Paragraph 140 StGB: „Wer eine bereits begangene Straftat öffentlich gutheißt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden.“
RALF
Also ich verstehe das so: "Von Linken motivierte Straftaten sind kein Rechtsbruch" Das heißt doch, diesem Ultralinken darf man straffrei voll eine zentrieren, oder ? Weil er motiviert mich dazu. Und ich würde nebenbei sogar das Algemeinwohl schützen.
Straftat ist Straftat und muss geahndet werden.....Punkt... Die Nazis waren und sind links....soll man derent Straftaten verharmlosen??? ich glaube nicht....
jede Straftat muss geahndet werden egal welche Motivation oder Orientierung. Was glaubt der Clown wer er ist.
Hans Thumm
Solche Leute sitzen im Bundestag die gehören hinter Schloß und Riegel . Straftaten sind Straftaten und die müssen bestraft werden und wer sowas befürwortet muss ebenfalls bestraft werden. Aber dem Heini kann ja nichts passieren,kann ja Straftaten begehen, hat ja seine Immunität da Er ja im Bundestag sitzt. Aber wer 1 Millionen Flüchtlinge ins Land holen will und die Bundeswehr abschaffen will von so jemanden kann man nichts anderes erwarten.😡🤬