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Was ändert sich durch die Verschärfung des Infektionsschutz Gesetzes? Und schränkt die demokratische Staatsform nicht regelmäßig Grundrechte ein? Martin Kohlmann hat einen kurzen Vortrag zu diesem Fragen gehalten. Sehenswert!

FREIE SACHSEN: http://t.me/freiesachsen

31 comments

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Gerd
https://youtu.be/BQi3cngneyU
wenn das erste Video auf YouTube nicht gesperrt wird, dann ist es gezielt gesteuert für geimpfte und das wäre fatal
Dieses Respektlose klappern mit dem Besteck war nicht wirklich förderlich für diesen Vortrag OHNE WORTE
Sollte Justizministern heissen
Diana Loeser
Die Staatsanwaltschaft ist Judikative und ist im Verwaltungskonstrukt BRD der Exekutive weisungsgebunden (den jeweiligen Justizministerin). Guckst Du ins Grundgesetz und liest die Kapitel über die Verwaltungsorgane.
Also im Grundgesetz lese ich nirgendwo, dass die Staatsanwaltschaft zur Judikative gehört... ich lese da nur die horizontale Gewaltenteiling im Art. 20, aber nicht was alles unter die jeweiligen Gewalten gezählt wird.

Aus meiner bescheidenen Sicht führt die Staatsanwaltschaft Gesetze (Strafgesetze, Strafrechtsnebengesetze und letztlich die Strafprozessordnung) aus bzw
Ist sie Herrin der Ermittlungen also eigentlich auch oberste Strafverfolgungsbehörde und ist letztlich auch die anklagende Partei und somit eben nicht rechtssprechende Partei also dentufolge auch nicht der Judikative zuzuordnen... Das wäre ja im Zivilrecht so, als ob jeder akläger plötzlich Judikative wäre :-D. Die rechtssprechende Gewalt kann und darf nicht gleichzeitig die ausführende Gewalt der Anklage sein, sonst wäre sie ja befangen... Und die Gewalt wäre eben nicht geteilt und damit unabhängig... genau das lässt sich doch jetzt bei dem Richter in Weimar beobachten... nur auf Weisung des Justizministers ist die Staatsanwaltschaft tätig geworden. Somit handelt die Staatsanwaltschaft auf Grundlage einer politischen Weisung ihres Dienstvorgesetzten... wüsste nicht, wo das gesetzlich geregelt ist...

Ich kann mor das beim besten Willen nicht erklären, wie das zur demokratischen Grundordnung gehören kann...

Hier auch noch ein Bild (https://images.app.goo.gl/wVBK1MFMG9idBxLb8), was man so überall findet. Ich lese da nirgendwo Staatsanwaltschaft... nur das die Polizei im Strafverfahren Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft ist und auch andere Personen Ermittlungspersonen sein können... somit ist die Staatsanwaltschaft aus meiner Gewaltenteilungssicht eher der Exekutive, als der Judikative zuzuordnen... letztlich ist jede Ordnungsbehörde (Ordnungsamt etc.) Ja auch Exekutive... nur die Staatsanwaltschaft (quasi analog zum Ordnungsamt nur für Straftaten Straftaten zuständig) wird unter der Judikative "subsumiert".


Genau aus solchen Gründen wurde und wird der Sachsensumpf auch nie aufgeklärt...
PRO CHEMNITZ
baSti™
Also im Grundgesetz lese ich nirgendwo, dass die Staatsanwaltschaft zur Judikative gehört... ich lese da nur die horizontale Gewaltenteiling im Art. 20, aber nicht was alles unter die jeweiligen Gewalten gezählt wird. Aus meiner bescheidenen Sicht führt die Staatsanwaltschaft Gesetze (Strafgesetze, Strafrechtsnebengesetze und letztlich die Strafprozessordnung) aus bzw Ist sie Herrin der Ermittlungen also eigentlich auch oberste Strafverfolgungsbehörde und ist letztlich auch die anklagende Partei und somit eben nicht rechtssprechende Partei also dentufolge auch nicht der Judikative zuzuordnen... Das wäre ja im Zivilrecht so, als ob jeder akläger plötzlich Judikative wäre :-D. Die rechtssprechende Gewalt kann und darf nicht gleichzeitig die ausführende Gewalt der Anklage sein, sonst wäre sie ja befangen... Und die Gewalt wäre eben nicht geteilt und damit unabhängig... genau das lässt sich doch jetzt bei dem Richter in Weimar beobachten... nur auf Weisung des Justizministers ist die Staatsanwaltschaft tätig geworden. Somit handelt die Staatsanwaltschaft auf Grundlage einer politischen Weisung ihres Dienstvorgesetzten... wüsste nicht, wo das gesetzlich geregelt ist... Ich kann mor das beim besten Willen nicht erklären, wie das zur demokratischen Grundordnung gehören kann... Hier auch noch ein Bild (https://images.app.goo.gl/wVBK1MFMG9idBxLb8), was man so überall findet. Ich lese da nirgendwo Staatsanwaltschaft... nur das die Polizei im Strafverfahren Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft ist und auch andere Personen Ermittlungspersonen sein können... somit ist die Staatsanwaltschaft aus meiner Gewaltenteilungssicht eher der Exekutive, als der Judikative zuzuordnen... letztlich ist jede Ordnungsbehörde (Ordnungsamt etc.) Ja auch Exekutive... nur die Staatsanwaltschaft (quasi analog zum Ordnungsamt nur für Straftaten Straftaten zuständig) wird unter der Judikative "subsumiert". Genau aus solchen Gründen wurde und wird der Sachsensumpf auch nie aufgeklärt...
Es ist ein großes Manko am BRD-Staat, daß die Staatsanwaltschaft nicht unabhängig ist, sondern der Regierung untersteht. In Rechtsstaaten ist das anders! Übrigens ist das der Grund, warum BRD-Staatsanwaltschaften keinen europäischen Haftbefehl ausstellen können - mangels Neutralität! Andere Staatsanwaltschaften in der EU dürfen das, aber nicht die der BRD.
Nicole🕊
Wir lassen uns nicht unsere Freiheit nehmen durch ein Stück Papier, es ist nur Schwierig es durchzusetzen wenn Polizei und andere Beamte denken sie handeln nach dem Gesetz. Nur deshalb ist wichtig was auf diesem Papier steht. Lg
Erasmus
Ein RECHT kann man nicht wegnehmen, dann ist es ein Privileg das "RECHT" im Namen trägt....
Klare Gedanken, guter Vortrag.
Demokratie ist genau so eine Herrschaftsform wie andere und per se kein Stück besser als andere Formen.
Das entscheidende ist das Recht. Und das ist unabhängig von Staat, Papier oder was auch immer.

Es ist sogar so, dass sich die Demokratie als besonders schlecht für das Recht des Einzelnen herausgestellt hat.

Als weiter führende Lektüre empfiehlt sich u.a. https://www.manuscriptum.de/demokratie-der-gott-der-keiner-ist.html