⚖️ Gerichtliche Wahrheitsfindung in Garmisch Patenkirchen

In Murnau forderte @WolfganGreulich als Versammlungsleiter die Teilnehmer der @CoronaInfo_Tour dazu auf, als Zeichen des Widerstands die Masken abzunehmen.
Das ist dann eine Straftat, wenn es wirklich gefährlich ist, ohne Maske zu demonstrieren.

Das Gericht in Garmisch Partenkirchen stellte heute allerdings fest, dass die friedlichen Proteste keine unmittelbare Gefahr darstellen.
Die Anordnung einer Maskenpflicht war also rechtswidrig!

🙏🏻 Danke an
Friedemann Däblitz, der für #Recht und #Wahrheit kämpft!

@SamuelEckert

53 comments

Show 2 more comments
Und was ist jetzt mit der rechtwidrigen Anzeige?
Don Corona
Und was ist jetzt mit der rechtwidrigen Anzeige?
Wann der steht der Bürgermeister von Murnau nun vor dem Richter
Super👍 Danke an RA Friedemann Däblitz.Ihr ALLE seit Helden für uns ALLE❤️
👍💪💪💪
Burg Fräulein
Hoffentlich gibts keinen Hausbesuch von Söder für den Richter
warum wird das nicht weiter verfolgt ???? Netzfund ‼️😳‼️ Es gibt derzeit weder faktisch noch rechtlich eine epidemische Lage von nationaler Tragweite!
Der dt. Bundestag hat sie entgegen der Behauptung der dt. Bundesregierung und der Medien NICHT am 11. Juni 2021 fristgerecht mit verlängernder Wirkung festgestellt. Warum? Nun, das folgt aus folgenden Tatsachen:
Der Bundestag hat diese besondere Lage erstmals am 25. März 2020 festgestellt. Lassen wir ruhig dahingestellt, dass das damals schon nachweislich eine Täuschung des Volkes war, da eine solch dramatische Lage tatsächlich keineswegs gegeben war. Das tut aber für die Argumentation nichts zur Sache. Der Bundestag hat diese Lage erneut bzw. verlängernd am 18. November 2020 und sodann am 04. März 2021 festgestellt.
Der § 5 des Infektionsschutzgesetzes wurde seit März 2020 mehrfach geändert. Eine besonders bedeutsame Änderung erfolgte durch Artikel 1 des "Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen" vom 29.03.2021 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2021). Mit Geltung zum 31.03.2021 lauten die ersten drei Sätze des § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes seither wie folgt, wobei der fett hervorgehobene Satz 3 besonders bedeutsam ist:
§ 5 IfSG
(1) Der Deutsche Bundestag kann eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 6 vorliegen. Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen nach Satz 6 nicht mehr vorliegen. Die Feststellung nach Satz 1 gilt als nach Satz 2 aufgehoben, sofern der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach der Feststellung nach Satz 1 das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite feststellt; dies gilt entsprechend, sofern der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach der Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite das Fortbestehen erneut feststellt.

Da die zuvor letzte Feststellung des Fortbestehens der besonderen Epidemielage am 04. März erfolgte, hätte folglich spätestens am 04. Juni die Verlängerung beschlossen bzw. das weitere Fortbestehen festgestellt werden müssen. Da dies nicht erfolgte, gilt seit dem 05. Juni 2021 die epidemische Lage von nationaler Tragweite als aufgehoben. Das ist auch faktisch-medizinisch auch korrekt, wie die minimalen Inzidenzen und Intensivbettenbelegungen beweisen. Seither täuschen Bundesregierung und Bundestag das Volk. Eine Feststellung des Fortbestehens der besonderen Lage war am 11. Juni gar nicht mehr möglich, da bereits um eine Woche verfristet. Eine gänzlich NEUE epidemische Lage hätte zwar theoretisch versucht werden können, was aber an den objektiven Fakten gescheitert wäre und auch gar nicht versucht wurde. Der Versuch, stattdessen das seit 05. Juni 2021 tote Pferd "epidemische Lage von nationaler Tragweite" am 11. Juni gleichsam wieder zum Leben zu erwecken, musste an der Gesetzeslage zwingend scheitern. Punkt. Seitdem sind Rosstäuscher am Werke. Die Covid-"Impfungen" sind seit dem 05. Juni 2021 illegal, da sie nur über eine Notfallzulassung verfügten, die mit Entfall der besonderen Epidemielage hinfällig wurde. Auch den sonstigen gängelnden, freiheitsberaubenden "Corona"-Maßnahmen ist seit dem 05. Juni 2021 natürlich der Boden entzogen. ‼️😃‼️ (RBK)
Arwen
Naja, es gibt immer noch kein Rechtsstaat
Andreas Becker
👍👍👍👍
Ursula
Hoffentlich werden jetzt andere Richter auch nachziehen und endlich ihren Job so ausführen wie es rechtens ist.
beata Wojciechowska
Ich bin in Süd Afrika unsere Organisation möchte gerne zusammen arbeiten das ist die email Adresse Info@THJ-Africa.org.za ich würde kriegen Polnischen Organisation Kontakte auch
Das ist keine Straftat, sondern Ordnungswidrigkeit
Ich kann mich an Murnau noch gut erinnern. Va am späten Abend, als ich mit meiner Tochter von ca 8 Polizisten bedroht worden sind, weil wir keine Maske auf hatten. Es war eine ziemlich ungute Situation. Interessant, dass ausgerechnet unser Gericht so urteilt, wo sämtliche Bürgermeister uns hier am besten auf ewig hinter einer Maske wegsperren würden
Sobald sowas ne Ebene höher geht isses vorbei...
Nur mal so nebenbei: muss man solche Interviews denn an so einer Strassenkreuzung führen? Ginge nicht auch ne Startbahn von einem Flughafen?
Glückwunsch und Danke an alle.
Könntet ihr Anwälte, zu einer Verhandlung, nicht mal einen echten Nachweis für das Corina Virus verlangen?
Wäre doch interessant ob sie diesen vorlegen können.
Aber nicht das Dingen was der Drosten am PC zusammen gemalt hat.
Dietel
Interessiert doch keine Sau mehr das Geschwätz von gestern, die Richter sind doch auch alle Systemtreu
Gute Nachricht!

P.S: Die Kreuzung ist etwas zu laut.
Dietel
Interessiert doch keine Sau mehr das Geschwätz von gestern, die Richter sind doch auch alle Systemtreu
so siehts aus, das das Gericht jetzt sagt das war falsch bringt auch nix mehr. Ist nix weiter wie zwischendurch Hoffnung machen, insgesamt ändert sich doch nix. Weil alle sogenannten "Beamten" systemtreu Diener sind, auch gegen das eigene Volk.
Show next 30 comments