"Arbeitskreis Verfassung" - jetzt melden und mitmachen!

Grundgesetz oder sächsische Verfassung? Welche? Staatsangehörigkeit "deutsch" oder Sachsen? Sind Freistaat Sachsen und BRD legitim? Ist die BRD souverän? Welche Gesetze sind ungültig? Was, wenn sie dennoch angewandt werden?

Fragen, die viele beschäftigen und die uns und anderen oft gestellt werden. Es gibt viele Antworten - manche sind gut begründet, andere eher abenteuerlich.

Um die Materie zu ordnen, kursierende Antworten zu bewerten, aber auch neue zu finden und Interessierte aufzuklären, rufen wir den Arbeitskreis Verfassung ins Leben. Sind Sie dabei?

Interessenten schreiben bitte an verfassung@freie-sachsen.info

Mitgliedschaft bei den Freien Sachsen ist nicht Bedingung für eine Mitarbeit. Alle Interessenten erhalten eine Einladung zu unserem demnächst stattfindenden Zukunftskongreß Sachsen mit prominenten Referenten.

FREIE SACHSEN: Folgt uns bei Telegram! @freiesachsen

44 comments

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Bellizistenhammer
Das ist eine gute Sache. Denn es lebt der Mensch nicht vom Brot allein... will sagen, es braucht einen konstruktiven Rahmen, um unsere Freiheit zu erringen.

Und wie früher Heimatvereine, Wandervereine, Gesangsvereine sind solche Denkerzirkel eine Keimzelle unserer Heimatkultur.
Finde ich eine ganz ganz feine Sache. Das ist das wichtigste Thema überhaupt wo drüber gesprochen werden muß. Es bedarf da auch sehr sehr viel Aufklärung. Die meisten Menschen können damit nichts anfangen. Merkt man auch jede Woche bei der Demo in Chemnitz.
Uwe Keil
Thema verfehlt!
Staatshörigkeit ist eine heilbare Krankheit.
Wozu eine neue Verfassung? Wi haben eine gültige Verfassung. Eine echte Volksverfassung. Diese wurde am 30.5.1949 im Sportpalast in Berlin von über 1000 Volksdeligierten angenommen. Damit hatte sich Artikel 146 GG nach einer Woche erfüllt.
Deutscher ist wer die Staatsangehörigkeit eines Bundesstaates besitzt.RuSaG also Nachweise erbringen von vor 1913.
Totemügerli
Uwe Keil
Das ist Satire oder?
Nur wo Butter drauf steht, ist auch Butter drin.
146 wäre nur erfüllt, wenn die damalige SBZ, die DDR wurde ja erst im Oktober gegründet, und die durch Polen und Sowjet-Rußland annektierten Teile ebenfalls mit Vertretern anwesend gewesen wären.
Eine Verfassung scheuen die Machthaber aber, wie der Teufel das Weihwasser. Danach sind Änderungen nur noch über Volksabstimmung möglich.
Fundstelle:
Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1871, Nr. 16, Seite 63 – 85
Fassung vom: 16. April 1871
Bekanntmachung: Änderungsstand:
20. April 1871 / 28. Oktober 1918 (letzte Verfassungsänderung)
Anmerkungen:
http://verfassung-deutschland.de
Alle Verfassungsänderungen, inklusive dem 28. Oktober 1918, sind berücksichtigt, letztmals geprüft am 18.02.2020.
Quelle:
Scan auf Commons (Original aus dem Jahr 1871)
SVEN Svenson Anderson
Anne 🐈
.... die BRiD war noch nie souverän ! .... und dies nicht erst ab 1990 !
Hatte ich auch geschrieben. Natürlich ist die BRD noch keine einzige Minute ab 1945 souverän gewesen
Achim
Info: seit 1918 ist das originäre Völkerrechtssubjek der Deutschen Völker das Deutsche Kaiserreich handlungsunfähig gestellt worden. Mit dem Putsch der SPD vom Ausland unterstützt, sind die Deutschen Völker rechtlos und werden mit juristisch unbedeutenden Staatsangehörigkeiten getauscht. Kein Deutscher hat einen von einer Behörde ausgegebenen Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit von 1934. Der Reisepass und Personalausweises sind nur Glaubhaftmachung aber kein Nachweis. Der gelbe Schein wird mit "ist deutscher Staatsangehöriger" ausgegeben, ein juristisch nicht definierter Begriff. Ist also die nächste Täuschung. Die einzige Gesetzesstelle ist das RuStAG 1913 Paragrah 1 wo jeder rechtssicher Nachlesen kann wer Deutscher ist und danach weis was für eine Staatsangehörigkeit er besitzt. In meinem Fall ist es die Staatsangehörigkeit in Preußen.
Achim
RuStaG 1913
Gut erklärt. Du bist nicht der einzige mit einer anerkannten Staatsangehörigkeit. Hast Du sie durch Geburt, sozusagen ererbt? Laut RuStaG 1913, §3, Abs. 1? Hast Du darüber eine entsprechende Urkunde?
Die erhaften Menschen von Bismarcks Erben arbeiten nach BGB 677 für das Deutsche Kaiserreich. Sie bestätigen nach Sichtung entsprechender Geburtsscheine / Heiratsscheine bis 1945, Geburtsurkunden / Heiratsurkunden nach 1945 und anderer akzeptierter Dokumente die entsprechende Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat des Deutschen Kaiserreiches. Einfach gesagt Sie sammeln die richtigen Deutschen um in der Lage zu sein das Deutsche Kaiserreich handlungsfähig zu machen, wenn ein König ein Fürst oder im besten Fall der Kaiser für das ganze Reich die Siegelrechte freigibt.
Achim
Die erhaften Menschen von Bismarcks Erben arbeiten nach BGB 677 für das Deutsche Kaiserreich. Sie bestätigen nach Sichtung entsprechender Geburtsscheine / Heiratsscheine bis 1945, Geburtsurkunden / Heiratsurkunden nach 1945 und anderer akzeptierter Dokumente die entsprechende Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat des Deutschen Kaiserreiches. Einfach gesagt Sie sammeln die richtigen Deutschen um in der Lage zu sein das Deutsche Kaiserreich handlungsfähig zu machen, wenn ein König ein Fürst oder im besten Fall der Kaiser für das ganze Reich die Siegelrechte freigibt.
???
"Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 677 Pflichten des Geschäftsführers
Wer ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen es erfordert."

"Sie bestätigen nach Sichtung...... "
Wer bestätigt mit welcher Legimitation in welcher Urkunde?
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