Das Landgericht Hamburg hat im Fall der öffentlichen Preisnennung von Jens Spahns Villa in Berlin-Dahlem nun entschieden und untersagt eine Bekanntmachung des Kaufpreises für das Millionenprojekt. Außerdem sei die Summe rechtswidrig nach außen gelangt.
Auch wenn das Berliner Grundbuchamt den Kaufpreis der Villa offiziell bestätigt hat, muss Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nicht hinnehmen, dass darüber öffentlich berichtet wird. Das geht aus dem Gerichtsurteil des Hamburger Landgericht hervor, das nun Spahn und sein Lebensgefährte Daniel Funke erwirkt haben.
Das Gericht geht davon, dass der Preis des Objekts "rechtswidrig durch ein, 'Durchstechen' nach außen gedrungen" sein soll und diese Information somit hätte nicht verwendet werden dürfen.
Spahn geht seit der Veröffentlichung des Kaufpreises seiner Villa streng mit Unterlassungsklagen gegen Presseberichte vor, in denen der Kaufpreis genannt wird.
t.me/SandraGabriel269
der glaubt auch an den Heiligen Geist.