Ich bin um 15:00 in Heidelberg am Universitätsplatz zu einer Demo von mir selbst angemeldet, da kein anderer Anmelder bis dato vorhanden war. Bundesweit gibt es Demos. Das Bundesverfassungsgericht hat dies am 16. April festgestellt, dass es doch noch Grundrechte gibt. Die Höchstgrenze von Teilnehmern ist 30. Anderswo ähnlich. Alle Landesregierungen haben sich womöglich strafbar gemacht, da sie sich mutmaßlich absichtsvoll §344 StGb die Verfolgung Unschuldiger angeordnet haben, die sich gemäß GG Art. 8 friedlich versammeln wollten. Genügend Verfassungsrechtler hatten im Vorfeld gewarnt. Bitte Mundtuch oder Mundschutz mitbringen, da einer der Auflagen, die aber womöglich ebenso grundrechtwidrig ist. Siehe unter anderem Tagesschau vom 16.4. "Kein generelles Demonstrationsverbot".
Sagte ich schon auf Twitter ( bevor die mich wegen einer Lächerlichkeit gesperrt haben ) . Unter dem Gesichtspunkt muss auch Frau Bahners ‚Aufruf zu einer Straftat‘ ( Einladung zu Demos ) völlig anders beurteilt werden. Auch rückwirkend
Ne ne, ihr lieben....ich habe gerade bei einer liveschalte auf YouTube gesehen, dass die Polizei wohl kurz vor der Räumung steht! Mom link suche ich schnell raus
Da steht zwar live, aber die Bilder stammen vom letzten Wochenende. Kommt mir jedenfalls so vor. Der DC turnt da rum. Ich meinte, in den paar Minuten, die ich zugeschaut hatte, einige weitere Menschen erkannt zu haben, die ich letzte Woche im Live-stream gesehen hatte? Da stimmt irgendwas nicht.... kann mich irren, zumal Stefan Bauer bekannt ist, aber irgendwas ist da komisch.
Dann waren scheinbar viele da, die letze Woche auch da waren. Der DC rannte da rum, wurde offenbar auch angegangen. Carolin Matthie war da, etwas vor dem Platz.. was auffiel, trotz der aktuellen BVVG Entscheidung. Bullen beriefen sich auf Berliner Landesrecht ( Max. 2 Personen ) und gingen ziemlich ruppig vor. Sollte nicht eine höchstrichterliche Entscheidung Landesrecht überstimmen? Die Entscheidung wird Einigen im Bundestag absolut nicht gefallen haben.