📞🤓GESUNDHEITSAMT ANGERUFEN...und mal gefragt, wie es mit Haftung für Gesundheitsschäden durch die Masken-Verordnung aussieht, für Menschen, die kein Attest bekommen.
Die Antworten waren nicht überraschend, aber sehr bezeichnend dafür, wie sehr der Regierung und den zuständigen "hochkompetenten" Ämtern unsere Gesundheit am Herzen liegt.
Darf gerne geteilt und verbreitet werden
😌Wenn du auch mal in deimem Bundesland anrufen willst, findest du hier alle Kontaktdaten:
https://t.me/DanielPrinzOffiziell/2398HIER das ganze Video in HD auf Odysee!
DENKT DRAN - DENKT SELBST
👉@FaktenFriedenFreiheit
Sehr geehrte Frau Döhring,
Zu der von Ihnen erbetenen Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Tragen einer medizinischen Maske teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Regelungen zur Tragepflicht medizinischer Masken in der Coronaschutzverordnung sind aufgrund der Beschlusslage aus den Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vorgenommen worden. Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Coronavirus-Mutationen gilt nach der Coronaschutzverordnung in der ab dem 23. Januar gültigen Fassung, dass wegen der höheren Schutzwirkung gegenüber Mund-Nase-Bedeckungen (sogenannte Alltagsmasken) nun unter anderem bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs und seiner Einrichtungen und in Handelseinrichtungen verpflichtend medizinische Gesichtsmasken getragen werden müssen. Dies sind gemäß der Coronaschutzverordnung entweder sogenannte OP-Masken oder FFP2-Masken sowie diesen vergleichbare Masken.
Nach § 3 Absatz 4 Nummer 3 Coronaschutzverordnung sind jedoch Personen, denen die Verwendung einer Maske aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, von der Pflicht zum Tragen einer Maske befreit. Dies ist vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis auf Verlangen nachzuweisen.
Sollten sich beim Tragen der medizinischen Maske gesundheitliche Probleme zeigen, konsultieren Sie bitte Ihren behandelnden Arzt mit der Bitte, diese abzuklären und Ihnen ggf. ein ärztliches Zeugnis über die Befreiung von der Maskenpflicht auszustellen.
Die hier erteilten Informationen stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar und dienen lediglich als Wegweiser. Sie ersetzen nicht die gegebenenfalls erforderliche individuelle Beratung durch einen Sachverständigen oder Rechtsanwalt.
Mit freundlichen Grüßen
„Bürgeranfragen-Corona“
im Ministerium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Soviel zum Thema man wird als Kranker nicht benachteiligt.
vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als reine Informationsstelle keine abschließend verbindliche Rechtsauskunft im Einzelfall geben oder Genehmigungen bzw. Bescheinigungen ausstellen können.
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat in zahlreichen Normenkontrollverfahren entschieden und damit zweifelsfrei bestätigt, dass die von der Landesregierung in den Corona-Verordnungen geregelte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält. Die Entscheidungen sind auf der Internet-Seite des Gerichts veröffentlicht. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist daher geeignet, erforderlich und angemessen, um das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.
Da es bisher keine validen Nachweise gibt, dass eine sachgemäß getragene und regelmäßig gereinigte bzw. gewechselte Mund-Nasen-Bedeckung oder das Tragen einer FFP2-Maske zu einer Gesundheitsgefährdung, geschweige denn zu einer Gesundheitsschädigung führt, stellt sich die Frage nach möglichen Haftungsausschlüssen für vermeintliche Schadensersatzansprüche aufgrund der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht. Sollten nachweisliche Schäden/gesundheitliche Beeinträchtigungen durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung entstehen, muss dies im Einzelfall geprüft werden. Eine entsprechende Krankenbehandlung würde aber zunächst über die jeweilige Krankenversicherung (PKV/GKV) abgedeckt.
Laut der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) gibt es in Schleswig-Holstein auch die Möglichkeit, eine „OP-Maske“/ medizinische Maske zu tragen, wenn die Verordnung das Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung vorsieht. Das Tragen einer FFP-2-Maske (o.ä.) ist in dem Fall nicht vorgeschrieben. Sollten Sie weitere Fragen zu Mund-Nasen-Bedeckungen haben, finden Sie Antworten unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Mund-Nasen-Bedeckungen.html
Aktuelle Fallzahlen der Städte und Kreise finden Sie hier (RKI): https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4
Die Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Bürgeranfragen
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Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Jugend, Familie und Senioren
des Landes Schleswig-Holstein
Weitere Hinweise und Empfehlungen zum Coronavirus entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link zum Robert Koch Institut:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein informiert unter folgendem Link:
https://www.schleswig-holstein.de/coronavirus
Auf dieser Seite finden Sie auch Links zu den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten, die oftmals auch Bürgertelefone eingerichtet haben.
Das Bürgertelefon des Landes für nichtmedizinische Fragestellungen erreichen Sie werktags von 8:00 – 18.00 Uhr unter 0431 / 79700001
Für nichtmedizinische Fragestellungen steht darüber hinaus das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministerium unter 030 / 346465100 zur Verfügung.
Ach wie nett OP Maske. ??? Wissen die nicht, dass sie OP Masken verseucht sind. Immer wenn ich sie aufsetze, ersticke ich an Plastikpartikel. Bin tagelang krank deswegen.
Und alle klagen auf Arbeit aus diesem Grund .
Hatte noch nie was mit Lunge im Leben gehabt, aber das ist eine der heftigsten Erfahrungen meines Lebens.
Was soll ich dazu sagen?
Die Hölle hat VIP Plätze schon für alle reserviert die unsere Muttererde vernichten!