AfD-Bürgermeisterkandidat kneift bei Protest gegen geplantes Asylheim in FrankenbergDie FREIEN SACHSEN organisieren im mittelsächsischen Frankenberg regelmäßig Proteste gegen das geplante Asylheim. Weil am Sonntag (3. September) in Frankenberg ein neuer Bürgermeister gewählt wird, luden die FREIEN SACHSEN zur Auftaktkundgebung des Protestspazierganges alle vier Bürgermeisterkandidaten (CDU, AfD, 2x Einzelkandidaten) ein, damit diese dort ihre Position zum geplanten Asylheim darlegen können. Während es natürlich absehbar war, dass die CDU eine solche Einladung nicht annimmt (immerhin ist sie für die merkelsche Migrationspolitik hauptverantwortlich), hielt es auch der AfD-Kandidat nicht für nötig, die Möglichkeit zu nutzen. Mehr noch: Auf die schriftliche EInladung mit dem Redeangebot wurde nicht einmal reagiert.
Nein, so funktioniert wirklich keine Alternative. Aber zum Glück gibt es in Sachsen Alternativen zur Alternative. Sächsische Alternativen.FREIE SACHSEN Mittelsachsen:
@freie_mittelsachsen
Das man Menschen die mit Vorurteilen um sich werfen, diese auch entgegenbringen sollte um einen Lerneffekt zu erzielen, sollte sich wohl von selbst verstehen.
https://t.me/uncut_news/57600
Und vergiss nicht, Deinen Impfschaden aufzufrischen.
Ab Mitte September kannst Du Dich wieder anstellen.
Ich war für Durchläßigkeit aber niemals für den Abriß. Heute weiß man ja watum, ich jedenfalls.
Ein Binnenfischer wird auch niemals seine Schleusen zwischen den Teichen entfernen, nur weil gerade mal in allen Teichen gleich hoher Wasserstand ist.
Wolkenkuckucksheim passt nicht zu Realität.
Das Sagen hat der Bürgermeister, der Landrat, der Ministerpräsident mit seinen jeweiligen Parlamenten in denen Abgeordnete sitzen. Allesamt ( außer Kretschmer) durch Wahl in dieses Amt gekommen.
Durch Nichtwählen ändert man überhaupt nichts, sonder befördert solche Mauscheleien wie das CDU - Gebaren.
Die Grünen und Roten freuen sich einen Ast zu solchen Statements.
Davon ab gibt es genug echte VSler im Forum hier und bei FS, noch ein Grund zur Vorsicht.
Die Blauen haben selbst genug damit zu kämpfen, was schwierig und belastend genug ist, denke ich.
Die AfD hat das erkannt.
Anders als noch vor einigen Jahren,distanziert sich die AfD von anderen Rechten Parteien.
Und der Erfolg gibt der AfD Recht.
Nur durch Mehrheiten bei Wahlen kann eine Partei erfolgreich sein und die Politik beeinflussen.
Das ist nunmal Demokratie.
Und das ist gut so.
Die FS betrachte ich allerdings mehr als Bürgerbewegung.
Eine Partei im eigentlichen Sinne,ist es für mich nicht.
Die FS bringen ihren Protest gegen vermeintliche Fehlentscheidungen der Politik,auf die Straße.
Das ist ihr gutes Recht.
Wirklich Erfolg haben sie dabei allerdings nicht.
Das Führungspersonal der FS sind nunmal weitestgehend bekannte Neonazis.
Und mit solchen Menschen will die Mehrheit der Bevölkerung nichts zu tun haben.
Keinesfalls ist jeder Teilnehmer an diesen Aktionen der FS,ein Neonazi.
Sie unterstellen mir etwas,was ich so nicht zum Ausdruck gebracht habe.
Ich bezeichne die FS nicht pauschal als Neonazis.
Darauf habe ich extra im letzten Satz meines Kommentars hingewiesen.
Ich habe die Mehrheit der Führungskader der FS als Neonazis bezeichnet.
Und für diese Behauptung gibt es hinreichend Beweise.
Urteil
für Recht erkannt:
I. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II. 1. § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2a des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2313) sind mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.
2. § 6 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2313) ist nach Maßgabe der Gründe mit Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar.
III. 1. Die unter Nummer II. Ziffer 1. und 2. bezeichneten Bestimmungen verletzen die Beschwerdeführer des Verfassungsbeschwerdeverfahrens in dem genannten Umfang in ihren Rechten auf Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl nach Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes.
2. Der Deutsche Bundestag hat durch Beschluss des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2313) die Antragstellerin des Organstreitverfahrens sowie die dem Organstreitverfahren beigetretene sonstige Beteiligte in dem aus Nummer II. Ziffer 1. und 2. ersichtlichen Umfang in ihren Rechten auf Chancengleichheit nach Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes verletzt.
IV. Im Übrigen werden die Anträge im Normenkontrollverfahren und im Organstreitverfahren sowie die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen.
V. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschwerdeführern des Verfassungsbeschwerdeverfahrens ihre notwendigen Auslagen zu erstatten."
Und immer noch lese ich nichts darüber das die Wahlen seit 1956 ungültig sind sondern nur, das die beanstandeten Paragraphen seit dem 25.11.2011 im Wahlgesetz stehen, beanstandet wurden und eben der Grundsatz der Gleichheit verletzt wurde. Wie kommt man von einem Urteil was sich um eine Gesetzesänderung von 2011 handelt auf den Trichter, zu behaupten das alle Wahlen ungültig seien, die seit 1956 bestehen, wenn der beanstandete Artikel doch erst 2011 seinen Weg ins Gesetz fand und 2012 dann vom Bundesverfassungsgericht als rechtswidrig erkannt wurde. Du warst diejenige, die exakt diese Verhandlung samt Urteil als Beispiel nannte..gerne hättest du auch das vorhergehende Urteil von 2008 bezüglich der Ungleichbehandlung durch Überhangmandate besprechen können, welcher dann erst zu den Änderungen und dem Urteil führte, welches du als Beweis für deine Wahltheorie anführst.
Irgendwie erinnert mich deine Art von Beweisführung an einen örtlichen Schwurbler, der der Meinung ist, dass das Einkommenssteuergesetz von den Nazis erlassen wurde und durch die Amis gekippt wurde und alle steuerlichen Abzüge heute Diebstahl sind. Dabei führt er dann "Beweise"an, wo es nicht mal um die Einkommenssteuer ging....
Es gibt eine Menge an Kommentaren zu dem damaligen Urteil.
In keinem ist die Rede davon,das die Wahlen durch dieses Urteil ungültig wären.
Das ist eine reine Behauptung,die rechtlich keinen Bestand hat.
Selbst die AfD oder auch die FS behaupten nicht,das Wahlen unrechtmäßig wären.
Aber es gibt nunmal auch Menschen wie Anne,die von Zeit zu Zeit,zu diesem Argument greifen.
Damit schaden sie sich selbst am meisten.
Einerseits wollen sie pol.Veränderungen,
Andererseits rufen sie zum Wahlboykott auf.
Das ist ein Widerspruch und entbehrt jeglicher Logik.
In einer Demokratie lassen sich grundsätzliche pol.
Veränderungen nur durch Wahlen herbeiführen.
Sicher.
Protestaktionen halte ich durchaus für legitim.
Die Proteste sind für mich,Ausdruck der Unzufriedenheit.
Ich persönlich bin auch mit vielen pol.
Entscheidungen unzufrieden.
Beispielhaft möchte ich hier die verfehlte Asylpolitik der Bundesregierung nennen.
Protest ist angebracht.
Für die Form seines Protestes entscheidet sich jeder selbst.
Proteste können in einer Demokratie aber niemals Wahlen ersetzen.
Und das ist gut so.