Das Landgericht Hamburg hat im Fall der öffentlichen Preisnennung von Jens Spahns Villa in Berlin-Dahlem nun entschieden und untersagt eine Bekanntmachung des Kaufpreises für das Millionenprojekt. Außerdem sei die Summe rechtswidrig nach außen gelangt.

Auch wenn das Berliner Grundbuchamt den Kaufpreis der Villa offiziell bestätigt hat, muss Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nicht hinnehmen, dass darüber öffentlich berichtet wird. Das geht aus dem Gerichtsurteil des Hamburger Landgericht hervor, das nun Spahn und sein Lebensgefährte Daniel Funke erwirkt haben.

Das Gericht geht davon, dass der Preis des Objekts "rechtswidrig durch ein, 'Durchstechen' nach außen gedrungen" sein soll und diese Information somit hätte nicht verwendet werden dürfen.

Spahn geht seit der Veröffentlichung des Kaufpreises seiner Villa streng mit Unterlassungsklagen gegen Presseberichte vor, in denen der Kaufpreis genannt wird.

t.me/SandraGabriel269

4 comments

Da Go
Der Mann hat ja Sorgen. Ich dachte wir befinden uns laut Aussage der Regierung in einer der schlimmsten Katastrophen der neueren Zeit, komisch.
Kann das junge Glück nicht in Ruhe gelassen werden und sich in Ruhe unabgelenkt auf die Zerstörung des sozialen Gefüges konzentrieren. Die beiden müssen kein Veranda-Treppchen erklimmen, um zu wissen wie weit unterhalb ihrer weißen Pracht sich das abspielt.
Wer den Kaufpreis bisher noch nicht weiß,
der glaubt auch an den Heiligen Geist.
Es ist richterlich untersagt, zu sagen, dass dem Spankorb seine Villa 4 Mio. gekostet hat. So lautet das volle Urteil.