Versammlungs- und Spaziergangsfreiheit im Willkürmodus? Das Kretschmer-System implodiert!
Durch seine Verfügung nur noch ortsfeste Versammlungen zu erlauben - und damit Aufzüge sowie Spaziergänge, die oft von der Polizei als Versammlungen eingestuft werden zu verbieten - hat die Kretschmer-Regierung das Versammlungsrecht massiv eingeschränkt. Sie hat aber eine Hintertür gelassen, wonach die Landratsämter (als Versammlungsbehörden) Aufzüge in Sonderfällen genehmigen können. Das führt mittlerweile zu einem rechtlichen Flickenteppich in Sachsen, der sinnbilldich für das Chaos steht, das wir mittlerweile in diesem Land haben.
Eine kleine Übersicht:
- Leipzig: Aufzüge werden untersagt, jeder Versuch wird durch aggressive Polizisten mit Gewalt unterbunden und - wenn doch ein Aufzug gelingt - werden Teile der Spaziergänger festgesetzt. Als Aufzug bewegen durfte sich dagegen eine linksextreme Fahrraddemo.
-Zwönitz / Schneeberg (Erzgebirgskreis): Die Polizei schikaniert einige Teilnehmer des Zwönitzer Spaziergangs im Nachgang mit Kontrollen, weil sie an einem unzulässigen Aufzug teilgenommen hätten. In Schneeberg ist die Versammlungsbehörde - Stand jetzt - nicht bereit einen Aufzug zuzulassen und will die Versammlung, die heute Abend ab 18 Uhr stattfindet, stationär beschränken.
- Zwickau (LK Zwickau): Etwa 300 Linksextremisten können am Samstag als Aufzug durch die Innenstadt demonstrieren, das Landratsamt erteilt die Ausnahmegenehmigung.
- Bautzen (LK Bautzen): Als erstem Montagsspaziergang des sächsischen Bürgerprotestes wurde Bautzen die Ausnahmegenehmigung erteilt, am Montag als großer Spaziergang durch die Stadt zu ziehen. Das ist sicherlich auf den großen Druck auf das CDU-Landratsamt zurückzuführen, dass sonst eine noch weitere Unbeliebtheit in der Bevölkerung fürchtet.
- Chemnitz: Die Stadt Chemnitz hat auch dem Chemnitzer Montagsspaziergang eine Ausnahmegenehmigung erteilt, so dass dieser als Aufzug durch die Stadt durchgeführt wird.
Die Konsequenz dieses rechtlichen Flickenteppichs: Willkür und Schikanen in noch größerem Ausmaß als bisher.
Wichtig zu beachten: Die Verantwortung, wenn wieder Bürger niedergeprügelt werden, weil sie sich die Beine vertreten haben, trägt damit nicht nur die Kretschmer-Regierung, sondern auch jeder Landrat selber. Ganz gleich, ob ein Spaziergang angemeldet ist oder nicht: Die Versammlungsbehörde ist dafür zuständig, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Macht sie das nicht (und sie muss jeden Einzelfall genau bewerten und begründen), trägt das Landratsamt Mitverantwortung für jeden überzogenen Polizeieinsatz.
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@freiesachsen
Stellt sich diese Frage nach der nicht mehr vorhanden 3. Gewalt (Judikative ) .
Wen dieses nicht mehr entscheidungsfähig ist ?
Ist das ein Notstand in dem jeder Bürger sich auf das Rechts des Widerstand berufen Muß?
Nicht von dem was eben sowohl in Saxen noch in der gesamten Republik , Kontext Corona , von der 1 und 2 Gewalt an Gesetzen und Verordnung beschloßen wird ist mit ihrem GG vereinbar .
Und die 3 Gewalt übt sich in schwiegen oder gehorsam abnicken .
Nur malso zur Erinnerung
Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG
Widerstandsrecht im engeren Sinn ein Abwehrrecht des Bürgers gegenüber einer rechtswidrig ausgeübten Staatsgewalt mit dem Ziel der Wiederherstel- lung des (alten) Rechts. Im engeren Sinn richtet sich das Widerstandsrecht auch gegen Einzelne oder Gruppen, wenn diese die Verfassung gefährden; es dient dann der Unterstützung der Staatsgewalt, etwa wenn diese zu schwach ist, die verfassungsmäßige Ordnung aufrechtzuerhalten (»Verfassungshilfe«).
Artikel 20 des Grundgesetzes
Abs. 1
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundes- staat.
Abs. 2
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Ab- stimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehen- den Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Abs. 3
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Abs. 4
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Ist diese ich’s bereits der Fall ???
Wen Ich jedoch in mir ,in Spaltungen denke und leben ,
Wir es viel Beleidigungen geben die mir meine eigen Beschränktheit auf zeigen ....
Also ich fühle mich nicht beleidigt 😉
Welch sie Eben selbst nicht mehr anerkennen ..
Haben somit jene die sich dieser Geschäftsordnung angeschloßen haben ,freiwillig oder unfreiwillig ( durch Geburt ) , nicht das Recht auf die Einhaltung dieser Geschäftsordnung...??
Außer natürlich wir lebe in einer Diktatur oder dem Feudalismuß.
In beiden Fällen hat der Menschen grundsätzlich das Recht sich zu widersetzten.
Wie angemerkt die hier in Mehrheit anerkannte Geschäftsordnung, wird von der Verwaltungen nicht mehr eingehalten , bzw. anerkannt ...