+++ Eilmeldung: "Sächsisches" OVG weist Klage gegen Testpflicht mit absurder Begründung ab! Rechtsanwalt Kohlmann zieht vor das Bundesverfassungsgericht! +++Soeben wurde der Beschluss des OVG Bautzen im Eilverfahren, dass sich gegen eine Testpflicht an Schulen richtete, zugestellt (Aktenzeichen 3 B 81/21, Beschluss vom 23.03.21). Auf 29 Seiten wird durch das Gericht ein Schreckensszenario aufgebaut, welches mit der Realität nicht in Einklang zu bringen ist. Die Testpflicht wird - gemeinsam mit Imfpungen und der von der Regierung verordneten Kontaktreduzierung - als Maßnahme zur Eindämmung einer sog. Pandemie bewertet.
Skandalöserweise behauptet das Gericht, die Testung, die an fast allen sächsischen Schulen durch Nasen-Tests erfolgt, sei kein körperlicher Eingriff, weshalb der Schutzbereich der körperlichen Unversehrtheit bereits nicht eröffnet wäre. Das ist eine Verhöhnung des Wohles unserer Kinder!
Gegen die Ablehnung des Eilantrages wird unverzüglich Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.Nähere Informationen folgen zeitnah, auch das Urteil wird demnächst bereitgestellt. Es wird diesbezüglich gebeten, von direkten Anfragen an die Kanzlei abgesehen, alle weiteren Hinweise zum Vorgehen folgen öffentlich auf den bekannten Kanälen.FREIE SACHSEN: http://t.me/freiesachsen
beraten, konsentiert, beschlossen, ausgefertigt und hiermit notveröffentlicht im Namen der betrogenen Kinder
Keine Freie Endschuldigung möglich!
Korruptes Pack!
Bei einem Menschen mit Beschwerden oder klinischen Symptomen, bei dem - mit Einverständnis des Kranken- die Art des auslösenden Erregers von einem Laborarzt festgestellt werden soll, um ggf. die richtige Therapie einzuleiten (z.B. wenn Bakterium, dann ggf. Antibiotikum), ist der Nasen-Rachen-Abstrich mit einem medizinischen Teststab zulässig. Der Laborarzt ist von dem probeentnehmenden Arzt auf die Geheimhaltung und den Datenschutz vertraglich zu verpflichten.
Wenn ein Arzt seinem Patienten mit dem Nasen-Rachenabstrich mehr schadet als nutzt, verbietet das ärztliche Gelöbnis 'primum nihil nocere' den Eingriff. An das Gelöbnis "erstens nicht schsden" ist der Arzt auch dann gebunden, wenn ihm wegen seiner Treue zum Gelöbnis gedroht wird.
Was ist ein ungerechter, privater Richter
gegen
meinen göttlichen Schöpfer, der vor aller Zeit war,
mein Gewissen,
meinen Berufseid,
meine langjährige betriebliche Übung und
meinen freien Willen, der höchsten ethischen Standards folgt und den ich stets an den 10 Geboten des fünften Buch Mose prüfe und berichtige?
Weniger als ein armes Nichts.