Wir starten durch: Mit den FREIEN SACHSEN zur Kommunalwahl 2024 in die Offensive!Im Juni 2024 werden in ganz Sachsen die Gemeinde-, Stadträte und Kreisräte neu gewählt. Eine gute Möglichkeit, den Druck von der Straße in die untersten politischen Ebenen zu tragen und die Handlungsoptionen der patriotischen Bewegung zu stärken. Unsere Vorbereitungen für die Kommunalwahlen laufen bereits auf Hochtouren. In einer Ansprache erklärt der Vorsitzende der FREIEN SACHSEN, Martin Kohlmann, weshalb wir den Schritt wagen und auf eure Unterstützung hoffen. Er räumt mit mehreren Mythen auf und gibt auch eine Antwort auf die oft gestellte Frage, wie sich die FREIEN SACHSEN bezüglich der Landtagswahl im Herbst 2024 positionieren.
Nehmt euch die Zeit, schaut euch das Video an und verbreitet es. Holen wir uns die kommunale Ebene zurück.Video in höherer Auflösung: https://shorturl.at/lrxH1Kandidat zur Kommunalwahl werden: https://shorturl.at/jmvBNFREIE SACHSEN: Folgt uns für bei Telegram!
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https://auf1.info/orb-n-rechte-muessen-ihre-kraefte-buendeln/
Das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG in Verbindung mit Art. 38 GG ist ein die öffentlichen Gewalten gemäß Art. 1 Abs. 3 GG als unmittelbar geltendes Recht bindendes Grundrecht. Demzufolge ist jeder Zwang zu seiner Ausübung durch die Einführung einer Wahlpflicht verfassungsrechtlich untersagt.Da der Deutsche Bundestag gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gebunden ist, hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Möglichkeit der gültigen Stimmenthaltung einfachgesetzlich vorgeschrieben ist, um Wahlberechtigten gemäß Art. 38 Abs. 2 Halbsatz 1 GG auch die demokratische Ausübung eines negativen Wahlrechts ohne Sanktionen oder Nachteile zu ermöglichen.Dies kann nur ermöglicht werden durch die Einführung eines Quorums als Mindestwahlbeteiligung zur Gültigkeit der Wahlen zum Deutschen Bundestag, durch welche jede aktive Stimmenthaltung als AMBIGO bzw. indirektes Veto eine wirksame Stimmenthaltung als gültige Stimme garantiert, da selbst die Einführung eines direkten Vetos immer noch keine allgemeine Stimmenthaltung als gültige Willensbekundung garantiert.
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Erstmal den Volksverraetern ihre Diaeten wegnehmen!