Versammlungs- und Spaziergangsfreiheit im Willkürmodus? Das Kretschmer-System implodiert!
Durch seine Verfügung nur noch ortsfeste Versammlungen zu erlauben - und damit Aufzüge sowie Spaziergänge, die oft von der Polizei als Versammlungen eingestuft werden zu verbieten - hat die Kretschmer-Regierung das Versammlungsrecht massiv eingeschränkt. Sie hat aber eine Hintertür gelassen, wonach die Landratsämter (als Versammlungsbehörden) Aufzüge in Sonderfällen genehmigen können. Das führt mittlerweile zu einem rechtlichen Flickenteppich in Sachsen, der sinnbilldich für das Chaos steht, das wir mittlerweile in diesem Land haben.
Eine kleine Übersicht:
- Leipzig: Aufzüge werden untersagt, jeder Versuch wird durch aggressive Polizisten mit Gewalt unterbunden und - wenn doch ein Aufzug gelingt - werden Teile der Spaziergänger festgesetzt. Als Aufzug bewegen durfte sich dagegen eine linksextreme Fahrraddemo.
-Zwönitz / Schneeberg (Erzgebirgskreis): Die Polizei schikaniert einige Teilnehmer des Zwönitzer Spaziergangs im Nachgang mit Kontrollen, weil sie an einem unzulässigen Aufzug teilgenommen hätten. In Schneeberg ist die Versammlungsbehörde - Stand jetzt - nicht bereit einen Aufzug zuzulassen und will die Versammlung, die heute Abend ab 18 Uhr stattfindet, stationär beschränken.
- Zwickau (LK Zwickau): Etwa 300 Linksextremisten können am Samstag als Aufzug durch die Innenstadt demonstrieren, das Landratsamt erteilt die Ausnahmegenehmigung.
- Bautzen (LK Bautzen): Als erstem Montagsspaziergang des sächsischen Bürgerprotestes wurde Bautzen die Ausnahmegenehmigung erteilt, am Montag als großer Spaziergang durch die Stadt zu ziehen. Das ist sicherlich auf den großen Druck auf das CDU-Landratsamt zurückzuführen, dass sonst eine noch weitere Unbeliebtheit in der Bevölkerung fürchtet.
- Chemnitz: Die Stadt Chemnitz hat auch dem Chemnitzer Montagsspaziergang eine Ausnahmegenehmigung erteilt, so dass dieser als Aufzug durch die Stadt durchgeführt wird.
Die Konsequenz dieses rechtlichen Flickenteppichs: Willkür und Schikanen in noch größerem Ausmaß als bisher.
Wichtig zu beachten: Die Verantwortung, wenn wieder Bürger niedergeprügelt werden, weil sie sich die Beine vertreten haben, trägt damit nicht nur die Kretschmer-Regierung, sondern auch jeder Landrat selber. Ganz gleich, ob ein Spaziergang angemeldet ist oder nicht: Die Versammlungsbehörde ist dafür zuständig, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Macht sie das nicht (und sie muss jeden Einzelfall genau bewerten und begründen), trägt das Landratsamt Mitverantwortung für jeden überzogenen Polizeieinsatz.
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@freiesachsen
Welch sie Eben selbst nicht mehr anerkennen ..
Haben somit jene die sich dieser Geschäftsordnung angeschloßen haben ,freiwillig oder unfreiwillig ( durch Geburt ) , nicht das Recht auf die Einhaltung dieser Geschäftsordnung...??
Außer natürlich wir lebe in einer Diktatur oder dem Feudalismuß.
In beiden Fällen hat der Menschen grundsätzlich das Recht sich zu widersetzten.
Wie angemerkt die hier in Mehrheit anerkannte Geschäftsordnung, wird von der Verwaltungen nicht mehr eingehalten , bzw. anerkannt ...