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Wir starten durch: Mit den FREIEN SACHSEN zur Kommunalwahl 2024 in die Offensive!

Im Juni 2024 werden in ganz Sachsen die Gemeinde-, Stadträte und Kreisräte neu gewählt. Eine gute Möglichkeit, den Druck von der Straße in die untersten politischen Ebenen zu tragen und die Handlungsoptionen der patriotischen Bewegung zu stärken. Unsere Vorbereitungen für die Kommunalwahlen laufen bereits auf Hochtouren. In einer Ansprache erklärt der Vorsitzende der FREIEN SACHSEN, Martin Kohlmann, weshalb wir den Schritt wagen und auf eure Unterstützung hoffen. Er räumt mit mehreren Mythen auf und gibt auch eine Antwort auf die oft gestellte Frage, wie sich die FREIEN SACHSEN bezüglich der Landtagswahl im Herbst 2024 positionieren.

Nehmt euch die Zeit, schaut euch das Video an und verbreitet es. Holen wir uns die kommunale Ebene zurück.

Video in höherer Auflösung: https://shorturl.at/lrxH1

Kandidat zur Kommunalwahl werden: https://shorturl.at/jmvBN

FREIE SACHSEN: Folgt uns für bei Telegram! http://t.me/freiesachsen

84 comments

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Bellizistenhammer
Ohne Mut ist nichts zu gewinnen!
Jede Opposition wird gebraucht. Und natürlich auch die Freien Sachsen💪
Doch, heute mal die blauen 🎉.
Naja, wenigstens Du bist ein aufmerksamer Merker 👀... .
🤣 Falls Du der Russischen Sprache mächtig bist... wüsstest Du, wer hier mit den "ukrainischen Flüchtlingen" noch Richtung Mitteldeutschland aufgebrochen ist. 🤫
Hier noch ein Blick in den Kaninchenbau... 👀
Je taime, wer mit wem 🤝:
SUPERLOGEN REGIEREN DIE WELT
(Anton A. Schmid Verlag)
Wolfgang Zindler
Urban sagt Euch, wie es nur funktionieren kann:
https://auf1.info/orb-n-rechte-muessen-ihre-kraefte-buendeln/
Der Bundestag möge beschließen, die Einführung einer Mindestwahlbeteiligung bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag. Der derzeitige Mangel an einem für die Gültigkeit einer Bundestagswahl erforderlichen Quorum verstößt gegen die Verfassungsgrundsätze der Art. 1 Abs. 3 GG, Art. 3 Abs. 3 GG sowie des Art. 20 GG in Verbindung mit Art. 38 GG, weil Wählern die Möglichkeit der aktiven Stimmenthaltung als unmittelbarer Einfluss auf den Ausgang der Bundestagswahl verwehrt ist. Deshalb fordern wir die Einführung einer Mindestwahlbeteiligung bei den Wahlen zum Deuscthen Bundestag. Das Wesen des Grundrechts zur Teilnahme an Wahlen zum Deutschen Bundestag im Sinne des Art. 20 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 38 Abs. 2 GG liegt in den Freiheiten zu ihrer Ausübung als Mitwirkungsrecht oder ihrer Ausübung, z.B. durch Unterlassung, als Widerstands- oder Abwehrrecht gegen den Staat begründet, weshalb kein staatlicher Zwang zur Ausübung dieses Grundrechts verpflichten oder diese sanktionieren kann. Eine solche Sanktionierung der Ausübung des aktiven Wahlrechts zum Deutschen Bundestag ist jedoch implizit gegeben, wenn die Stimmenthaltung als als Widerstands- oder Abwehrrecht keine dem Wählerwillen entsprechenden Änderungen auf die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages bewirken darf. Dem entspricht auch der Verfassungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 3 GG, wonach niemand wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden darf. Die Grundsätze der umfassenden Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk in Wahlen gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG in Verbindung mit der Allgemeinheit, der Unmittelbarkeit, der Freiheit, der Gleichheit und des Geheimnisses der Wahlen zum Deutschen Bundestag gemäß Art. 38 Abs. 1 GG sowie das Grundrecht auf vollständige, d.h. auch negative Ausübung des aktiven Wahlrechts (durch Stimmenthaltung – AMBIGO) gemäß Art. 38 Abs. 2 Halbsatz 1 GG sind verletzt, wenn Stimmenthaltungen als Ausdruck der Ablehnung aller Kandidaten zum Deutschen Bundestag bisher nicht nur keinen wirksamen Einfluss auf den Ausgang der Wahlen zum Deutschen Bundestag erlauben und somit die wirksame Ausübung des negativen Wahlrechts als Abwehrrecht verhindern.
Das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG in Verbindung mit Art. 38 GG ist ein die öffentlichen Gewalten gemäß Art. 1 Abs. 3 GG als unmittelbar geltendes Recht bindendes Grundrecht. Demzufolge ist jeder Zwang zu seiner Ausübung durch die Einführung einer Wahlpflicht verfassungsrechtlich untersagt.Da der Deutsche Bundestag gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gebunden ist, hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Möglichkeit der gültigen Stimmenthaltung einfachgesetzlich vorgeschrieben ist, um Wahlberechtigten gemäß Art. 38 Abs. 2 Halbsatz 1 GG auch die demokratische Ausübung eines negativen Wahlrechts ohne Sanktionen oder Nachteile zu ermöglichen.Dies kann nur ermöglicht werden durch die Einführung eines Quorums als Mindestwahlbeteiligung zur Gültigkeit der Wahlen zum Deutschen Bundestag, durch welche jede aktive Stimmenthaltung als AMBIGO bzw. indirektes Veto eine wirksame Stimmenthaltung als gültige Stimme garantiert, da selbst die Einführung eines direkten Vetos immer noch keine allgemeine Stimmenthaltung als gültige Willensbekundung garantiert.
Gilt natürlich auch für die EU Parlaments und Wahlen auf kommunaler Länderebene !https://www.openpetition.de/%21qpqzn
Das weiss ich aber es wäre eine Möglichkeit als Neuauflage etwas zu bewirken, zumindest auch auf kommunaler Ebene !
Wir DANKEN, Herr Kohlmann...und es gibt nichts schöneres, als Sachse und frei zu sein🌟👍🏻
🌟❤🌟👍🏻‼
Das immer noch an ein Parteiensystem geglaubt wird ist unterirdisch!
Hamid Patriot
Wir DANKEN, Herr Kohlmann...und es gibt nichts schöneres, als Sachse und frei zu sein🌟👍🏻
Ihr frei? Wo denn? Fleißig das Regime durch Arbeit unterstützen. Ich lach mich schlapp.
Als Flüchtling aus Westdeutschland bin ich schockiert über die Fülle an ablehnenden Kommentaren zum Video. Ich höre v.a. Faulheit raus, sich jede Woche 5 Std. mit dem Stadtrat Kram zu beschäftigen. Herrje, Jammersaxn?? Ich hab ja nicht rübergemacht, damit sich hier keine freiheitlichen politisch engagieren und Saxn weiter aus Berlin regiert wird. Wenn sich nicht genügend Einheimische melden, dann mach ich dort mit,auch wenn Kohlmann den Ex-Wessis empfiehlt sich zurückzuhalten.
Isolde J.
So ist es.
Bertram
Gen. Neubauer - der Landrat von Mittelsachsen - bittet darum, mit uns Fehlgeleiteten ins Gespraech zu kommen. Das hat er in einem Interview mit der taz zum Ausdruck gebracht. Bitte machtet ihm die Freude. Er geht auch ans Telefon (bis jetzt). Seine Nummern:
037291/125005
0176/46045328.
Bertram
Gen. Neubauer - der Landrat von Mittelsachsen - bittet darum, mit uns Fehlgeleiteten ins Gespraech zu kommen. Das hat er in einem Interview mit der taz zum Ausdruck gebracht. Bitte machtet ihm die Freude. Er geht auch ans Telefon (bis jetzt). Seine Nummern:
037291/125005
0176/46045328.
Bertram
🟡⚫️ იპოვე სიმართლე 🟡⚫️
Das immer noch an ein Parteiensystem geglaubt wird ist unterirdisch!
Gen. Neubauer - der Landrat von Mittelsachsen - bittet darum, mit uns Fehlgeleiteten ins Gespraech zu kommen. Das hat er in einem Interview mit der taz zum Ausdruck gebracht. Bitte machtet ihm die Freude. Er geht auch ans Telefon (bis jetzt). Seine Nummern:
037291/125005
0176/46045328.
Bertram
Gen. Neubauer - der Landrat von Mittelsachsen - bittet darum, mit uns Fehlgeleiteten ins Gespraech zu kommen. Das hat er in einem Interview mit der taz zum Ausdruck gebracht. Bitte machtet ihm die Freude. Er geht auch ans Telefon (bis jetzt). Seine Nummern:
037291/125005
0176/46045328.
Bertram
SafecrackerNDS
Der Bundestag möge beschließen, die Einführung einer Mindestwahlbeteiligung bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag. Der derzeitige Mangel an einem für die Gültigkeit einer Bundestagswahl erforderlichen Quorum verstößt gegen die Verfassungsgrundsätze der Art. 1 Abs. 3 GG, Art. 3 Abs. 3 GG sowie des Art. 20 GG in Verbindung mit Art. 38 GG, weil Wählern die Möglichkeit der aktiven Stimmenthaltung als unmittelbarer Einfluss auf den Ausgang der Bundestagswahl verwehrt ist. Deshalb fordern wir die Einführung einer Mindestwahlbeteiligung bei den Wahlen zum Deuscthen Bundestag. Das Wesen des Grundrechts zur Teilnahme an Wahlen zum Deutschen Bundestag im Sinne des Art. 20 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 38 Abs. 2 GG liegt in den Freiheiten zu ihrer Ausübung als Mitwirkungsrecht oder ihrer Ausübung, z.B. durch Unterlassung, als Widerstands- oder Abwehrrecht gegen den Staat begründet, weshalb kein staatlicher Zwang zur Ausübung dieses Grundrechts verpflichten oder diese sanktionieren kann. Eine solche Sanktionierung der Ausübung des aktiven Wahlrechts zum Deutschen Bundestag ist jedoch implizit gegeben, wenn die Stimmenthaltung als als Widerstands- oder Abwehrrecht keine dem Wählerwillen entsprechenden Änderungen auf die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages bewirken darf. Dem entspricht auch der Verfassungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 3 GG, wonach niemand wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden darf. Die Grundsätze der umfassenden Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk in Wahlen gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG in Verbindung mit der Allgemeinheit, der Unmittelbarkeit, der Freiheit, der Gleichheit und des Geheimnisses der Wahlen zum Deutschen Bundestag gemäß Art. 38 Abs. 1 GG sowie das Grundrecht auf vollständige, d.h. auch negative Ausübung des aktiven Wahlrechts (durch Stimmenthaltung – AMBIGO) gemäß Art. 38 Abs. 2 Halbsatz 1 GG sind verletzt, wenn Stimmenthaltungen als Ausdruck der Ablehnung aller Kandidaten zum Deutschen Bundestag bisher nicht nur keinen wirksamen Einfluss auf den Ausgang der Wahlen zum Deutschen Bundestag erlauben und somit die wirksame Ausübung des negativen Wahlrechts als Abwehrrecht verhindern. Das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG in Verbindung mit Art. 38 GG ist ein die öffentlichen Gewalten gemäß Art. 1 Abs. 3 GG als unmittelbar geltendes Recht bindendes Grundrecht. Demzufolge ist jeder Zwang zu seiner Ausübung durch die Einführung einer Wahlpflicht verfassungsrechtlich untersagt.Da der Deutsche Bundestag gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gebunden ist, hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Möglichkeit der gültigen Stimmenthaltung einfachgesetzlich vorgeschrieben ist, um Wahlberechtigten gemäß Art. 38 Abs. 2 Halbsatz 1 GG auch die demokratische Ausübung eines negativen Wahlrechts ohne Sanktionen oder Nachteile zu ermöglichen.Dies kann nur ermöglicht werden durch die Einführung eines Quorums als Mindestwahlbeteiligung zur Gültigkeit der Wahlen zum Deutschen Bundestag, durch welche jede aktive Stimmenthaltung als AMBIGO bzw. indirektes Veto eine wirksame Stimmenthaltung als gültige Stimme garantiert, da selbst die Einführung eines direkten Vetos immer noch keine allgemeine Stimmenthaltung als gültige Willensbekundung garantiert.
Gen. Neubauer - der Landrat von Mittelsachsen - bittet darum, mit uns Fehlgeleiteten ins Gespraech zu kommen. Das hat er in einem Interview mit der taz zum Ausdruck gebracht. Bitte macht ihm die Freude! Er geht auch ans Telefon (bis jetzt). Seine Nummern:
037291/125005
0176/46045328.
Bertram
Katze Ross
Na dann gebt Eure Stimme ab, ihr Personal! Ab in die Urne, dann ist sie tod.. Ich brauch keine Obrigkeit, sondern Freiheit!
Gen. Neubauer - der Landrat von Mittelsachsen - bittet darum, mit uns Fehlgeleiteten ins Gespraech zu kommen. Das hat er in einem Interview mit der taz zum Ausdruck gebracht. Bitte macht ihm die Freude! Er geht auch ans Telefon (bis jetzt). Seine Nummern:
037291/125005
0176/46045328.
Bertram
Ablander ~
Bin gespannt, wie sich das Profil der FS verändern wird, wenn sie (durch Wahlen) Teil des Systems werden.
Vollkommen egal. Ist eh alles zu spaet.
Erstmal den Volksverraetern ihre Diaeten wegnehmen!