Oberverwaltungsgericht setzt einmal mehr auf Verzögerung: Entscheidung über Eilverfahren vermutlich erst nächste Woche!Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat im Verfahren gegen die Test- und Präsenzpflicht an Schulen dem Freistaat eine Frist von 7 Tagen zur Erwiderung eingeräumt. Tatsächlich beginnt der Schulbetrieb jedoch bereits wieder am Montag - damit entscheidet das Gericht, ähnlich wie beim ersten Beschluss zur Testpflicht im März 2021, wieder nach dem Ereigniseintritt. Das zeigt bereits, welchen Stellenwert diese Gerichte den Anliegen ihrer Bürger beimessen, denen ab Montag mögliche Konsequenzen durch die Schulen drohen.
Das Verfahren wird derzeit als Eilverfahren unter dem Aktenzeichen 3 B 337/21 geführt.
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" Nun sind s'e halt da" - O-Ton Merkel
zur Reaktion auf offene Grenzen und den Auswirkungen der mitgebrachten Kultur."
Menschenverachtender gegenüber dem eigenen Volk kann man doch nicht sein.
Oder doch?
Wir warten auf die Aussage in Bezug auf unsere Kinder: "Nun sind s'e halt geimpft" 🤷♀️.