In Baden-Württemberg hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in dem Bundesland mit Wirkung ab Donnerstag aufgehoben. In einem unanfechtbaren Beschluss gaben die Richter dem Eilantrag einer Frau aus Tübingen statt.
Und Frau Königin entscheidet Neue Kreationen mit ihren Fürsten ...am Mittwoch. Dann währe auch das Urteil hinfällig. Hütet euch vor den Wölfen im Schafspelz.Die spielen Schach alle gegen den König ...wobei der König wir sind.Denn alle Gewalt geht vom Volke aus.
Stammtischphilosoph
Aha... woher weiss denn das Gericht, welcher "Inzidenzwert" hoch bzw niedrig ist? Aus der Tagesschau? Es bleibt Willkür. So oder so
Karl-Friedrich Sauer
Das gehört zum Dressurplan. Dem michel ab und zu das Gefühl geben, Gerichte würden noch funktionieren. PolPot interessiert das doch nicht, was ein Gericht sagt und die "nächtliche Ausgangssperre" aufzuheben ist ja nun nicht gerade eine Sensation. In der Regel schläft der Mensch des Nachts und macht keine Spaziergänge. Würden die Gerichte noch unbhängig sein, würden die Verordnungen zum Tragen von Masken aufgehoben. Diese Verordung verstößt gegen internationales, geltendes Recht, Völkerrecht, Arbeitsschutzrecht, Gesundheitsscchutz usw.
Und? Was bringt das, wenn Restaurants, Bars etc. geschlossen haben??? Leute, dass ist das Ding mit der Leine. Mal etwas nachgeben um im Anschluss umso fester zu zerren.
Aus der Tagesschau?
Es bleibt Willkür. So oder so