Ampel-Galgen an der S 121 aufgestellt - jetzt ermittelt der Staatsschutz đ€Ą
Offenbar aus Protest gegen die Politik der Ampel-Regierung haben unbekannte KĂŒnstler im Landkreis Görlitz einen sogenannten Ampel-Galgen errichtet. Jetzt ermittelt der Staatsschutz wegen eines angeblichen Aufrufes zu Straftaten. Zwar kann man ĂŒber GeschmĂ€cker streiten, rechtlich sind solche Galgen als Form des politischen Protestes aber ganz sicher nicht strafbar.
Auch ein Verfahren gegen den Galgen-Bauer Jens Döbel aus dem erzgebirgischen Schwarzenberg, der als "Galgenmann von PEGIDA" weltweit bekannt wurde, stellte die Staatsanwaltschaft seinerzeit ein:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/merkel-galgen-auch-im-kleinformat-nicht-strafbar-15327703.htmlDer Staatsschutz kann sich deshalb seine Ermittlungen sparen und sollte sich sinnvolleren Dingen zuwenden - z.B. dem organisierten Linksextremismus.
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Antworten auf folgende Fragen bitte;
1.) Gibt es einen juristisch belegbare Wiedereinungsvertrag?
2.) Ist der 2 plus 4 Vertrag auch ein Friedensvertrag?
3.) Wurden die Besatzerregeln und SHAEF Gesetze beendet?
4.) Auf welches Grundgesetz berufen sich die geltenden Gesetze?
5.) Ist die Alliierten Besatzung aufgelöst?
Jede Diktatur reagiert irgendwann ĂŒber und die Leute lachen sich einen Ast, oh, darf man das noch sagen?đ€Ł