Was ändert sich durch die Verschärfung des Infektionsschutz Gesetzes? Und schränkt die demokratische Staatsform nicht regelmäßig Grundrechte ein? Martin Kohlmann hat einen kurzen Vortrag zu diesem Fragen gehalten. Sehenswert!
FREIE SACHSEN:
http://t.me/freiesachsen
Aus meiner bescheidenen Sicht führt die Staatsanwaltschaft Gesetze (Strafgesetze, Strafrechtsnebengesetze und letztlich die Strafprozessordnung) aus bzw
Ist sie Herrin der Ermittlungen also eigentlich auch oberste Strafverfolgungsbehörde und ist letztlich auch die anklagende Partei und somit eben nicht rechtssprechende Partei also dentufolge auch nicht der Judikative zuzuordnen... Das wäre ja im Zivilrecht so, als ob jeder akläger plötzlich Judikative wäre :-D. Die rechtssprechende Gewalt kann und darf nicht gleichzeitig die ausführende Gewalt der Anklage sein, sonst wäre sie ja befangen... Und die Gewalt wäre eben nicht geteilt und damit unabhängig... genau das lässt sich doch jetzt bei dem Richter in Weimar beobachten... nur auf Weisung des Justizministers ist die Staatsanwaltschaft tätig geworden. Somit handelt die Staatsanwaltschaft auf Grundlage einer politischen Weisung ihres Dienstvorgesetzten... wüsste nicht, wo das gesetzlich geregelt ist...
Ich kann mor das beim besten Willen nicht erklären, wie das zur demokratischen Grundordnung gehören kann...
Hier auch noch ein Bild (https://images.app.goo.gl/wVBK1MFMG9idBxLb8), was man so überall findet. Ich lese da nirgendwo Staatsanwaltschaft... nur das die Polizei im Strafverfahren Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft ist und auch andere Personen Ermittlungspersonen sein können... somit ist die Staatsanwaltschaft aus meiner Gewaltenteilungssicht eher der Exekutive, als der Judikative zuzuordnen... letztlich ist jede Ordnungsbehörde (Ordnungsamt etc.) Ja auch Exekutive... nur die Staatsanwaltschaft (quasi analog zum Ordnungsamt nur für Straftaten Straftaten zuständig) wird unter der Judikative "subsumiert".
Genau aus solchen Gründen wurde und wird der Sachsensumpf auch nie aufgeklärt...