Bei arabischen Clans und Drogendealern sich schwer einnässen, aber bei "harmlosen" Hundehaltern ohne Maske knallhart durchgreifen. Erbärmlicher geht es nicht. Es ist zum Fremdschämen!
Schlimme Sache, aber heute wurden in Bild ja auch tote Schafe auf der Strasse gezeigt. Bin gespannt auf die Bilder, man hat ja sonst nichts mehr als mediales.
Diesen Drecksäcken gehört so was in den Arsch getreten... feiges mieses dreckiges Pack, arschgesichtige Befehlsgehorsame... 👿👿👿 wider aller Erkenntnislage! Ein 💩Scheißhaufen 💩sind diese Mistgestalten. Drangsalieren einfache Leutz wie Schwerverbrecher, weil sie sich "widersetzen" den Ausweis zu zeigen.
Selber sind sie nicht gesetzeskonform, denn sie verheimlichen, daß sie "Constellis"-Angestellte sind, diese Post HABEN sie von ihrem Arbeitgeber erhalten! Außerdem müssen sie lt. einem ‼️ Grundsatzurteil ‼️ vom Bundesverfassungsgericht per 27. Sept. 2019 im Einsatz ihre ‼️ Namen ‼️ bzw. ‼️ persönliche Identifikationsnummern ‼️ auf den "Uniformen" bzw. schwarzen Söldnerkluften tragen. Tun "die" das? Nein! Klagen!!
Wir sind alle nur noch Tiere. Und mit der Erfassungsnummer und später dem DigiAusweis genetisch bewertbar. Schlacht-, Zucht-, Jagdtiere.
A
Grausam wie weit dieser Staat gesunken ist. Dieses miese Pack. Ich bin täglich fassungslos mit dem was hier abgeht. Wann kommt der große Knall. Ich hoffe immer noch das die Lemminge aus ihrem gutgläubigen Schlaf erwachen.
Ja die Polizei hat das rexht deine Identität überall und ohne Grund festzustellen, wenn man sich weigert passiert sowas da muss man such nicjt wundern.
Wenn man ganz genau nimmt ist es ein übliches Mittel der Polizei sie hätten ihn auch einfach abführen können aber schwer zu beurteilen mit 5 sek video
Stephan
Ein Wunder, dass sie den Hund nicht erschossen haben. Immerhin hat er deutlich unsere tapferen Polizisten*in angegriffen. Das wäre doch die Schlagzeile gewesen: Polizisten von Hund bei Kontrolle attackiert, finaler Rettungsschuss war unvermeidbar.
Einen Verstoß gegen die Coronaverordnung interpretiere ich tatsächlich aus vielen ähnlich gelagerten Fällen. Aus meiner Praxis sind mir solche Szenen bis Mrz. 2020 jedenfalls völlig fremd. Auch rechtfertigt ein Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand (§ 111 OWiG) kein zu Boden bringen.
Ich verfluche jeden einzelnen dieser Polizisten bis in die 70. Generation!!
Fredi
Das sind schon faschistische Methoden! Angsthasen vor Arabern,aber Helden,wenn es darum geht, harmlose Bürger nieder zu machen! Verdammte Schlägertrups! Wie zu NS Zeiten!
Silvio Hentschel
Zivilcourage ist für die Polizei ein Fremdwort. Das ist mittlerweile die, nicht braune sondern, grüne Horde, die ja nuuur Befehle befolgt. Majonetten einer Majonetten Regierung. Schämt Euch. Jetzt habt Ihr in meinen Augen keine Achtung mehr verdient. Es gibt einen Unterschied zwischen Respekt und Achtung vor der Polizei und vor Angst vor der Polizei. Ihr handelt im Sinne der Angst und Panikmache. Und deswegen habt ihr nur Verachtung verdient. A- löcher
Was ist denn Ihre Praxis? Ein Verstoß nach § 111 OWiG schließt die Anwendung von Zwang (u. a. Gewalt) in letzter Konsequenz nicht aus. Da er sich in dem Video auch erkennbar sperrt, müsste man auch über § 113 StGB nachdenken. Es handelt sich bei Ihrer Interpretation offenbar um eine juristische Mindermeinung. Herrschende Meinung und Rechtsprechung sind da nicht erst seit März 2020 anderer Auffassung. Ich darf annehmen, Sie würden die Leute laufen lassen, wenn diese ihren Ausweis nicht aushändigen wollen, richtig? Motto: "Sie sind bei Rot gefahren. Ihren Ausweis bitte!", "Nö!", "Ok, gute Fahrt!"
Oh je Falk, bist ja ein 150%iger... was sieht man denn?
Ein etwas kleinerer Mann der ohne Widerstand sich zu Boden ringen läßt; spätere Anmerkung: ok, er fuchtelt abwehrend mit den Händen, aber holt zu keinem Boxschlag aus... Er trägt keine Maske. Er sagt GAR NICHTS. Sein kleiner West Highland White Terrier hängt hilflos an der Leine, keiner des "starken" mehrmännigen Überfall-Kommandos interessiert sich dafür; eine Frau befreit den Hund aus dem Gemenge, der einzige mit Mütze bekleidete Polizist neben ihr läßt dies Geschehen ohne einzugreifen.
WAS willst DU aus solch einer Situation belastendes dem Niedergerungenen entnehmen können?
Daß er ohne Maske beim Gassi sich mit anderen unterhalten und den "Sicherheitsabstand" unterschritten hat? Und somit kriminell ist, weil er eine "Verordnung", kein Gesetz!, mißachtet hat und deshalb die "Maßnahme" in dieser Härte gerechtfertigt ist, wegen einer "Ordnungswidrigkeit"?
Mann, Mann, Mann... wo bleibt: im Zweifel für den Angeklagten? Wo bleibt die Menschenkenntnis, wahrzunehmen, daß dieser Gassigänger kein gemeingefährlicher Verbrecher ist, sondern ein MENSCH, der offenbar besser informiert ist als Du und MUT hat, Widerstand zu leisten gegen Willkür in Politik, Desinformation in den Medien und blinde Gefolgsamkeit bei Exekutiv-Mitarbeitern, die nicht in der Lage sind ihren Ermessensspielraum einzusetzen und so ein Theater inszenieren.
Wenn die Polizisten KAMPFSPORT könnten, hätte EIN Polizist gereicht. Aus dem Grund ist Sport auch verboten, denn unfitte Menschen macht man besser platt.
Oh, ich bin supendierter Bundespolizist, weil ich gegen die verfassungswidrigen Anordnungen remonstrierte. Wie ich schon schrieb, ist die Grundmaßnahme rechtswidrig. Die Bestimmung der CoronaSchVO sind rechtlich (unverhältnismäßig) und tatsächlich (weil keine Pandemie existiert) verfassungswidrig. Ja, die herrschende Meinung ist die Meinung der Herrschenden. Richter Freisler wandte einst auch nur das Recht an. Es war aber menschenverachtendes Recht. Maßnahmen nach der CoronaSchVO würde ich nicht umsetzen (siehe oben). Als Polizist unterscheidet man zwischen Opportunitäts- und Legalitätsprinzip. Eine Rotfahrt ist im Einzelfall zu würdigen. Eine Rotfahrt um 02:30 Uhr ist anders zu bewerten, als um 17: 30 Uhr. Beides muss ich nicht verfolgen. Wenn ich in den Menschen Feindbilder sehe, dann kann ich auch aus jeder Putativ-Gefahr eine Maßnahme stricken, statt sich nur an konkrete Gefahren zu orientieren. Mehr mag ich weiter dazu nicht schreiben.
Ein 💩Scheißhaufen 💩sind diese Mistgestalten.
Drangsalieren einfache Leutz wie Schwerverbrecher,
weil sie sich "widersetzen" den Ausweis zu zeigen.
Selber sind sie nicht gesetzeskonform, denn sie verheimlichen, daß sie "Constellis"-Angestellte sind, diese Post HABEN sie von ihrem Arbeitgeber erhalten!
Außerdem müssen sie
lt. einem ‼️ Grundsatzurteil ‼️
vom Bundesverfassungsgericht per 27. Sept. 2019
im Einsatz
ihre ‼️ Namen ‼️
bzw. ‼️ persönliche Identifikationsnummern ‼️
auf den "Uniformen" bzw. schwarzen Söldnerkluften tragen.
Tun "die" das?
Nein!
Klagen!!
‼️ Aktenzeichen WD 3 – 3010 – 126/11 ‼️
Siehe:
https://jura-online.de/blog/2019/09/27/grundsatzurteil-zur-kennzeichnungspflicht-von-polizeibeamten/
erschienen am 27. September 2019
Schlacht-, Zucht-, Jagdtiere.
Ein etwas kleinerer Mann der ohne Widerstand sich zu Boden ringen läßt; spätere Anmerkung: ok, er fuchtelt abwehrend mit den Händen, aber holt zu keinem Boxschlag aus...
Er trägt keine Maske.
Er sagt GAR NICHTS.
Sein kleiner West Highland White Terrier hängt hilflos an der Leine, keiner des "starken" mehrmännigen Überfall-Kommandos interessiert sich dafür; eine Frau befreit den Hund aus dem Gemenge, der einzige mit Mütze bekleidete Polizist neben ihr läßt dies Geschehen ohne einzugreifen.
WAS willst DU aus solch einer Situation belastendes dem Niedergerungenen entnehmen können?
Daß er ohne Maske beim Gassi sich mit anderen unterhalten und den "Sicherheitsabstand" unterschritten hat?
Und somit kriminell ist, weil er eine "Verordnung", kein Gesetz!, mißachtet hat und deshalb die "Maßnahme" in dieser Härte gerechtfertigt ist, wegen einer "Ordnungswidrigkeit"?
Mann, Mann, Mann... wo bleibt: im Zweifel für den Angeklagten?
Wo bleibt die Menschenkenntnis, wahrzunehmen, daß dieser Gassigänger kein gemeingefährlicher Verbrecher ist, sondern ein MENSCH, der offenbar besser informiert ist als Du und MUT hat, Widerstand zu leisten gegen Willkür in Politik, Desinformation in den Medien und blinde Gefolgsamkeit bei Exekutiv-Mitarbeitern, die nicht in der Lage sind ihren Ermessensspielraum einzusetzen und so ein Theater inszenieren.
Maßnahmen nach der CoronaSchVO würde ich nicht umsetzen (siehe oben).
Als Polizist unterscheidet man zwischen Opportunitäts- und Legalitätsprinzip. Eine Rotfahrt ist im Einzelfall zu würdigen. Eine Rotfahrt um 02:30 Uhr ist anders zu bewerten, als um 17: 30 Uhr. Beides muss ich nicht verfolgen. Wenn ich in den Menschen Feindbilder sehe, dann kann ich auch aus jeder Putativ-Gefahr eine Maßnahme stricken, statt sich nur an konkrete Gefahren zu orientieren. Mehr mag ich weiter dazu nicht schreiben.