Amtsgericht_Weimar_9_F_148_21_EAO_Beschluss_anonym_2021_04_081.pdf
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SPRENGSTOFF FÜR ALLE ELTERN !!! GEHT DAMIT ZU DEN LEHRERN EURER KINDER!!!

BESCHLUSS AMTSGERICHT WEIMAR! (08. April 2021)

Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geb. am ..., und B, geboren am ..., nämlich der Staatlichen Regelschule X, Weimar, und der Staatlichen Grundschule Y, Weimar, sowie ❗️den Vorgesetzten der Schulleitungen wird untersagt, für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler folgendes anzuordnen oder vorzuschreiben:

1. im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sog. qualifizierte Masken (OP- Maske oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen,

2. Mindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen,

3. an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV-2 teilzunehmen.


Artikel dazu HIER

DENKT DRAN - DENKT SELBST
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172 comments

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₵₳₱₱Ʉ₲ł₦Ø
Das Urteil ist bekannt und damit sollte auch klar sein, das es kein Fake ist.. Bei Twitter nach Steffen Dittes schauen. Er bestätigt es damit.
Es ist immer nur dieser Schriftsatz, den JEDER erstellt haben könnte. Kein offizieller Briefkopf, kein Stempel, keine Unterschrift, NICHTS.
Auch ein Schriftsatz in Form eines Urteils kann bekannt werden. WIRD dieser ja ganz offenbar.

Wird sich aber wohl sehr bald herausstellen, ob es echt ist.
Folgt uns auf Telegram t.me/DieFramingGmbH
z. s.
Hallo Zusammen, auf anderen Seiten ist das auch schon Thema. Es ist kein Fake, das Urteil wird wohl ab Morgen zusehen sein. Alle Eltern sollen ein Eilantrag mit Bezug auf dieses Urteil im Namen seiner Kinder an das jeweilige Familiengericht einreichen. Nur wenn viele einen Eilantrag stellen werden auch andere Gerichte unter Druck geraten. Ich hoffe nur sehr, dass der Beschluss nicht von der Regierung nichtig gemacht wird
Garmin Kotsch
Richtig so und jetzt auch noch für Erwachsene
🍀🍀Hurra,Hurra,Hurra 🍀🍀🍀

💥💥💥💥💥💥💥💥💚💚💚💚💚💚💚💚Gute Nachrichten aus USA:

„ Ein großer Sieg für Menschlichkeit und Freiheit: 

Der Oberste Gerichtshof der USA bricht die allgemeine Impfung durch Bill Gates und andere Welträuber ab

USA: Oberster Gerichtshof

Als großer Sieg für die Freiheit hob der Oberste Gerichtshof die universelle Impfung auf.

Der US-amerikanische Spezialist für Infektionskrankheiten Bill Gates, Fauci und Big Pharma haben eine Klage des Obersten Gerichtshofs der USA verloren und nicht nachgewiesen, dass alle ihre Impfstoffe in den letzten 32 Jahren für die Bürger des Gesundheitswesens sicher waren!

Die Klage wurde von einer Gruppe von Wissenschaftlern unter der Leitung des Senators eingereicht Robert F. Kennedy Jr. die sagte: „Der neue Covid-Impfstoff muss unter allen Umständen vermieden werden".

Ich mache Sie dringend auf wichtige Fragen im Zusammenhang mit der nächsten Impfung gegen Covid-19 aufmerksam.

Zum ersten Mal in der Geschichte der Impfung stören die sogenannten mRNA-Impfstoffe der neuesten Generation direkt das genetische Material des Patienten und verändern daher das individuelle genetische Material, bei dem es sich um eine genetische Manipulation handelt, die bereits verboten war und zuvor in Betracht gezogen wurde wie ein Verbrechen.

Der Coronavirus-Impfstoff ist kein Impfstoff, seien Sie vorsichtig!

Was war schon immer ein Impfstoff? 

Es war immer der Erreger selbst - eine Mikrobe oder ein Virus, das abgetötet oder abgeschwächt, d.h. geschwächt wurde und es wurde in den Körper eingeführt, um Antikörper zu produzieren.

Es ist nicht einmal ein Coronavirus-Impfstoff! 

Das ist es überhaupt nicht! 

Es ist Teil der neuesten Gruppe von mRNAs (mRNAs), die angeblich „Impfstoffe“ sind. 

In einer menschlichen Zelle programmiert mRNA normale RNA und DNA neu, wodurch ein weiteres Protein entsteht.

Mit anderen Worten, nichts mit traditionellen Impfstoffen zu tun! 

Mit anderen Worten, es ist ein Instrument des genetischen Einflusses. Es ist eine Gen Waffe!

Mit anderen Worten, sie würden Erdlinge zerstören und die Überlebenden werden zu GVO!

Aufgrund der beispiellosen mRNA-Impfstoffe können die Geimpften die Symptome des Impfstoffs nicht mehr weiter behandeln.

Geimpfte Menschen müssen sich mit den Folgen auseinandersetzen, da sie nicht mehr durch einfaches Entfernen von Toxinen aus dem menschlichen Körper geheilt werden können, z. B. eine Person mit einem genetischen Defekt wie Down-Syndrom, Kleefelder-Syndrom, Turner-Syndrom oder genetischer Herzinsuffizienz , Hämophilie, Mukoviszidose, Rett-Syndrom usw.), weil der genetische Defekt ewig ist!

Dies bedeutet eindeutig: 

Wenn sich nach der mRNA-Impfung ein Impfsymptom entwickelt, können weder ich noch ein anderer Therapeut helfen, da der durch diese Art der Impfung verursachte Schaden genetisch irreversibel ist.

Frans Daems“
Dazu habe ich einige Fragen.
1. was bedeutet "Einstweilige Anordnug"?
Ist das kein Urteil?
2. Gild diese Anordnung lediglich für Weimar, oder für ganz Thüringen, oder für die gesamte Republik?
Man sehe mir nach, da ich rechtlich nicht sehr gut bewandert bin.
Vielen Dank.
Jürgen REICHL
Dazu habe ich einige Fragen. 1. was bedeutet "Einstweilige Anordnug"? Ist das kein Urteil? 2. Gild diese Anordnung lediglich für Weimar, oder für ganz Thüringen, oder für die gesamte Republik? Man sehe mir nach, da ich rechtlich nicht sehr gut bewandert bin. Vielen Dank.
"Einstweilige Anordnung" bedeutet, dass es sich sehr wahrscheinlich um einen Beschluss im Eilverfahren handelt, welcher erst noch in der sog. Hauptsache bestätigt werden muss, gilt aber bis dahin.
Und es bezieht sich nur auf den Antragssteller, heißt auf die klagenden Eltern der beiden Schulen, also auf diese beiden Schulen.
Könnte aber mit der Argumentation des Urteils auf ALLE ANDEREN Orte übertragen werden, wenn dort entsprechend geklagt wird.
So sehe ICH das jedenfalls.
(Also es müsste nicht gegen jede Schule geklagt werden, sondern man kann auch gegen ein ganzes Bundesland mit der Argumentation dieses Urteils klagen.)
Rechtsanwalt Ludwig schreibt dazu, er habe von einer am Verfahren beteiligten Anwältin erfahren, dass die Entscheidung so ergangen sein soll, also kein fake ist!
Und dass das Interessante an ihr die darin enthaltenen Gutachten seien, an denen kaum jemand vorbei komme.
Bin gespannt, was Merkel & co. dagegen tun wollen.
🕊️ Claudia
👆Mainstream ordnet das Urteil gleich mal als wertlos ein.
Superkalifragilistiexpialigetisch
Es ist KEIN Urteil sondern nur ein Beschluss!!
Landesregierung hat schon geantwortet. guckt euch das an, beim Bildungsministerium Thüringen
Superkalifragilistiexpialigetisch
Es ist KEIN Urteil sondern nur ein Beschluss!!
Ist im Prinzip das selbe.
Beschlüsse sind vereinfacht gesagt lediglich Entscheidungen ohne mündliche Verhandlung, MIT Verhandlung sind es dann Urteile.
Es "nur" als Beschluss zu bezeichnen ist also Unsinn.
andreas
Hat das Urteil (falls es denn eins gibt) auch weiterhin Bestand wenn sich die rechtliche Lage mit dem neuen Infektionsschutzgesetz am 19.4. verändert? Dann kann bzw müsste man erneut klagen. Oder sehe ich das falsch?
Also diesen Beschluss gibt es, das steht inzwischen fest. Er gilt aber nur für die in ihm genannten beiden Schulen.
Sollte sich die Rechtslage im Bund ändern, würden aber weiterhin sämtliche Gutachten, die zu diesem Beschluss geführt haben, gelten!
Also würde sich auch der Sachverhalt des Beschlusses nicht ändern.
Werner Schlag
Na ja, nach neusten Berichten, war da wohl ein Richter am Werk, der Corona-Leugner angehaucht ist🤔 Siege nachstender Bericht:

Ein Beschluss des Amtsgerichts Weimar schlägt Wellen: Corona-Verharmloser sehen darin einen Meilenstein, aber in der Praxis dürfte sich trotz der spektakulär anmutenden Entscheidung nichts ändern.
Im Beschluss eines Familienrichters geht es um angebliche "Kindeswohlgefährdung" durch die Schutzregeln. Das Familiengericht untersagt deshalb an den Schulen von zwei Kindern die Anordnungen:
im Unterricht und auf dem Schulgelände OP-Maske oder FFP2-Maske zu tragenMindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen,an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV-2 teilzunehmen.

Das soll nicht nur für die beiden Kinder gelten, sondern dem Beschluss zufolge für alle Schüler und Schülerinnen an diesen beiden Schulen. Dort würden damit faktisch die Regeln zur Eindämmung der Pandemie völlig außer Kraft gesetzt.
Das Bildungsministerium Thüringen reagierte am Sonntag: Es sei zweifelhaft, ob der Beschluss wegen vieler Ungereimtheiten überhaupt irgendeine rechtliche Wirkung habe. In jedem Fall betreffe er nur die zwei Kinder, deren Mutter vor Gericht gezogen war. Ansonsten gelten an den zwei Schulen in Weimar und im ganzen Freistaat die Infektionsschutzmaßnahmen (...) unverändert". Das Gericht könne – wenn überhaupt – nur Entscheidungen für die Menschen treffen, die am Verfahren beteiligt sind – also nicht für andere Kinder. Das Ministerium listet aber auch eine Reihe möglicher Rechtsfehler auf und kommt generell zu dem Schluss: "Der Beschluss wirft gravierende verfahrensrechtliche Zweifel auf."
Auf über 170 Seiten wird unter dem Aktenzeichen Az.: 9 F 148/21 massive Kritik an Maskenvorschriften und PCR-Tests zitiert. Herangezogen wurden vom Gericht drei Gutachter, die alle als Kritiker der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bekannt sind und wissenschaftliche Außenseiterpositionen vertreten.




In den Entscheidungsgründen wird unter anderem der "fehlende Nutzen des Maskentragens und des Einhaltens von Abstandsvorschriften für die Kinder selbst und Dritte" und die "Ungeeignetheit von PCR-Tests und Schnelltests zur Messung des Infektionsgeschehens" angegeben. Bei dem Beschluss handelt es sich um eine Einstweilige Anordnung, eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.
Juristen zweifelten zunächst an Echtheit
Der Beschluss wurde ab Samstagnachmittag von "Querdenkern" massiv in sozialen Netzwerken verbreitet. Juristen konnten sich zum Teil nicht vorstellen, dass ein Familienrichter selbst so eine Entscheidung getroffen hat. "Beschluss des AG Weimar fake? Der Beschluss stammt zwar sicher aus juristischer Feder, erscheint in vielerlei Hinsicht zumindest ungewöhnlich, sodass Zweifel an der Echtheit angebracht sind. .." schrieb etwa Chan-jo Jun, ein Rechtsanwalt aus Würzburg. 
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