Wie weit wollen wir eigentlich noch sinken? Die eigene Nationalflagge soll am Bundestag nicht mehr von auĂen sichtbar sein. Nicht irgendeine Fahne. Nicht irgendein Symbol. Die Flagge unseres Landes. Krank!
Der Antifant mit der RechtschreibschwĂ€che und dem IQ von maximal 28 verwechselt seine LĂŒgen mit Kontra geben. Da er null Argumente hat, malt er jetzt gelbe MĂ€nnchen.
Der der LĂŒge ĂŒberfĂŒhrte Volldepp lĂŒgt immer dreister weiter - nirgends in der Hausordnung ist von der Nationalfahne die Rede, auch der Begriff Fahnen kommt in der Hausordnung nicht vor. Den Klammerinhalt "(wie Transparente, Plakate oder Fahnen)" hat der unverschĂ€mte LĂŒgenbold erfunden.
Uwe
Verbrecherpack. Wir werden euch alle fĂŒr immer wegsperren. Der Tag wird kommen. Und ihr habt es verdient!!
Ist nicht meine Schuld wenn du zu blöd bist es zu verstehen. Typisch rechts halt. Ihr versteht nur was ihr wollt. Hauptsache man kann in die Opferrolle gehen.
Die Hausordnung unterscheidet nicht nach Gesinnung. Wenn du meinst, die Quelle stimmt nicht, dann zeig mir doch bitte den Paragrafen, nach dem Schwarz-Rot-Gold verboten, aber Regenbogen- oder Antifa-Fahnen an der Fassade erlaubt sind. Gibt es nicht? Dann gilt die Regel eben fĂŒr alle gleich
Schön, dass du die Hausordnung liest, aber du hast leider nur die HĂ€lfte verstanden.In § 4 Abs. 2 der Hausordnung steht explizit das Verbot, 'SpruchbĂ€nder oder Transparente zu entfalten, Informationsmaterial zu zeigen (...)' sowie das Verbot von 'AushĂ€ngen an Fenstern'.Weil Leute wie du jede LĂŒcke suchen, gibt es zu dieser Hausordnung eine offizielle Anlage der Bundestagsverwaltung (ErgĂ€nzende Regelungen der PrĂ€sidentin). Dort wird haarklein definiert, was unter § 4 fĂ€llt. Da steht schwarz auf weiĂ unter den unzulĂ€ssigen GegenstĂ€nden:â FAHNENâ SpruchbĂ€nderâ Laserpointer etc.(Quelle: Offizielle Richtlinien zur Hausordnung des Deutschen Bundestages).Die Bundestagsverwaltung hat deshalb im Juli 2025 mit genau dieser BegrĂŒndung bereits Regenbogenfahnen der GrĂŒnen und Linken aus den Fenstern entfernen lassen wie z.B. die Tagesschau oder DIE ZEIT berichteten.Das Verbot gilt fĂŒr alle Fahnen, egal ob bunt oder Schwarz-Rot-Gold. Wer hier wen der LĂŒge ĂŒberfĂŒhrt, kann jetzt jeder Mitleser selbst im echten Dokument nachsehen. Viel SpaĂ noch in deiner Opferrolle
Schon klar, dass dir die Tagesschau nicht passt. Deshalb verlinke ich dir jetzt direkt die offizielle Originalquelle der Bundestagsverwaltung auf bundestag.de â das ist kein journalistischer Artikel, sondern das staatliche Dokument selbst.Schau in die offizielle Benutzungsordnung fĂŒr die GebĂ€ude des Bundestages: Dort steht in den DurchfĂŒhrungshinweisen zu § 4 schwarz auf weiĂ die Liste der verbotenen GegenstĂ€nde. Erster Punkt unter âsonstige GegenstĂ€ndeâ: Fahnen.Das Gesetz gilt fĂŒr alle Parteien gleich. Wenn du den offiziellen Dokumenten des deutschen Parlaments auch nicht glaubst, diskutierst du nicht gegen mich, sondern gegen die RealitĂ€t. Speicher dir den Link ab, vielleicht lernst du ja noch, wie man Gesetzestexte liest
Thomas
Ist echt schon krank, dass hier diskutiert wird ob man die deutsche Fahne zeigen darf. Da ist doch kein Haken drauf. Oder?
sven sven
das Land hat echt fertig.
Christian Proborder
Sollten sie sich mal auf die BĂŒros der GrĂŒnen, der Linken und auch der SPD konzentrieren! Da hĂ€ngen gut sichtbar Parolen, LGTB Lappen in allen Farben und sonstige Propaganda Ware! Doch die Bundestag Polizei kommt und macht Bamboule und Stress wegen der Fahne (die offizielle!!) von Deutschland?? Wie weit wollen die denn Wahnsinn und die offensichtliche Hatz auf die AFD, die BĂŒrger und Deutschland noch treiben?? Interessant wĂ€re es zu erfahren wer die Polizei benachrichtigt hat und wie er) sie / es rechtfertigen will!!
So, so, die Weinkönigin, die derzeit PrĂ€sidentin des Bundestags spielt und in ihrer Hybris glaubt, sie könne sich ĂŒber demokratische Gepflogenheiten und Grundprinzipien hinwegsetzen, hat Sonderregelungen erlassen, hört, hört.
Die beziehen sich aber nur auf §4, Abs.1, Satz 3 und nicht auf Absatz 2.
Inwiefern eine aus dem BĂŒrofenster!! einer Abgeordneten geschwenkte NATIONALfahne geeignet sein soll, die TĂ€tigkeit des Deutschen Bundestages, seiner Gremien, Organe und Einrichtungen zu stören, wird die Weinkönigin noch erklĂ€ren mĂŒssen. Da steht auch nicht, alle Fahnen seien dazu geeignet, die TĂ€tigkeit des Bundestags zu stören und schon gar nicht, dass die Nationalfahne zu den Fahnen gehört, welche die Arbeit stören können. Und die Sonderregelungen der Weinkönigin werden spĂ€testens jetzt auf dem PrĂŒfstand stehen, die Wokistanflagge hat die Weinkönigin und ihre Polizeitruppen ja anscheinend nicht gestört. Da waren die nĂ€mlich nicht.
Der Deutsche Bundestag hat aber nicht die Aufgabe, Wokeistan zu vertreten, sondern reprÀsentiert Deutschland, somit ist die Nationalfahne das Symbol des Bundestags und gehört ganz sicher nicht zu den Fahnen, welche die Arbeit des Bundestags stören, ganz im Gegenteil. Sie reprÀsentiert Deutschland, das der Bundestag zu vertreten hat. Sie ist die Fahne eines Bundestags, der Deutschland vertritt. Wenn die Weinkönigin diese Fahne stört, will sie offensichtlich nicht Deutschland vertreten und ist aus dem Amt zu enfernen.
LĂŒgenbold erfunden.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/regenbogen-bundestag-100.html
Schon klar, dass dir die Tagesschau nicht passt. Deshalb verlinke ich dir jetzt direkt die offizielle Originalquelle der Bundestagsverwaltung auf bundestag.de â das ist kein journalistischer Artikel, sondern das staatliche Dokument selbst.Schau in die offizielle Benutzungsordnung fĂŒr die GebĂ€ude des Bundestages: Dort steht in den DurchfĂŒhrungshinweisen zu § 4 schwarz auf weiĂ die Liste der verbotenen GegenstĂ€nde. Erster Punkt unter âsonstige GegenstĂ€ndeâ: Fahnen.Das Gesetz gilt fĂŒr alle Parteien gleich. Wenn du den offiziellen Dokumenten des deutschen Parlaments auch nicht glaubst, diskutierst du nicht gegen mich, sondern gegen die RealitĂ€t. Speicher dir den Link ab, vielleicht lernst du ja noch, wie man Gesetzestexte liest
Da ist doch kein Haken drauf. Oder?
Interessant wÀre es zu erfahren wer die Polizei benachrichtigt hat und wie er) sie / es rechtfertigen will!!
Die beziehen sich aber nur auf §4, Abs.1, Satz 3 und nicht auf Absatz 2.
Inwiefern eine aus dem BĂŒrofenster!! einer Abgeordneten geschwenkte NATIONALfahne geeignet sein soll, die TĂ€tigkeit des Deutschen Bundestages, seiner Gremien, Organe und
Einrichtungen zu stören, wird die Weinkönigin noch erklĂ€ren mĂŒssen. Da steht auch nicht, alle Fahnen seien dazu geeignet, die TĂ€tigkeit des Bundestags zu stören und schon gar nicht, dass die Nationalfahne zu den Fahnen gehört, welche die Arbeit stören können. Und die Sonderregelungen der Weinkönigin werden spĂ€testens jetzt auf dem PrĂŒfstand stehen, die Wokistanflagge hat die Weinkönigin und ihre Polizeitruppen ja anscheinend nicht gestört. Da waren die nĂ€mlich nicht.
Der Deutsche Bundestag hat aber nicht die Aufgabe, Wokeistan zu vertreten, sondern reprÀsentiert Deutschland, somit ist die Nationalfahne das Symbol des Bundestags und gehört ganz sicher nicht zu den Fahnen, welche die Arbeit des Bundestags stören, ganz im Gegenteil. Sie reprÀsentiert Deutschland, das der Bundestag zu vertreten hat. Sie ist die Fahne eines Bundestags, der Deutschland vertritt. Wenn die Weinkönigin diese Fahne stört, will sie offensichtlich nicht Deutschland vertreten und ist aus dem Amt zu enfernen.