Oberverwaltungsgericht setzt einmal mehr auf Verzögerung: Entscheidung über Eilverfahren vermutlich erst nächste Woche!

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat im Verfahren gegen die Test- und Präsenzpflicht an Schulen dem Freistaat eine Frist von 7 Tagen zur Erwiderung eingeräumt. Tatsächlich beginnt der Schulbetrieb jedoch bereits wieder am Montag - damit entscheidet das Gericht, ähnlich wie beim ersten Beschluss zur Testpflicht im März 2021, wieder nach dem Ereigniseintritt. Das zeigt bereits, welchen Stellenwert diese Gerichte den Anliegen ihrer Bürger beimessen, denen ab Montag mögliche Konsequenzen durch die Schulen drohen.

Das Verfahren wird derzeit als Eilverfahren unter dem Aktenzeichen 3 B 337/21 geführt.

FREIE SACHSEN: Folgt uns bei Telegram! @freiesachsen

7 comments

Lasst euch nicht entmutigen, ich folge eurem Kanal, obwohl ich aus Spdhessen komme. Es imponiert mir sehr, dass die Sachsen montags auf die Straße gehen und das nicht zu knapp. Ihr werdet gesehen, auch in Hessen!
Hallo, ihr mutigen MENSCHEN in Sachsen! Ihr seid nicht allein! Wir in Thüringen stehen an eurer Seite! Auch sämtliche Gerichte haben in dem Gebilde, das {sie} Deutschland nennen, nichts zu melden. Ihr seid mit eurem Mut Vorbild für viele Menschen in 'Deutschland'! Weiter so!
🔥✊🔥✊🔥✊🔥
Christian
Wie krank ist dieses Gericht in seinem Kern geworden. Das ist für mich unterlassene Hilfleistung und vorsätzliche KV.
Wie war das gleich nochmal:
" Nun sind s'e halt da" - O-Ton Merkel
zur Reaktion auf offene Grenzen und den Auswirkungen der mitgebrachten Kultur."
Menschenverachtender gegenüber dem eigenen Volk kann man doch nicht sein.
Oder doch?
Wir warten auf die Aussage in Bezug auf unsere Kinder: "Nun sind s'e halt geimpft" 🤷‍♀️.
Mittagsläuten
Sie nennen es Demokratie, doch das ist es nicht!
Niemand hat die Absicht... eine Test- und dann sukzeSSive eine Impf-Pflicht einzurichten.
Respekt 👍🏻