Paragraph 140 StGB: „Wer eine bereits begangene Straftat öffentlich gutheißt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden.“
RALF
Also ich verstehe das so: "Von Linken motivierte Straftaten sind kein Rechtsbruch" Das heißt doch, diesem Ultralinken darf man straffrei voll eine zentrieren, oder ? Weil er motiviert mich dazu. Und ich würde nebenbei sogar das Algemeinwohl schützen.
Straftat ist Straftat und muss geahndet werden.....Punkt... Die Nazis waren und sind links....soll man derent Straftaten verharmlosen??? ich glaube nicht....