đKEINE STEUERN FĂR AUSGANGSSPERREDu zahlst Steuern fĂŒr ein Fahrzeug, das du 7 Stunden am Tag nicht benutzen darfst? Dann hol dir auch das Geld, das du dafĂŒr zahlst, zurĂŒck!
Antowrten gerne in die Kommentare posten ;)
DENKT DRAN - DENKT SELBSTđđŒ@FaktenFriedenFreiheit
Habt ihr per E-mail oder per Post verschickt? LG
darstellen. Steht so in der Abgabenordnung; § 3 I AO.
Aber super an der Aktion ist, dass man die Finanzverwaltung damit etwas beschÀftigt! ;-)
Du zahlst fĂŒr das Fahrzeug! Und das Fahrzeug darf genutzt werden. Auch nach 22:00âŠ. Zum Beispiel fĂŒr den Weg zur Arbeit.
Verlangt ihr auch eure Steuern zurĂŒck, wenn ihr nicht fahren konntet, weil ihr krank wart? đđ€ŠđŒââïž
Es sind Gesetze der Nationalsozialisten und diese sind lt. den BesatzungsmÀchten nicht mehr anwendbar.
Frage sind wir noch "besetzt", wenn ja, dann brauchen wir gar keine Steuern aus dem Rechtsbereich dieser Ăra zu zahlen.
Sehr geehrte...,
ein allgemeines Ruhen oder Aussetzen der Kraftfahrzeugsteuer ist wegen der Corona-Krise aufgrund der geltenden Rechtslage
nicht möglich. Die Steuerpflicht bei der
Kraftfahrzeugsteuer besteht auch in dem Zeitraum fort, in dem der Fahrzeughalter tatsĂ€chlich oder rechtlich zeitweilig gehindert ist, das Fahrzeug im StraĂenverkehr zu nutzen. Solange das Fahrzeug fĂŒr den Verkehr auf öffentlichen StraĂen zugelassen ist, handelt es sich um ein Halten im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, das der Besteuerung unterliegt.
Soweit die vorstehende Antwort fachliche AusfĂŒhrungen enthĂ€lt, begrĂŒnden diese keine RechtsansprĂŒche.
Mit freundlichen GrĂŒĂen
Im Auftrag
Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden
Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer
E-Mail: info.kraftst@zoll.de
De-Mail: auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de