht es wirklich?
Auch ich habe auf meine alten Idole gehofft: Lindenberg, Ärzte, Tote Hosen und ja, auch vielleicht auch BAP...
was ist los? Warum kommt da nichts? Wissen die mehr oder weniger?...
https://youtu.be/kWpzfqW34lA
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Wegen-Corona-geoeffnet-Junge-faellt-aus-Grundschulfenster,unfall14928.html
Dieser Junge, meine lieben Blockwärter*innen geht auf Euch:
https://youtu.be/kUnbuhswtwI
Dieses Video ist privat. angezeigt