📞🤓GESUNDHEITSAMT ANGERUFEN...und mal gefragt, wie es mit Haftung für Gesundheitsschäden durch die Masken-Verordnung aussieht, für Menschen, die kein Attest bekommen.
Die Antworten waren nicht überraschend, aber sehr bezeichnend dafür, wie sehr der Regierung und den zuständigen "hochkompetenten" Ämtern unsere Gesundheit am Herzen liegt.
Darf gerne geteilt und verbreitet werden
😌Wenn du auch mal in deimem Bundesland anrufen willst, findest du hier alle Kontaktdaten:
https://t.me/DanielPrinzOffiziell/2398HIER das ganze Video in HD auf Odysee!
DENKT DRAN - DENKT SELBST
👉@FaktenFriedenFreiheit
Denn UNBEDENKLICHKEIT wird auch nicht dokumentiert
In und von diesem System leben Millionen nutzloser Gestalten auf unsere Kosten, die man nur noch entlassen kann.
P.S.
Zitat Roland Baader: „Sobald mehr als die Hälfte der Bevölkerung eines Landes ihr Einkommen ganz oder teilweise vom Staat bezieht, ist eine Umkehr auf dem Weg in die Knechtschaft nicht mehr möglich. Die Stallgefütterten wollen und können auf ihren Futtermeister nicht mehr verzichten. Ihr Schicksal ist dann vorgezeichnet: Füttern, melken, schlachten.“
Sehr geehrte Frau Döhring,
Zu der von Ihnen erbetenen Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Tragen einer medizinischen Maske teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Regelungen zur Tragepflicht medizinischer Masken in der Coronaschutzverordnung sind aufgrund der Beschlusslage aus den Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vorgenommen worden. Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Coronavirus-Mutationen gilt nach der Coronaschutzverordnung in der ab dem 23. Januar gültigen Fassung, dass wegen der höheren Schutzwirkung gegenüber Mund-Nase-Bedeckungen (sogenannte Alltagsmasken) nun unter anderem bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs und seiner Einrichtungen und in Handelseinrichtungen verpflichtend medizinische Gesichtsmasken getragen werden müssen. Dies sind gemäß der Coronaschutzverordnung entweder sogenannte OP-Masken oder FFP2-Masken sowie diesen vergleichbare Masken.
Nach § 3 Absatz 4 Nummer 3 Coronaschutzverordnung sind jedoch Personen, denen die Verwendung einer Maske aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, von der Pflicht zum Tragen einer Maske befreit. Dies ist vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis auf Verlangen nachzuweisen.
Sollten sich beim Tragen der medizinischen Maske gesundheitliche Probleme zeigen, konsultieren Sie bitte Ihren behandelnden Arzt mit der Bitte, diese abzuklären und Ihnen ggf. ein ärztliches Zeugnis über die Befreiung von der Maskenpflicht auszustellen.
Die hier erteilten Informationen stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar und dienen lediglich als Wegweiser. Sie ersetzen nicht die gegebenenfalls erforderliche individuelle Beratung durch einen Sachverständigen oder Rechtsanwalt.
Mit freundlichen Grüßen
„Bürgeranfragen-Corona“
im Ministerium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Soviel zum Thema man wird als Kranker nicht benachteiligt.