Was ändert sich durch die Verschärfung des Infektionsschutz Gesetzes? Und schränkt die demokratische Staatsform nicht regelmäßig Grundrechte ein? Martin Kohlmann hat einen kurzen Vortrag zu diesem Fragen gehalten. Sehenswert!
FREIE SACHSEN:
http://t.me/freiesachsen
Kann mir beispielsweise erklären, wieso die Staatsanwaltschaft als Exekutive und letztlich anklagende Behörde von der Judikative Befehle bekommt?! Ich dachte immer es gäbe eine horizontale Gewaltenteilung in unserem Staat und die Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft und eben nicht das Justizministerium... warum die die Anklageführende Behörde aber dem Justizministerium unterstellt?!
Wenn sich der Staat über Steuern finanziert, warum muss er sich dann Geld leihen? Wenn er sich Geld leiht, wer sind dann die Gläubiger und was sind die Bedingungen, damit ein Staat Geld von den Gläubigern bekommt?!
Das sind eigentlich ganz simple Fragen... kann mir das ein Staatsrechtler mal erklären?! Wieso spart ein Staat nicht die Steuern und gibt das Geld erst dann aus, wenn er es auch tatsächlich besitzt?!
Die Ärztin hatte nicht mal den Text gelernt, musste dauernd ablesen.
Welchen Impfstoff bekamen Sie angeblich?Den Sputnik?Kochsalz?
Den risikobehafteten Astraseneca?Biontec?War das wirklich ihr Ernst?Sooo eine miserables Vorgespräch, oder, nennt man das Aufklärung?Sehr dünnes Eis, sehr dünn Herr Kretschmar.
Aus meiner bescheidenen Sicht führt die Staatsanwaltschaft Gesetze (Strafgesetze, Strafrechtsnebengesetze und letztlich die Strafprozessordnung) aus bzw
Ist sie Herrin der Ermittlungen also eigentlich auch oberste Strafverfolgungsbehörde und ist letztlich auch die anklagende Partei und somit eben nicht rechtssprechende Partei also dentufolge auch nicht der Judikative zuzuordnen... Das wäre ja im Zivilrecht so, als ob jeder akläger plötzlich Judikative wäre :-D. Die rechtssprechende Gewalt kann und darf nicht gleichzeitig die ausführende Gewalt der Anklage sein, sonst wäre sie ja befangen... Und die Gewalt wäre eben nicht geteilt und damit unabhängig... genau das lässt sich doch jetzt bei dem Richter in Weimar beobachten... nur auf Weisung des Justizministers ist die Staatsanwaltschaft tätig geworden. Somit handelt die Staatsanwaltschaft auf Grundlage einer politischen Weisung ihres Dienstvorgesetzten... wüsste nicht, wo das gesetzlich geregelt ist...
Ich kann mor das beim besten Willen nicht erklären, wie das zur demokratischen Grundordnung gehören kann...
Hier auch noch ein Bild (https://images.app.goo.gl/wVBK1MFMG9idBxLb8), was man so überall findet. Ich lese da nirgendwo Staatsanwaltschaft... nur das die Polizei im Strafverfahren Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft ist und auch andere Personen Ermittlungspersonen sein können... somit ist die Staatsanwaltschaft aus meiner Gewaltenteilungssicht eher der Exekutive, als der Judikative zuzuordnen... letztlich ist jede Ordnungsbehörde (Ordnungsamt etc.) Ja auch Exekutive... nur die Staatsanwaltschaft (quasi analog zum Ordnungsamt nur für Straftaten Straftaten zuständig) wird unter der Judikative "subsumiert".
Genau aus solchen Gründen wurde und wird der Sachsensumpf auch nie aufgeklärt...