Am 4. Juli geht es im Plauener Oberbürgermeisterwahlkampf in Runde 2 . Das Feld der Bewerber hat sich auf fünf verkleinert, die FDP kapituliert und Thomas Kaden hat das Potenzial, für eine Überraschung gut zu sein. Nach einem (für mediale Ausgrenzung und Diffamierung) soliden Ergebnis im ersten Wahlgang, geht der Busunternehmer jetzt in die Offensive und thematisiert beispielsweise mit einer großangelegten Flugblattaktion den Plan von Möchtegern-CDU-Oberbürgermeister Zenner, tausenden Plauenern die Mieten zu erhöhen. Und natürlich bezieht Kaden auch gegen den Linksruck, der von Buchmann oder Queck-Hänel ausgehen würde, klar Position.

Sagt deshalb nochmal den Plauenern Bescheid: Am 4. Juli (oder schon vorher per Briefwahl) gilt es, Thomas Kaden zu unterstützen und ein klares Zeichen gegen die etablierte Politik zu setzen!

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20 comments

Briefwahl bedeutet garantiert Wahlbetrug.
Wenn schon liebe Plauner, geht selbst zur Urne
Bellizistenhammer
💪👍
Auf zur Wahl des einzigen Kandidaten des Volkes, Herrn Kaden!
Meine Stimme hätte Herr Kaden sicher. Leider darf ich nicht bei euch wählen.
Macht bitte so viel Werbung wie ihr könnt
Bellizistenhammer
Genau, vorher Aufgeben garantiert den Erfolg. 🙈
Ich hoffe es beteiligen sich nicht nur wieder 48 %an der Wahl
Bellizistenhammer
Das Lachen geht vorbei, wird im Halse steckenbleiben beim Blick in die Konten von Bund, Ländern und Kommunen...
Bloß keine Briefwahl! Die läßt sich problemlos fälschen.
Gert Galler
Es gibt in Deutschland keine Mindestwahlbeteiligung, d. h., es gibt keine Mindestzahl an abgegebenen Stimmen, unterhalb derer die Wahl ungültig wäre.
https://de.m.wikipedia.org › wiki
Ohne Worte
💥Die Pandemie ist offiziell vorbei💥
Punkt 1)
Laut Infektionsschutzgesetz §5 wird die epidemische Notlage von nationaler Tragweite automatisch aufgehoben, wenn die Bundesregierung einer Verlängerung nicht innerhalb von 3 Monaten nach der letzten Verlängerung zustimmt. Dies erfolgte zuletzt am 04.03.2021. Eine Verlängerung wurde erst am 11.06.2021 festgestellt (also nach Ablauf der 3 Monate die gesetzlich vorgeschrieben sind) Somit war diese Feststellung Rechtswidrig. Es hätte ein Antrag auf eine erneute Feststellung einer epidemische Notlage erfolgen müssen. (Was jedoch nicht passierte) Eine Verlängerung war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
SOMIT BESTEHT KEINE EPIDEMISCHE NOTLAGE VON NATIONALER TRAGWEITE MEHR.
Alle Coronaschutzverordnungen beruhen auf §5 des Infektionsschutzgesetzes (epidemische Notlage von nationaler Tragweite) Da diese nicht weiter besteht sind sämtliche Coronaschutzverordnungen und damit auch die darin enthaltenen Abschnitte zum Tragen eines Mundschutzes sowie Abstandsregeln und Versammlungsverbote AUFGEHOBEN.
Punkt 2)
Davon abgesehen, liegt die Bundesweite Inzidenz derzeit bei 8,8 (Fallend). Dies bedeutet, dass 8,8 von 100.000 Menschen positiv getestet wurden (NICHT ZWANGSLÄUFIG KRANK, NICHT ZWANGSLÄUFIG INFIZIERT, NUR POSITIV GETESTET mit einem PCR Test der laut dessen Erfinder und mehreren Studien keine Krankheit nachweisen kann) Demnach sind also derzeit gerade mal 7040 Menschen Bundesweit positiv auf Corona getestet. 7040 von 80Millionen. Das widerspricht der Feststellung einer epidemischen Notlage laut $5 IfSG.
🎭MASKEN AB Lasst euch nicht länger verarschen.
Jeder der nun von euch verlangt, dass ihr eine Maske tragt macht sich Strafbar der Nötigung nach §240 StGB.
⚠️Bitte von juristischem Fachpersonal bestätigen lassen!⚠️

Ihr dürft dieses Schreiben gerne ausdrucken und so oft wie möglich verteilen.
💥Die Pandemie ist offiziell vorbei💥 
Punkt 1)
Laut Infektionsschutzgesetz §5 wird die epidemische Notlage von nationaler Tragweite automatisch aufgehoben, wenn die Bundesregierung einer Verlängerung nicht innerhalb von 3 Monaten nach der letzten Verlängerung zustimmt. Dies erfolgte zuletzt am 04.03.2021. Eine Verlängerung wurde erst am 11.06.2021 festgestellt (also nach Ablauf der 3 Monate die gesetzlich vorgeschrieben sind) Somit war diese Feststellung Rechtswidrig. Es hätte ein Antrag auf eine erneute Feststellung einer epidemische Notlage erfolgen müssen. (Was jedoch nicht passierte) Eine Verlängerung war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. 
SOMIT BESTEHT KEINE EPIDEMISCHE NOTLAGE VON NATIONALER TRAGWEITE MEHR.
Alle Coronaschutzverordnungen beruhen auf §5 des Infektionsschutzgesetzes (epidemische Notlage von nationaler Tragweite) Da diese nicht weiter besteht sind sämtliche Coronaschutzverordnungen und damit auch die darin enthaltenen Abschnitte zum Tragen eines Mundschutzes sowie Abstandsregeln und Versammlungsverbote AUFGEHOBEN. 
Punkt 2) 
Davon abgesehen, liegt die Bundesweite Inzidenz derzeit bei 8,8 (Fallend). Dies bedeutet, dass 8,8 von 100.000 Menschen positiv getestet wurden (NICHT ZWANGSLÄUFIG KRANK, NICHT ZWANGSLÄUFIG INFIZIERT, NUR POSITIV GETESTET mit einem PCR Test der laut dessen Erfinder und mehreren Studien keine Krankheit nachweisen kann) Demnach sind also derzeit gerade mal 7040 Menschen Bundesweit positiv auf Corona getestet. 7040 von 80Millionen. Das widerspricht der Feststellung einer epidemischen Notlage laut $5 IfSG.
🎭MASKEN AB Lasst euch nicht länger verarschen.
Jeder der nun von euch verlangt, dass ihr eine Maske tragt macht sich Strafbar der Nötigung nach §240 StGB.
⚠️Bitte von juristischem Fachpersonal bestätigen lassen!⚠️ 
Ihr dürft dieses Schreiben gerne ausdrucken und so oft wie möglich verteilen.
Ich drücke die Daumen das alles gut läuft!!!
Kerstin Rasch
Garnicht wählen 👍👍👍
Bitte keine Briefwahlen. Nur direkt wählen
Bitte gar nicht wählen... wer wählen geht legitimiert den Mist und gibt seine Souveränität auf.
Wer zur Briefwahl aufruft, der unterstützt den Wahlbetrug!!
Es ist überflüssig, Sachen, die nicht direkt aus Zwickau und Umgebung stammen, jeweils hier und bei der Hauptgruppe zu posten. Das nervt ungemein
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