Erstmal Ihr macht eine tolle Arbeit Danke Heute hab ich mal was zu berichten Ich bin Krankenpfleger Wir haben in unserer Hauskrankenpflege unseren ersten falsch positiven Fall Kann ich deshalb so sicher sagen da der Patient keinen Kontakt zur Außenwelt hatte ...liegt meiste Zeit im Bett
Kontakt besteht zur Ehefrau und seltener mal zu den Söhnen
Jetzt das Interessante Er war wieder mal im Krankenhaus...mehrfach dieses Jahr bereits ...wurde dort "endlich" positiv getestet..Ironie aus Der Hammer anstatt ihn auf eine C Station zu legen wird er nach Hause entlassen !!!!!! Es wird noch besser Die Frau dieses Patienten war dort sogar zu Besuch !!! Testergebnis wohl heute Abend Es wird sogar noch besser Einer der Söhne ruft beim Gesundheitsamt an und fragt nach ob er in Quarantäne müsse da er ja Kontakt zum Vater hatte
Antwort des Gesundheitsamtes
Nein !!!!! Müsse er nicht
Das zeigt wieder mal wie sehr wir verdummt werden sollen...finde ich
ich begreife nicht wieso es keinen Termin in Hamburg gab, wenn ihr eh schon hier durch seit ... gerade am 3.10. - so richtig clever ist das nicht in meinen Augen.
DNA-Reihenuntersuchung Für den Massen-DNA-Test, d. h. DNA-Untersuchungen an Personen, die einer bestimmten abgrenzbaren Gruppe angehören, gelten folgende Voraussetzungen: Verdacht eines Verbrechens gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung einer Person,schriftliche Einwilligung des Betroffenen undrichterlicher Beschluss. Das bedeutet, dass niemand verpflichtet ist, sich einem solchen DNA-Test zu unterziehen. Man sollte immer bedenken, dass zunächst sämtliche Daten gespeichert werden. Begründen jedoch bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass eine Person die Straftat begangen hat, so kann die DNA-Untersuchung zwangsweise, d. h. nach § 81a StPO, angeordnet werden. Welche Rechte haben Betroffene? Zunächst sollte man nie freiwillig in eine DNA-Entnahme einwilligen. Wird DNA ohne richterlichen Beschluss, also bei Gefahr im Verzug, entnommen, sollte man dagegen Widerspruch einlegen und dies dokumentieren lassen. Liegt ein richterlicher Beschluss vor und bekommt man per Post die Vorladung zur DNA-Entnahme, so sollte man als Betroffener umgehend einen Rechtsanwalt kontaktieren. Der Anwalt kann dann das entsprechende Rechtsmittel einlegen und erst einmal Akteneinsicht beantragen, um zu prüfen, ob die Anordnung rechtmäßig ist. In der Regel wartet die Polizei bis über das Rechtsmittel endgültig entschieden wurde. Gern können Sie mich in einer solchen Angelegenheit kontaktieren! Wie immer gilt: Man hat keine Mitwirkungspflicht, lediglich eine Duldungspflicht. Auch sollte man darauf achten, sich in kein Gespräch mit den Polizeibeamten verwickeln zu lassen und immer von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen!
Jeanette
Ihr seid einfach ganz beeindruckende mutige Männer, danke Gott das es euch gibt.
Vielen Dank an Euch. Und ich hoffe, Herrn Dr. Schöning geht es wieder gut nach letzter Woche🙏🏼👍🏼 Gott beschütze Euch👍🏼
Kati Schröder
Ein großes Dankeschön an Euch Fleißigen!!!! Gott segne Euch dafür. Hoffentlich kommt Ihr auch in die Kreise Rendsburg-Eckernfördr oder Plön. Hier gibt es weniger Infektionen, aber vermutlich auch mehr Menschen, die durchschlafen möchten, bis der Spuk vorbei ist......
Gott schütze euch! Danke für alles! Ich mache mit, soweit es im Rahmen meiner Möglichkeiten ist (gesundheitlich). Meine Gebete begleiten euch! Gott segne jeden einzelnen Menschen!
Ihr macht eine tolle Arbeit
Danke
Heute hab ich mal was zu berichten
Ich bin Krankenpfleger
Wir haben in unserer Hauskrankenpflege unseren ersten falsch positiven Fall
Kann ich deshalb so sicher sagen da der Patient keinen Kontakt zur Außenwelt hatte ...liegt meiste Zeit im Bett
Kontakt besteht zur Ehefrau und seltener mal zu den Söhnen
Jetzt das Interessante
Er war wieder mal im Krankenhaus...mehrfach dieses Jahr bereits ...wurde dort "endlich" positiv getestet..Ironie aus
Der Hammer anstatt ihn auf eine C Station zu legen wird er nach Hause entlassen !!!!!!
Es wird noch besser
Die Frau dieses Patienten war dort sogar zu Besuch !!!
Testergebnis wohl heute Abend
Es wird sogar noch besser
Einer der Söhne ruft beim Gesundheitsamt an und fragt nach ob er in Quarantäne müsse da er ja Kontakt zum Vater hatte
Antwort des Gesundheitsamtes
Nein !!!!!
Müsse er nicht
Das zeigt wieder mal wie sehr wir verdummt werden sollen...finde ich
Für den Massen-DNA-Test, d. h. DNA-Untersuchungen an Personen, die einer bestimmten abgrenzbaren Gruppe angehören, gelten folgende Voraussetzungen:
Verdacht eines Verbrechens gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung einer Person,schriftliche Einwilligung des Betroffenen undrichterlicher Beschluss.
Das bedeutet, dass niemand verpflichtet ist, sich einem solchen DNA-Test zu unterziehen. Man sollte immer bedenken, dass zunächst sämtliche Daten gespeichert werden. Begründen jedoch bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass eine Person die Straftat begangen hat, so kann die DNA-Untersuchung zwangsweise, d. h. nach § 81a StPO, angeordnet werden.
Welche Rechte haben Betroffene?
Zunächst sollte man nie freiwillig in eine DNA-Entnahme einwilligen. Wird DNA ohne richterlichen Beschluss, also bei Gefahr im Verzug, entnommen, sollte man dagegen Widerspruch einlegen und dies dokumentieren lassen. Liegt ein richterlicher Beschluss vor und bekommt man per Post die Vorladung zur DNA-Entnahme, so sollte man als Betroffener umgehend einen Rechtsanwalt kontaktieren. Der Anwalt kann dann das entsprechende Rechtsmittel einlegen und erst einmal Akteneinsicht beantragen, um zu prüfen, ob die Anordnung rechtmäßig ist. In der Regel wartet die Polizei bis über das Rechtsmittel endgültig entschieden wurde. Gern können Sie mich in einer solchen Angelegenheit kontaktieren!
Wie immer gilt: Man hat keine Mitwirkungspflicht, lediglich eine Duldungspflicht. Auch sollte man darauf achten, sich in kein Gespräch mit den Polizeibeamten verwickeln zu lassen und immer von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen!
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Wann kommt ihr nach Hamburg