😎KEINE STEUERN FÜR AUSGANGSSPERREDu zahlst Steuern für ein Fahrzeug, das du 7 Stunden am Tag nicht benutzen darfst? Dann hol dir auch das Geld, das du dafür zahlst, zurück!
Antowrten gerne in die Kommentare posten ;)
DENKT DRAN - DENKT SELBST👉🏼@FaktenFriedenFreiheit
Habt ihr per E-mail oder per Post verschickt? LG
darstellen. Steht so in der Abgabenordnung; § 3 I AO.
Aber super an der Aktion ist, dass man die Finanzverwaltung damit etwas beschäftigt! ;-)
Du zahlst für das Fahrzeug! Und das Fahrzeug darf genutzt werden. Auch nach 22:00…. Zum Beispiel für den Weg zur Arbeit.
Verlangt ihr auch eure Steuern zurück, wenn ihr nicht fahren konntet, weil ihr krank wart? 😂🤦🏼♂️
Es sind Gesetze der Nationalsozialisten und diese sind lt. den Besatzungsmächten nicht mehr anwendbar.
Frage sind wir noch "besetzt", wenn ja, dann brauchen wir gar keine Steuern aus dem Rechtsbereich dieser Ära zu zahlen.
Sehr geehrte...,
ein allgemeines Ruhen oder Aussetzen der Kraftfahrzeugsteuer ist wegen der Corona-Krise aufgrund der geltenden Rechtslage
nicht möglich. Die Steuerpflicht bei der
Kraftfahrzeugsteuer besteht auch in dem Zeitraum fort, in dem der Fahrzeughalter tatsächlich oder rechtlich zeitweilig gehindert ist, das Fahrzeug im Straßenverkehr zu nutzen. Solange das Fahrzeug für den Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen ist, handelt es sich um ein Halten im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, das der Besteuerung unterliegt.
Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden
Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer
E-Mail: info.kraftst@zoll.de
De-Mail: auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de