So ein Mist aber, wenn die völlig gleichgeschalteten linken Medien und der Rotfunk ein bisschen echte Meinungsfreiheit hinnehmen müssen. Dann muss sofort "reguliert" werden!😂😂😂
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John
Der soll mal seine Fresse halten 😂
Phoenix Phoenix
Ich glaub das er selbst nicht weiß was er von sich gibt
MMA👊🏽 Südstadt
Habeck‼️ Du diktatorisches Arschloch‼️ Kümmere dich anständig in deiner Arbeit um die Wirtschaft, dann hättest du auch kein Problem mit den sozialen Medien‼️ Versager😡🖕🏼
So antidemokratisch sind sie halt, diese Sozialisten!
Bernhard S
Immer wieder von der Demokratie reden und gleiche immer mehr abschaffen! Grüner, dummer Mist!
Hans
Gruß von Merkel und der Stasi!
Staatsfeindliche Hetze (§ 106)
In der DDR als Staatsverbrechen eingestuftes Delikt (§ 106 StGB, ursprünglich „Boykotthetze“), das in weit gefassten Rechtsbegriffen u. a. den Angriff oder die Aufwiegelung gegen die Gesellschaftsordnung der DDR durch „diskriminierende“ Schriften und Rede unter Strafe stellte.
Unter dem Vorwurf der „staatsfeindlichen Hetze“ wurden viele Oppositionelle der DDR verhaftet, insbesondere weil die Formulierungen des Paragraphen so offen gestaltet waren, dass beinahe jede kritische Äußerung unter Bezug auf diesen Artikel geahndet werden konnte.
Der Paragraf 106 des Strafgesetzbuchs von 1986 (Neufassung) bestraft „staatsfeindliche Hetze“ mit einem Freiheitsentzug zwischen zwei und zehn Jahren.
Es ist keine Demokratie wenn die Wahrheit verboten wird! Eine Demokratie braucht keine Zensur.
Stephan Stewens
Edward Bernaise: "Wenn dein Gegner redet, so laß ihn reden. Wenn er damit fertig ist, dann laß ihn weiter reden."
Thomas
Aber deswegen bekommt er nicht eine Stimme mehr, der Märchenonkel. Selbst wenn alle sozialen Medien abgeschalten werden. Die deutschen haben ein für alle mal die Schnauze voll von solchen Grundgesetzfeinden.
Nie vergessen. Der wollte Millionen Deutschen bis zu 100000 Euro abpressen. Wer nicht genug Geld hatte sollte Kredite aufnehmen. Hinterher meinte er, dass das nur ein Test gewesen wäre wie weit man gehen kann. Kritik an seinem Vorgehen ist seiner Meinung nach also demokratiefeindlich.
Staatsfeindliche Hetze (§ 106)
In der DDR als Staatsverbrechen eingestuftes Delikt (§ 106 StGB, ursprünglich „Boykotthetze“), das in weit gefassten Rechtsbegriffen u. a. den Angriff oder die Aufwiegelung gegen die Gesellschaftsordnung der DDR durch „diskriminierende“ Schriften und Rede unter Strafe stellte.
Unter dem Vorwurf der „staatsfeindlichen Hetze“ wurden viele Oppositionelle der DDR verhaftet, insbesondere weil die Formulierungen des Paragraphen so offen gestaltet waren, dass beinahe jede kritische Äußerung unter Bezug auf diesen Artikel geahndet werden konnte.
Der Paragraf 106 des Strafgesetzbuchs von 1986 (Neufassung) bestraft „staatsfeindliche Hetze“ mit einem Freiheitsentzug zwischen zwei und zehn Jahren.