Mir wurde gerade bestätigt, dass es sich um neue Einwanderer handelt die WÄHREND der Krise, der Einreiseverbote und der Ausgangssperren nach Österreich gekommen sind. Das ist ein Skandal sondergleichen.
Hr. Mario Kunasek hat in seiner Instagram Story auch schon 2 Beiträge gepostet das die ÖVP scheinbar 2 Asylunterkünfte in Steinhaus und Leoben reaktivieren möchte.. ihr werdet genauso verarscht wie wir hier in Deutschland..
Mike C
Da gilt Merkels: "Wir schaffen dath!" und dazu noch:"Jettht dhind dhie halt da! Kommt an meinen grothen thteuergeldgemäthteten Budhen! Wir haben viiieeel Platth und ganth viel Thpath miteinander!" Das ist die Situation in Germoney...
Ich als Bayer hab euch immer beneidet, dass ihr mit Kurz einen vernünftigen Kanzler habt der auf sein Land und Volk schaut und ned die Fehler macht wie unser Zonenzitteraal aber er scheint ja auch nur eine Spielpuppe und Lachplatte von wer weiß wem zu sein.
Ich hab auch gedacht bei euch ist vieles besser, aber jetzt kommt die Wahrheit...das sie uns alle nur beschei..en. In D haben sich ja gaaaaanz viele von denen als Erntehelfer gemeldet.Daraufhin wurde beschlossen das Asylanten keine Arbeitserlaubnis mehr brauchen um hier zu arbeiten. Wer's glaubt.😠😠😠
eng soz
und Kurz will jetzt alle Österreicher testen lassen ....
Das stimmt nicht.In Berlin gibt es Ausgangsbegrenzungen aber keine Ausgangssperren.Maximal dürfen zwei Leute gemeinsam unterwegs sein ausser Familien,das sind aber die einzigen Gruppen über zwei Menschen die akzeptiert werden.Nach Möglichkeit sollen die Leute zuhause bleiben und nur zur notwendigen Besorgungen raus.Die BVG fährt nur noch im 10min.takt.Polizeipräsenz wurde erhöht und Berlin ist wie leergefegt.Da ich wegen der Arbeit raus muss kriege ich das sehr bewusst mit.Gruss aus Berlin.
Nein, es gibt tatsächlich eine Ausgangssperre, für die es aber Ausnahmen gibt.
5. Teil Vorübergehende Kontaktbeschränkungen
§ 14 Kontaktbeschränkungen im Stadtgebiet von Berlin
(1) Im Stadtgebiet von Berlin gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verfassung von Berlin vom 23. November 1995 (GVBl. S. 779), die zuletzt durch Gesetz vom 22. März 2016 (GVBl. S. 114) geändert worden ist, befindliche Personen haben sich, vorbehaltlich anderweitiger Regelungen dieser Verordnung, ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten. Dies gilt auch für wohnungslose Menschen, soweit sie kommunal oder ordnungsrechtlich untergebracht sind.
(2) Das Vorliegen von Gründen, die das Verlassen der Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft nach den Bestimmungen dieser Verordnung erlauben, ist gegenüber der Polizei und den zuständigen Ordnungsbehörden glaubhaft zu machen. Bei jeglichem Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft ist – soweit möglich – ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
https://vk.com/photo351517289_457239286?api_access_key=d18902ac6dc2925bf9
Bei uns in MV sind auch schon welche einquartiert worden 🤬
In D haben sich ja gaaaaanz viele von denen als Erntehelfer gemeldet.Daraufhin wurde beschlossen das Asylanten keine Arbeitserlaubnis mehr brauchen um hier zu arbeiten.
Wer's glaubt.😠😠😠
https://politikstube.com/wegen-corona-italien-will-bootsmigranten-nicht-an-land-lassen/
5. Teil Vorübergehende Kontaktbeschränkungen
§ 14 Kontaktbeschränkungen im Stadtgebiet von Berlin
(1) Im Stadtgebiet von Berlin gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verfassung von Berlin vom 23. November 1995 (GVBl. S. 779), die zuletzt durch Gesetz vom 22. März 2016 (GVBl. S. 114) geändert worden ist, befindliche Personen haben sich, vorbehaltlich anderweitiger Regelungen dieser Verordnung, ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten. Dies gilt auch für wohnungslose Menschen, soweit sie kommunal oder ordnungsrechtlich untergebracht sind.
(2) Das Vorliegen von Gründen, die das Verlassen der Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft nach den Bestimmungen dieser Verordnung erlauben, ist gegenüber der Polizei und den zuständigen Ordnungsbehörden glaubhaft zu machen. Bei jeglichem Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft ist – soweit möglich – ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/