Wie weit wollen wir eigentlich noch sinken? Die eigene Nationalflagge soll am Bundestag nicht mehr von außen sichtbar sein. Nicht irgendeine Fahne. Nicht irgendein Symbol. Die Flagge unseres Landes. Krank!
Sie Lügenbold, da steht nicht drin, dass die Nationalfahne im Bundestagsgebäude verboten ist und da steht auch nicht drin, dass sie in allen anderen Ländern auch verboten sei. Im Lügen sind Sie spitze. Ist schon der nächste Anschlag auf die Stromversorgung geplant?
Der Antifa halluziniert. Wo steht da etwas von der deutschen Fahne und wo steht da etwas von verbotenen Nationalfahnen in anderen Ländern? Schon der nächste Anschlag auf angebliche Nazis geplant? Werden die Opfer überleben? Oder "nur" Pkw abkokeln?
Gemäß der Hausordnung sind in den Gebäuden des Bundestages Ruhe, Ordnung und die Würde des Hauses zu wahren sowie Rücksicht auf den Arbeitsbetrieb zu nehmen. Störende Handlungen sind untersagt.Weiterhin ist das unbefugte Zeigen von Informationsmaterial oder das Anbringen von Aushängen (wie Transparente, Plakate oder Fahnen) an Türen, Wänden, Fenstern oder Fassaden, die von außen sichtbar sind, verboten
Der Antifant mit der Rechtschreibschwäche und dem IQ von maximal 28 verwechselt seine Lügen mit Kontra geben. Da er null Argumente hat, malt er jetzt gelbe Männchen.
Der der Lüge überführte Volldepp lügt immer dreister weiter - nirgends in der Hausordnung ist von der Nationalfahne die Rede, auch der Begriff Fahnen kommt in der Hausordnung nicht vor. Den Klammerinhalt "(wie Transparente, Plakate oder Fahnen)" hat der unverschämte Lügenbold erfunden.
Uwe
Verbrecherpack. Wir werden euch alle für immer wegsperren. Der Tag wird kommen. Und ihr habt es verdient!!
Ist nicht meine Schuld wenn du zu blöd bist es zu verstehen. Typisch rechts halt. Ihr versteht nur was ihr wollt. Hauptsache man kann in die Opferrolle gehen.
Die Hausordnung unterscheidet nicht nach Gesinnung. Wenn du meinst, die Quelle stimmt nicht, dann zeig mir doch bitte den Paragrafen, nach dem Schwarz-Rot-Gold verboten, aber Regenbogen- oder Antifa-Fahnen an der Fassade erlaubt sind. Gibt es nicht? Dann gilt die Regel eben für alle gleich
Schön, dass du die Hausordnung liest, aber du hast leider nur die Hälfte verstanden.In § 4 Abs. 2 der Hausordnung steht explizit das Verbot, 'Spruchbänder oder Transparente zu entfalten, Informationsmaterial zu zeigen (...)' sowie das Verbot von 'Aushängen an Fenstern'.Weil Leute wie du jede Lücke suchen, gibt es zu dieser Hausordnung eine offizielle Anlage der Bundestagsverwaltung (Ergänzende Regelungen der Präsidentin). Dort wird haarklein definiert, was unter § 4 fällt. Da steht schwarz auf weiß unter den unzulässigen Gegenständen:❌ FAHNEN❌ Spruchbänder❌ Laserpointer etc.(Quelle: Offizielle Richtlinien zur Hausordnung des Deutschen Bundestages).Die Bundestagsverwaltung hat deshalb im Juli 2025 mit genau dieser Begründung bereits Regenbogenfahnen der Grünen und Linken aus den Fenstern entfernen lassen wie z.B. die Tagesschau oder DIE ZEIT berichteten.Das Verbot gilt für alle Fahnen, egal ob bunt oder Schwarz-Rot-Gold. Wer hier wen der Lüge überführt, kann jetzt jeder Mitleser selbst im echten Dokument nachsehen. Viel Spaß noch in deiner Opferrolle
Schon klar, dass dir die Tagesschau nicht passt. Deshalb verlinke ich dir jetzt direkt die offizielle Originalquelle der Bundestagsverwaltung auf bundestag.de – das ist kein journalistischer Artikel, sondern das staatliche Dokument selbst.Schau in die offizielle Benutzungsordnung für die Gebäude des Bundestages: Dort steht in den Durchführungshinweisen zu § 4 schwarz auf weiß die Liste der verbotenen Gegenstände. Erster Punkt unter ‚sonstige Gegenstände‘: Fahnen.Das Gesetz gilt für alle Parteien gleich. Wenn du den offiziellen Dokumenten des deutschen Parlaments auch nicht glaubst, diskutierst du nicht gegen mich, sondern gegen die Realität. Speicher dir den Link ab, vielleicht lernst du ja noch, wie man Gesetzestexte liest
Thomas
Ist echt schon krank, dass hier diskutiert wird ob man die deutsche Fahne zeigen darf. Da ist doch kein Haken drauf. Oder?
sven sven
das Land hat echt fertig.
Christian Proborder
Sollten sie sich mal auf die Büros der Grünen, der Linken und auch der SPD konzentrieren! Da hängen gut sichtbar Parolen, LGTB Lappen in allen Farben und sonstige Propaganda Ware! Doch die Bundestag Polizei kommt und macht Bamboule und Stress wegen der Fahne (die offizielle!!) von Deutschland?? Wie weit wollen die denn Wahnsinn und die offensichtliche Hatz auf die AFD, die Bürger und Deutschland noch treiben?? Interessant wäre es zu erfahren wer die Polizei benachrichtigt hat und wie er) sie / es rechtfertigen will!!
So, so, die Weinkönigin, die derzeit Präsidentin des Bundestags spielt und in ihrer Hybris glaubt, sie könne sich über demokratische Gepflogenheiten und Grundprinzipien hinwegsetzen, hat Sonderregelungen erlassen, hört, hört.
Die beziehen sich aber nur auf §4, Abs.1, Satz 3 und nicht auf Absatz 2.
Inwiefern eine aus dem Bürofenster!! einer Abgeordneten geschwenkte NATIONALfahne geeignet sein soll, die Tätigkeit des Deutschen Bundestages, seiner Gremien, Organe und Einrichtungen zu stören, wird die Weinkönigin noch erklären müssen. Da steht auch nicht, alle Fahnen seien dazu geeignet, die Tätigkeit des Bundestags zu stören und schon gar nicht, dass die Nationalfahne zu den Fahnen gehört, welche die Arbeit stören können. Und die Sonderregelungen der Weinkönigin werden spätestens jetzt auf dem Prüfstand stehen, die Wokistanflagge hat die Weinkönigin und ihre Polizeitruppen ja anscheinend nicht gestört. Da waren die nämlich nicht.
Der Deutsche Bundestag hat aber nicht die Aufgabe, Wokeistan zu vertreten, sondern repräsentiert Deutschland, somit ist die Nationalfahne das Symbol des Bundestags und gehört ganz sicher nicht zu den Fahnen, welche die Arbeit des Bundestags stören, ganz im Gegenteil. Sie repräsentiert Deutschland, das der Bundestag zu vertreten hat. Sie ist die Fahne eines Bundestags, der Deutschland vertritt. Wenn die Weinkönigin diese Fahne stört, will sie offensichtlich nicht Deutschland vertreten und ist aus dem Amt zu enfernen.
Lesen und verstehen. Aber das ist bei rechten ja so ein Problem
Zu blöd zum Lesen oder? Typisch Rechts
Lügenbold erfunden.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/regenbogen-bundestag-100.html
Schon klar, dass dir die Tagesschau nicht passt. Deshalb verlinke ich dir jetzt direkt die offizielle Originalquelle der Bundestagsverwaltung auf bundestag.de – das ist kein journalistischer Artikel, sondern das staatliche Dokument selbst.Schau in die offizielle Benutzungsordnung für die Gebäude des Bundestages: Dort steht in den Durchführungshinweisen zu § 4 schwarz auf weiß die Liste der verbotenen Gegenstände. Erster Punkt unter ‚sonstige Gegenstände‘: Fahnen.Das Gesetz gilt für alle Parteien gleich. Wenn du den offiziellen Dokumenten des deutschen Parlaments auch nicht glaubst, diskutierst du nicht gegen mich, sondern gegen die Realität. Speicher dir den Link ab, vielleicht lernst du ja noch, wie man Gesetzestexte liest
Da ist doch kein Haken drauf. Oder?
Interessant wäre es zu erfahren wer die Polizei benachrichtigt hat und wie er) sie / es rechtfertigen will!!
Die beziehen sich aber nur auf §4, Abs.1, Satz 3 und nicht auf Absatz 2.
Inwiefern eine aus dem Bürofenster!! einer Abgeordneten geschwenkte NATIONALfahne geeignet sein soll, die Tätigkeit des Deutschen Bundestages, seiner Gremien, Organe und
Einrichtungen zu stören, wird die Weinkönigin noch erklären müssen. Da steht auch nicht, alle Fahnen seien dazu geeignet, die Tätigkeit des Bundestags zu stören und schon gar nicht, dass die Nationalfahne zu den Fahnen gehört, welche die Arbeit stören können. Und die Sonderregelungen der Weinkönigin werden spätestens jetzt auf dem Prüfstand stehen, die Wokistanflagge hat die Weinkönigin und ihre Polizeitruppen ja anscheinend nicht gestört. Da waren die nämlich nicht.
Der Deutsche Bundestag hat aber nicht die Aufgabe, Wokeistan zu vertreten, sondern repräsentiert Deutschland, somit ist die Nationalfahne das Symbol des Bundestags und gehört ganz sicher nicht zu den Fahnen, welche die Arbeit des Bundestags stören, ganz im Gegenteil. Sie repräsentiert Deutschland, das der Bundestag zu vertreten hat. Sie ist die Fahne eines Bundestags, der Deutschland vertritt. Wenn die Weinkönigin diese Fahne stört, will sie offensichtlich nicht Deutschland vertreten und ist aus dem Amt zu enfernen.