Wie weit wollen wir eigentlich noch sinken? Die eigene Nationalflagge soll am Bundestag nicht mehr von auĂen sichtbar sein. Nicht irgendeine Fahne. Nicht irgendein Symbol. Die Flagge unseres Landes. Krank!
Halt Dein Schandmaul, ReichsbĂŒrger-Depp und quatsche nicht stĂ€ndig seriöse Leute, die ĂŒber Verstand verfĂŒgen, dumm von der Seite an. Er aber, sag`s ihm, er kann mich im Arsch lecken.
2. Staaten, in denen Flaggen erlaubt oder aufgestellt sind (SonderfĂ€lle) GroĂbritannien: Im britischen Unterhaus (House of Commons) hĂ€ngen zwar keine riesigen Stofffahnen an den WĂ€nden, aber die königlichen Symbole und FlaggenreprĂ€sentationen sind fest in die Architektur und die zeremoniellen GegenstĂ€nde (wie das Zepter) integriert. Niederlande: Nach langen Debatten wurde im Zweiten Kammerparlament eine feste niederlĂ€ndische Nationalflagge direkt neben dem zentralen Rednerpult aufgestellt. [1]
3. Staaten mit einem strikten Verbot im Plenarsaal Es gibt eine kleine Gruppe von Parlamenten, die eine bewusste Entscheidung gegen Flaggen im Saal getroffen haben, um die absolute Gleichheit der Abgeordneten und parteipolitische NeutralitÀt zu wahren: Deutschland: Im Plenarsaal des Deutschen Bundestages im ReichstagsgebÀude befinden sich keine echten Flaggen. Es gibt dort lediglich den riesigen Bundesadler (die "Fette Henne") aus Aluminium. Das Mitbringen, Aufstellen oder Schwenken von National- oder Parteifahnen durch Abgeordnete ist laut Hausordnung wÀhrend der Sitzungen streng verboten. [1, 2]
EuropĂ€isches Parlament: Der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH) hat ein klares Urteil gefĂ€llt: Abgeordnete dĂŒrfen keine nationalen Flaggen auf ihren Tischen im Plenarsaal aufstellen. Dies dient dem Schutz der ĂŒbernationalen Gleichheit aller EU-Abgeordneten. [1]
Nur in Deutschland und im Europaparlament sind die Fahnen verboten und ausdrĂŒcklich nur im Plenarsaal und nicht im GebĂ€ude. Sie LĂŒgenbold.
So, so, Sie LĂŒgner, aus welchen offiziellen Quellen haben Sie es denn, dass in sĂ€mtlichen ParlamentsGEBĂUDEN Nationalfahnen verboten sind? Sie lĂŒgen ziemlich dreist und unverfroren, wie alle Linksextremen, deren Hobby es offensichtlich ist, angeblichen Nazis die Köpfe einzuschlagen oder die Stromversorgung der Bevölkerung in Brand zu setzen.
Sie LĂŒgenbold, da steht nicht drin, dass die Nationalfahne im BundestagsgebĂ€ude verboten ist und da steht auch nicht drin, dass sie in allen anderen LĂ€ndern auch verboten sei. Im LĂŒgen sind Sie spitze. Ist schon der nĂ€chste Anschlag auf die Stromversorgung geplant?
Der Antifa halluziniert. Wo steht da etwas von der deutschen Fahne und wo steht da etwas von verbotenen Nationalfahnen in anderen LĂ€ndern? Schon der nĂ€chste Anschlag auf angebliche Nazis geplant? Werden die Opfer ĂŒberleben? Oder "nur" Pkw abkokeln?
GemÀà der Hausordnung sind in den GebĂ€uden des Bundestages Ruhe, Ordnung und die WĂŒrde des Hauses zu wahren sowie RĂŒcksicht auf den Arbeitsbetrieb zu nehmen. Störende Handlungen sind untersagt.Weiterhin ist das unbefugte Zeigen von Informationsmaterial oder das Anbringen von AushĂ€ngen (wie Transparente, Plakate oder Fahnen) an TĂŒren, WĂ€nden, Fenstern oder Fassaden, die von auĂen sichtbar sind, verboten
Sobald man euch Clowns Kontra gibt ist man ein Linker oder Antifant đđ. Egal ob Schwurblern,linke oder rechte, ihr seid alle nicht grad die hellsten
Der Antifant mit der RechtschreibschwĂ€che und dem IQ von maximal 28 verwechselt seine LĂŒgen mit Kontra geben. Da er null Argumente hat, malt er jetzt gelbe MĂ€nnchen.
Der der LĂŒge ĂŒberfĂŒhrte Volldepp lĂŒgt immer dreister weiter - nirgends in der Hausordnung ist von der Nationalfahne die Rede, auch der Begriff Fahnen kommt in der Hausordnung nicht vor. Den Klammerinhalt "(wie Transparente, Plakate oder Fahnen)" hat der unverschĂ€mte LĂŒgenbold erfunden.
Uwe
Verbrecherpack. Wir werden euch alle fĂŒr immer wegsperren. Der Tag wird kommen. Und ihr habt es verdient!!
Ist nicht meine Schuld wenn du zu blöd bist es zu verstehen. Typisch rechts halt. Ihr versteht nur was ihr wollt. Hauptsache man kann in die Opferrolle gehen.
Die Hausordnung unterscheidet nicht nach Gesinnung. Wenn du meinst, die Quelle stimmt nicht, dann zeig mir doch bitte den Paragrafen, nach dem Schwarz-Rot-Gold verboten, aber Regenbogen- oder Antifa-Fahnen an der Fassade erlaubt sind. Gibt es nicht? Dann gilt die Regel eben fĂŒr alle gleich
Schön, dass du die Hausordnung liest, aber du hast leider nur die HĂ€lfte verstanden.In § 4 Abs. 2 der Hausordnung steht explizit das Verbot, 'SpruchbĂ€nder oder Transparente zu entfalten, Informationsmaterial zu zeigen (...)' sowie das Verbot von 'AushĂ€ngen an Fenstern'.Weil Leute wie du jede LĂŒcke suchen, gibt es zu dieser Hausordnung eine offizielle Anlage der Bundestagsverwaltung (ErgĂ€nzende Regelungen der PrĂ€sidentin). Dort wird haarklein definiert, was unter § 4 fĂ€llt. Da steht schwarz auf weiĂ unter den unzulĂ€ssigen GegenstĂ€nden:â FAHNENâ SpruchbĂ€nderâ Laserpointer etc.(Quelle: Offizielle Richtlinien zur Hausordnung des Deutschen Bundestages).Die Bundestagsverwaltung hat deshalb im Juli 2025 mit genau dieser BegrĂŒndung bereits Regenbogenfahnen der GrĂŒnen und Linken aus den Fenstern entfernen lassen wie z.B. die Tagesschau oder DIE ZEIT berichteten.Das Verbot gilt fĂŒr alle Fahnen, egal ob bunt oder Schwarz-Rot-Gold. Wer hier wen der LĂŒge ĂŒberfĂŒhrt, kann jetzt jeder Mitleser selbst im echten Dokument nachsehen. Viel SpaĂ noch in deiner Opferrolle
Schon klar, dass dir die Tagesschau nicht passt. Deshalb verlinke ich dir jetzt direkt die offizielle Originalquelle der Bundestagsverwaltung auf bundestag.de â das ist kein journalistischer Artikel, sondern das staatliche Dokument selbst.Schau in die offizielle Benutzungsordnung fĂŒr die GebĂ€ude des Bundestages: Dort steht in den DurchfĂŒhrungshinweisen zu § 4 schwarz auf weiĂ die Liste der verbotenen GegenstĂ€nde. Erster Punkt unter âsonstige GegenstĂ€ndeâ: Fahnen.Das Gesetz gilt fĂŒr alle Parteien gleich. Wenn du den offiziellen Dokumenten des deutschen Parlaments auch nicht glaubst, diskutierst du nicht gegen mich, sondern gegen die RealitĂ€t. Speicher dir den Link ab, vielleicht lernst du ja noch, wie man Gesetzestexte liest
Thomas
Ist echt schon krank, dass hier diskutiert wird ob man die deutsche Fahne zeigen darf. Da ist doch kein Haken drauf. Oder?
sven sven
das Land hat echt fertig.
Christian Proborder
Sollten sie sich mal auf die BĂŒros der GrĂŒnen, der Linken und auch der SPD konzentrieren! Da hĂ€ngen gut sichtbar Parolen, LGTB Lappen in allen Farben und sonstige Propaganda Ware! Doch die Bundestag Polizei kommt und macht Bamboule und Stress wegen der Fahne (die offizielle!!) von Deutschland?? Wie weit wollen die denn Wahnsinn und die offensichtliche Hatz auf die AFD, die BĂŒrger und Deutschland noch treiben?? Interessant wĂ€re es zu erfahren wer die Polizei benachrichtigt hat und wie er) sie / es rechtfertigen will!!
So, so, die Weinkönigin, die derzeit PrĂ€sidentin des Bundestags spielt und in ihrer Hybris glaubt, sie könne sich ĂŒber demokratische Gepflogenheiten und Grundprinzipien hinwegsetzen, hat Sonderregelungen erlassen, hört, hört.
Die beziehen sich aber nur auf §4, Abs.1, Satz 3 und nicht auf Absatz 2.
Inwiefern eine aus dem BĂŒrofenster!! einer Abgeordneten geschwenkte NATIONALfahne geeignet sein soll, die TĂ€tigkeit des Deutschen Bundestages, seiner Gremien, Organe und Einrichtungen zu stören, wird die Weinkönigin noch erklĂ€ren mĂŒssen. Da steht auch nicht, alle Fahnen seien dazu geeignet, die TĂ€tigkeit des Bundestags zu stören und schon gar nicht, dass die Nationalfahne zu den Fahnen gehört, welche die Arbeit stören können. Und die Sonderregelungen der Weinkönigin werden spĂ€testens jetzt auf dem PrĂŒfstand stehen, die Wokistanflagge hat die Weinkönigin und ihre Polizeitruppen ja anscheinend nicht gestört. Da waren die nĂ€mlich nicht.
Der Deutsche Bundestag hat aber nicht die Aufgabe, Wokeistan zu vertreten, sondern reprÀsentiert Deutschland, somit ist die Nationalfahne das Symbol des Bundestags und gehört ganz sicher nicht zu den Fahnen, welche die Arbeit des Bundestags stören, ganz im Gegenteil. Sie reprÀsentiert Deutschland, das der Bundestag zu vertreten hat. Sie ist die Fahne eines Bundestags, der Deutschland vertritt. Wenn die Weinkönigin diese Fahne stört, will sie offensichtlich nicht Deutschland vertreten und ist aus dem Amt zu enfernen.
1. Staaten, in denen Nationalflaggen fest im Plenarsaal angebracht sind
In diesen LÀndern gehören die Nationalfarben (meistens flankiert von der Europaflagge) zur dauerhaften, festen Dekoration direkt hinter dem PrÀsidium oder im Saal:
Frankreich: Im Plenarsaal der Assemblée nationale (Nationalversammlung) stehen die französische Trikolore und die Europaflagge permanent hinter dem Rednerpult. [1, 2]
Italien: In beiden Kammern des Parlaments (Abgeordnetenhaus und Senat) sind die italienische Flagge und die EU-Flagge fester Bestandteil der Stirnseite.
Spanien: Der Kongress der Abgeordneten stellt die spanische Flagge gut sichtbar im Saal auf.
Polen: Im Sejm (polnisches Parlament) hÀngen die polnische Nationalflagge und die Flagge der EuropÀischen Union fest hinter dem Tisch des ParlamentsprÀsidenten.
Ăsterreich: Im historischen und frisch sanierten Plenarsaal des Nationalrats in Wien hĂ€ngen groĂformatige rot-weiĂ-rote Nationalflaggen sowie die EU-Fahne hinter dem PrĂ€sidium. [1]
Griechenland: Das griechische Parlament hat die Nationalflagge permanent im Saal platziert.
2. Staaten, in denen Flaggen erlaubt oder aufgestellt sind (SonderfÀlle)
GroĂbritannien: Im britischen Unterhaus (House of Commons) hĂ€ngen zwar keine riesigen Stofffahnen an den WĂ€nden, aber die königlichen Symbole und FlaggenreprĂ€sentationen sind fest in die Architektur und die zeremoniellen GegenstĂ€nde (wie das Zepter) integriert.
Niederlande: Nach langen Debatten wurde im Zweiten Kammerparlament eine feste niederlÀndische Nationalflagge direkt neben dem zentralen Rednerpult aufgestellt. [1]
3. Staaten mit einem strikten Verbot im Plenarsaal
Es gibt eine kleine Gruppe von Parlamenten, die eine bewusste Entscheidung gegen Flaggen im Saal getroffen haben, um die absolute Gleichheit der Abgeordneten und parteipolitische NeutralitÀt zu wahren:
Deutschland: Im Plenarsaal des Deutschen Bundestages im ReichstagsgebÀude befinden sich keine echten Flaggen. Es gibt dort lediglich den riesigen Bundesadler (die "Fette Henne") aus Aluminium. Das Mitbringen, Aufstellen oder Schwenken von National- oder Parteifahnen durch Abgeordnete ist laut Hausordnung wÀhrend der Sitzungen streng verboten. [1, 2]
EuropĂ€isches Parlament: Der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH) hat ein klares Urteil gefĂ€llt: Abgeordnete dĂŒrfen keine nationalen Flaggen auf ihren Tischen im Plenarsaal aufstellen. Dies dient dem Schutz der ĂŒbernationalen Gleichheit aller EU-Abgeordneten. [1]
Nur in Deutschland und im Europaparlament sind die Fahnen verboten und ausdrĂŒcklich nur im Plenarsaal und nicht im GebĂ€ude. Sie LĂŒgenbold.
Lesen und verstehen. Aber das ist bei rechten ja so ein Problem
Zu blöd zum Lesen oder? Typisch Rechts
LĂŒgenbold erfunden.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/regenbogen-bundestag-100.html
Schon klar, dass dir die Tagesschau nicht passt. Deshalb verlinke ich dir jetzt direkt die offizielle Originalquelle der Bundestagsverwaltung auf bundestag.de â das ist kein journalistischer Artikel, sondern das staatliche Dokument selbst.Schau in die offizielle Benutzungsordnung fĂŒr die GebĂ€ude des Bundestages: Dort steht in den DurchfĂŒhrungshinweisen zu § 4 schwarz auf weiĂ die Liste der verbotenen GegenstĂ€nde. Erster Punkt unter âsonstige GegenstĂ€ndeâ: Fahnen.Das Gesetz gilt fĂŒr alle Parteien gleich. Wenn du den offiziellen Dokumenten des deutschen Parlaments auch nicht glaubst, diskutierst du nicht gegen mich, sondern gegen die RealitĂ€t. Speicher dir den Link ab, vielleicht lernst du ja noch, wie man Gesetzestexte liest
Da ist doch kein Haken drauf. Oder?
Interessant wÀre es zu erfahren wer die Polizei benachrichtigt hat und wie er) sie / es rechtfertigen will!!
Die beziehen sich aber nur auf §4, Abs.1, Satz 3 und nicht auf Absatz 2.
Inwiefern eine aus dem BĂŒrofenster!! einer Abgeordneten geschwenkte NATIONALfahne geeignet sein soll, die TĂ€tigkeit des Deutschen Bundestages, seiner Gremien, Organe und
Einrichtungen zu stören, wird die Weinkönigin noch erklĂ€ren mĂŒssen. Da steht auch nicht, alle Fahnen seien dazu geeignet, die TĂ€tigkeit des Bundestags zu stören und schon gar nicht, dass die Nationalfahne zu den Fahnen gehört, welche die Arbeit stören können. Und die Sonderregelungen der Weinkönigin werden spĂ€testens jetzt auf dem PrĂŒfstand stehen, die Wokistanflagge hat die Weinkönigin und ihre Polizeitruppen ja anscheinend nicht gestört. Da waren die nĂ€mlich nicht.
Der Deutsche Bundestag hat aber nicht die Aufgabe, Wokeistan zu vertreten, sondern reprÀsentiert Deutschland, somit ist die Nationalfahne das Symbol des Bundestags und gehört ganz sicher nicht zu den Fahnen, welche die Arbeit des Bundestags stören, ganz im Gegenteil. Sie reprÀsentiert Deutschland, das der Bundestag zu vertreten hat. Sie ist die Fahne eines Bundestags, der Deutschland vertritt. Wenn die Weinkönigin diese Fahne stört, will sie offensichtlich nicht Deutschland vertreten und ist aus dem Amt zu enfernen.