+ Hinweis für alle Eltern: Schulen dürfen ungetestete Kinder NICHT von Festen, Wandertagen usw. ausschließen, die außerhalb des Schulgeländes stattfinden! +Kurz vor den Sommerferien stehen an vielen Schulen Feste, Wandertage und ähnliche gemütliche Aktivitäten an, bei denen Schüler außerhalb des Schulgeländes zusammenkommen. An diesen Aktivitäten dürfen auch Schüler teilnehmen, die derzeit als „ungetestet“ vom Präsenzunterricht freigestellt sind.
In einem konkreten Fall hat die Rechtsanwaltskanzlei Kohlmann diesen Anspruch aktuell gegen eine Schule im Kreis Zwickau durchgesetzt, deren Leiter sich weigerte, einem ungetesteten Schüler die Teilnahme an mehreren Festen zu gewähren, die außerhalb des Schulgeländes (und darüber hinaus noch im Freien) stattfinden. Nach juristischer Intervention gab es für die Schule einen Rüffel vom „Landesamt für Schule und Bildung“, denn die derzeit geltende Coronaschutzverordnung definiert eindeutig, dass eine Testpflicht zum Betreten des Schulgeländes besteht – für alle anderen Bereiche, die außerhalb dieses Geländes liegen, gibt es aber keine rechtliche Handhabe.
Natürlich ist das nur ein kleiner Erfolg, aber zumindest bietet sich für Kinder so die Möglichkeit, kurz vor den Ferien noch einmal mit den Schulfreunden zusammenzukommen.
Wenn es weitere Schulen gibt, die eine Teilnahme an solchen Aktivitäten verweigern, wird empfohlen, zunächst auf die eindeutige Regelung der Coronaschutzverordnung hinzuweisen und, wenn das nicht hilft, mit anwaltlichem Beistand gegen die Schulen vorzugehen.FREIE SACHSEN: Folgt uns bei Telegram! Wir informieren und vernetzen den Freistaat. @freiesachsen
Guckt euch die 59. Sitzung Coronaausschuss an. SIEG AUF DER GANZEN LINIE. ❗❗❗
Ich bin Erzieherin und ertrage es nicht.