DNA-Reihenuntersuchung Für den Massen-DNA-Test, d. h. DNA-Untersuchungen an Personen, die einer bestimmten abgrenzbaren Gruppe angehören, gelten folgende Voraussetzungen: Verdacht eines Verbrechens gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung einer Person,schriftliche Einwilligung des Betroffenen undrichterlicher Beschluss. Das bedeutet, dass niemand verpflichtet ist, sich einem solchen DNA-Test zu unterziehen. Man sollte immer bedenken, dass zunächst sämtliche Daten gespeichert werden. Begründen jedoch bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass eine Person die Straftat begangen hat, so kann die DNA-Untersuchung zwangsweise, d. h. nach § 81a StPO, angeordnet werden. Welche Rechte haben Betroffene? Zunächst sollte man nie freiwillig in eine DNA-Entnahme einwilligen. Wird DNA ohne richterlichen Beschluss, also bei Gefahr im Verzug, entnommen, sollte man dagegen Widerspruch einlegen und dies dokumentieren lassen. Liegt ein richterlicher Beschluss vor und bekommt man per Post die Vorladung zur DNA-Entnahme, so sollte man als Betroffener umgehend einen Rechtsanwalt kontaktieren. Der Anwalt kann dann das entsprechende Rechtsmittel einlegen und erst einmal Akteneinsicht beantragen, um zu prüfen, ob die Anordnung rechtmäßig ist. In der Regel wartet die Polizei bis über das Rechtsmittel endgültig entschieden wurde. Gern können Sie mich in einer solchen Angelegenheit kontaktieren! Wie immer gilt: Man hat keine Mitwirkungspflicht, lediglich eine Duldungspflicht. Auch sollte man darauf achten, sich in kein Gespräch mit den Polizeibeamten verwickeln zu lassen und immer von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen!
Jeanette
Ihr seid einfach ganz beeindruckende mutige Männer, danke Gott das es euch gibt.
Vielen Dank an Euch. Und ich hoffe, Herrn Dr. Schöning geht es wieder gut nach letzter Woche🙏🏼👍🏼 Gott beschütze Euch👍🏼
Kati Schröder
Ein großes Dankeschön an Euch Fleißigen!!!! Gott segne Euch dafür. Hoffentlich kommt Ihr auch in die Kreise Rendsburg-Eckernfördr oder Plön. Hier gibt es weniger Infektionen, aber vermutlich auch mehr Menschen, die durchschlafen möchten, bis der Spuk vorbei ist......
Gott schütze euch! Danke für alles! Ich mache mit, soweit es im Rahmen meiner Möglichkeiten ist (gesundheitlich). Meine Gebete begleiten euch! Gott segne jeden einzelnen Menschen!
Hallo Samuel, ich habe in meiner Minizeitung einen Artikel über die Sache mit Lars W. und dessen Artikel geschrieben. Möchtest du ihn lesen, bevor ich ihn raushaue?
Johannes
Gott segne dich Samuel und Schütze dich in deinem Dienst. Du hast die richtige Gesinnung. Wir können nur noch versuchen so viele Menschen wie möglich zur Erkenntnis der Wahrheit zu bringen. Mit Gottes Hilfe natürlich. Es wird alles geschehen wie es im Wort Gottes steht. Sich etwas schön zu reden bringt nichts. Viel Erfolg auf eurer Tour. Gott sei mit euch.
Elektro
Ha, da strahlende die Zwee!!! Servus an beide, Bild ist recht für's Familiealbum. Sonniger Gruß, aus Speyer; Elektro
Für den Massen-DNA-Test, d. h. DNA-Untersuchungen an Personen, die einer bestimmten abgrenzbaren Gruppe angehören, gelten folgende Voraussetzungen:
Verdacht eines Verbrechens gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung einer Person,schriftliche Einwilligung des Betroffenen undrichterlicher Beschluss.
Das bedeutet, dass niemand verpflichtet ist, sich einem solchen DNA-Test zu unterziehen. Man sollte immer bedenken, dass zunächst sämtliche Daten gespeichert werden. Begründen jedoch bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass eine Person die Straftat begangen hat, so kann die DNA-Untersuchung zwangsweise, d. h. nach § 81a StPO, angeordnet werden.
Welche Rechte haben Betroffene?
Zunächst sollte man nie freiwillig in eine DNA-Entnahme einwilligen. Wird DNA ohne richterlichen Beschluss, also bei Gefahr im Verzug, entnommen, sollte man dagegen Widerspruch einlegen und dies dokumentieren lassen. Liegt ein richterlicher Beschluss vor und bekommt man per Post die Vorladung zur DNA-Entnahme, so sollte man als Betroffener umgehend einen Rechtsanwalt kontaktieren. Der Anwalt kann dann das entsprechende Rechtsmittel einlegen und erst einmal Akteneinsicht beantragen, um zu prüfen, ob die Anordnung rechtmäßig ist. In der Regel wartet die Polizei bis über das Rechtsmittel endgültig entschieden wurde. Gern können Sie mich in einer solchen Angelegenheit kontaktieren!
Wie immer gilt: Man hat keine Mitwirkungspflicht, lediglich eine Duldungspflicht. Auch sollte man darauf achten, sich in kein Gespräch mit den Polizeibeamten verwickeln zu lassen und immer von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen!
https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=10224493289109031&id=1511569379
Wann kommt ihr nach Hamburg
Servus an beide, Bild ist recht für's Familiealbum.
Sonniger Gruß, aus Speyer;
Elektro