+++ Eilmeldung: "Sächsisches" OVG weist Klage gegen Testpflicht mit absurder Begründung ab! Rechtsanwalt Kohlmann zieht vor das Bundesverfassungsgericht! +++

Soeben wurde der Beschluss des OVG Bautzen im Eilverfahren, dass sich gegen eine Testpflicht an Schulen richtete, zugestellt (Aktenzeichen 3 B 81/21, Beschluss vom 23.03.21). Auf 29 Seiten wird durch das Gericht ein Schreckensszenario aufgebaut, welches mit der Realität nicht in Einklang zu bringen ist. Die Testpflicht wird - gemeinsam mit Imfpungen und der von der Regierung verordneten Kontaktreduzierung - als Maßnahme zur Eindämmung einer sog. Pandemie bewertet.

Skandalöserweise behauptet das Gericht, die Testung, die an fast allen sächsischen Schulen durch Nasen-Tests erfolgt, sei kein körperlicher Eingriff, weshalb der Schutzbereich der körperlichen Unversehrtheit bereits nicht eröffnet wäre. Das ist eine Verhöhnung des Wohles unserer Kinder!

Gegen die Ablehnung des Eilantrages wird unverzüglich Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.

Nähere Informationen folgen zeitnah, auch das Urteil wird demnächst bereitgestellt. Es wird diesbezüglich gebeten, von direkten Anfragen an die Kanzlei abgesehen, alle weiteren Hinweise zum Vorgehen folgen öffentlich auf den bekannten Kanälen.

FREIE SACHSEN: http://t.me/freiesachsen

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Tim Giller
Ingeborg Krause
Sonst noch fit m Kopf, lassen sie sich impfen, testen und sonst noch was, tragen sie von mir aus die Maske im Bett aber lassen sie die Leute die das nicht wollen in Ruhe. Und Pfoten weg von unseren Kindern.
Ich werde immer meine Meinung äußern, ob es ihnen passt oder nicht. Ihres gleichen schreien doch immer lauthals nach Meinungsfreiheit? Und diese soll fûr mich nicht gelten?
Ulrich
Das Testen in der Nase ist ein minimal inversiver Eingriff, der nur durch ausgebildete Fachkräfte und keinesfalls durch die Kinder selbst vorgenommen werden darf! Zudem bedarf es bei jedem invasiven Eingriff der Zustimmung durch den Betreffenden bzw. dessen Erziehungsberechtigten.
Zutreffend: Ein Nasenabstrich ist ein invasiver Eingriff ("eindringend", in diesem Fall in die NasenSchleimhaut). Medizinische Fachkräfte können das. Sie müssen aber nicht. Bei einem Gesunden dürfen sie nicht. 
Bei einem Menschen mit Beschwerden oder klinischen Symptomen, bei dem - mit Einverständnis des Kranken- die Art des auslösenden Erregers von einem Laborarzt festgestellt werden soll, um ggf. die richtige Therapie einzuleiten (z.B. wenn Bakterium, dann ggf. Antibiotikum), ist der Nasen-Rachen-Abstrich mit einem medizinischen Teststab zulässig. Der Laborarzt ist von dem probeentnehmenden Arzt auf die Geheimhaltung und den Datenschutz vertraglich zu verpflichten.

Wenn ein Arzt seinem Patienten mit dem Nasen-Rachenabstrich mehr schadet als nutzt, verbietet das ärztliche Gelöbnis 'primum nihil nocere' den Eingriff. An das Gelöbnis "erstens nicht schsden" ist der Arzt auch dann gebunden, wenn ihm wegen seiner Treue zum Gelöbnis gedroht wird.
Ignoriert ihn, das ist besser für die positiven Energien die wir unseren Kindern zukommen lassen können... einige haben von der Panikmache halt schon einen Schaden bekommen... mit einer Impfung geht für ihn alles schneller...
Tim Giller
Nun, die Richter sehen das wohl anders.
Was scheren mich ungesetzliche, private (Firmen-) Richter? 

Was ist ein ungerechter, privater Richter 
gegen
meinen göttlichen Schöpfer, der vor aller Zeit war,
mein Gewissen, 
meinen Berufseid, 
meine langjährige betriebliche Übung und  
meinen freien Willen, der höchsten ethischen Standards folgt und den ich stets an den 10 Geboten des fünften Buch Mose prüfe und berichtige?

Weniger als ein armes Nichts.
Verena
Leute lasst es ,er will nur provozieren 🤮
Tim Giller irgendwas stimmt mit deinem Hirn nicht. Sauerstoffmangel am Hirn trifft bei dir zu.
Tor 67
TG
Christoph Latton
Tim Giller ist gleich T wie Troll
Ina Günni
Ignoriert ihn, das ist besser für die positiven Energien die wir unseren Kindern zukommen lassen können... einige haben von der Panikmache halt schon einen Schaden bekommen... mit einer Impfung geht für ihn alles schneller...
Satz: Wer einem anderen die Impfung androht erhält dieselbe Strafe wie der bösgläubige Impfer. Der bösgläubige Impfer wird mit lebenslanger Haft unter Sicherungsverwahrung bestraft.
Ich sags Euch ganz klar und deutlich: auf die Gerichte kann man sich wegen dem Schutz unserer Grundrechte nicht mehr verlassen. Das vom CDU Freund Merkel gesteuerte BVerfG wir nix anderes entscheiden. Sollen Sie ruhig, dann greift Art.20 Abs.4 GG, weil "andere Abhilfe" bei den unzähligen und dreisten Grundrechtsverletzungen, wie eigentlich auf dem Rechtsweg, nicht mehr möglich 😉ist.
Danne
Wahrscheinlich ist heute jeder, der sich auf die Verfassung beruft ein Fall für den VS 😂
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