Mir wurde gerade bestätigt, dass es sich um neue Einwanderer handelt die WÄHREND der Krise, der Einreiseverbote und der Ausgangssperren nach Österreich gekommen sind. Das ist ein Skandal sondergleichen.
Ich hab auch gedacht bei euch ist vieles besser, aber jetzt kommt die Wahrheit...das sie uns alle nur beschei..en. In D haben sich ja gaaaaanz viele von denen als Erntehelfer gemeldet.Daraufhin wurde beschlossen das Asylanten keine Arbeitserlaubnis mehr brauchen um hier zu arbeiten. Wer's glaubt.😠😠😠
eng soz
und Kurz will jetzt alle Österreicher testen lassen ....
Das stimmt nicht.In Berlin gibt es Ausgangsbegrenzungen aber keine Ausgangssperren.Maximal dürfen zwei Leute gemeinsam unterwegs sein ausser Familien,das sind aber die einzigen Gruppen über zwei Menschen die akzeptiert werden.Nach Möglichkeit sollen die Leute zuhause bleiben und nur zur notwendigen Besorgungen raus.Die BVG fährt nur noch im 10min.takt.Polizeipräsenz wurde erhöht und Berlin ist wie leergefegt.Da ich wegen der Arbeit raus muss kriege ich das sehr bewusst mit.Gruss aus Berlin.
Nein, es gibt tatsächlich eine Ausgangssperre, für die es aber Ausnahmen gibt.
5. Teil Vorübergehende Kontaktbeschränkungen
§ 14 Kontaktbeschränkungen im Stadtgebiet von Berlin
(1) Im Stadtgebiet von Berlin gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verfassung von Berlin vom 23. November 1995 (GVBl. S. 779), die zuletzt durch Gesetz vom 22. März 2016 (GVBl. S. 114) geändert worden ist, befindliche Personen haben sich, vorbehaltlich anderweitiger Regelungen dieser Verordnung, ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten. Dies gilt auch für wohnungslose Menschen, soweit sie kommunal oder ordnungsrechtlich untergebracht sind.
(2) Das Vorliegen von Gründen, die das Verlassen der Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft nach den Bestimmungen dieser Verordnung erlauben, ist gegenüber der Polizei und den zuständigen Ordnungsbehörden glaubhaft zu machen. Bei jeglichem Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft ist – soweit möglich – ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
Merkt doch endlich das dieser Kurz, ein Scheinheiliges Spiel gegen uns Spielt. Um so bei Layen, Merkeö, Soros besser da stehen zu können. Der handelt doch voll im Sinne dieser Layen seht das doch endlich. Diese lässt so gar wenn es sein muss Nacht Fahrverboet gegen uns aus Sprechen nur um diese Asylanten noch Problemloser Nachts und am Tages herbei zu schaffen. Dieses Speil muss endlich ein Ende finden. jeder weiß ein Kurz ist ein EU Fanatiker, und das ist wiederum gegen uns. Eine ÖVP war nie für das Volk, auch nicht beim EU Beitritt damals. Genau so eine SPÖ. Die Lügen Mediale Landschaft in Österreich speilt ja voll mit das ist die Schweinerei.
Warum dürfen eingdlich in Deutschland Flüchtlinge und Araber in großen Gruppe rum laufen und Sachen verteilen Döner Buden haben hier auf und man sieht draus nix von sperrent Ehe Gruppen von Junglichen mit mehre
Wir Weiß werden bestraft und die laufen rum und verkaufen kann das einer erklären Wohnen in Hessen wo die Gutmensch provgander leider läuft jetzt arbeite sogar Afrikaner im Aldi und sind unfreundlich
Hooton-Plan, Kalergi-Plan, Morgentau-Plan. Mal schlau machen ... lohnt sich😠😠😠
Jörg Bechtold
Da für werden die Europäer in die Wohnungen eingesperrt damit niemand mitbekommen soll was da los . Die Ausgangssperre ist nur ein Alibi Grund um ungehindert alles einzuschleusen
Ja ich weiß aber die Menschen habe Panik und glaube den Medien wenn hier irgendwie was Sagen bin der Verschwörer oder Nazi .In Hessen sollte Mal passieren ist wirklich seit 2015 schlimm
https://vk.com/photo351517289_457239286?api_access_key=d18902ac6dc2925bf9
Bei uns in MV sind auch schon welche einquartiert worden 🤬
In D haben sich ja gaaaaanz viele von denen als Erntehelfer gemeldet.Daraufhin wurde beschlossen das Asylanten keine Arbeitserlaubnis mehr brauchen um hier zu arbeiten.
Wer's glaubt.😠😠😠
https://politikstube.com/wegen-corona-italien-will-bootsmigranten-nicht-an-land-lassen/
5. Teil Vorübergehende Kontaktbeschränkungen
§ 14 Kontaktbeschränkungen im Stadtgebiet von Berlin
(1) Im Stadtgebiet von Berlin gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verfassung von Berlin vom 23. November 1995 (GVBl. S. 779), die zuletzt durch Gesetz vom 22. März 2016 (GVBl. S. 114) geändert worden ist, befindliche Personen haben sich, vorbehaltlich anderweitiger Regelungen dieser Verordnung, ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft aufzuhalten. Dies gilt auch für wohnungslose Menschen, soweit sie kommunal oder ordnungsrechtlich untergebracht sind.
(2) Das Vorliegen von Gründen, die das Verlassen der Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft nach den Bestimmungen dieser Verordnung erlauben, ist gegenüber der Polizei und den zuständigen Ordnungsbehörden glaubhaft zu machen. Bei jeglichem Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft ist – soweit möglich – ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/