+ Information zur rechtswidrigen Abschaffung der Selbsttestpflicht an Schulen durch Ministerin Köpping: Erster (großer) Träger gibt nach und akzeptiert Selbsttests wieder! +

Wir haben seit Frühjahr 2020 schon viele Rechtsbrüche erlebt und die Gerichte haben sich dabei leider zum Helfer der Politik gemacht, doch der neueste Vorstoß von Ministerin Petra Köpping ist so eklatant rechtswidrig, dass sie eigentlich gestoppt werden müsste: Köpping hat die sächsischen Schulen und Kindergärten angewiesen, keine Selbsttests mehr zu akzeptieren. Dies würde sich angeblich aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz, sowie der „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19“ ableiten, die jüngst von der Bundesregierung erlassen wurde.

Tatsächlich schreibt das Infektionsschutzgesetz jedoch „zugelassene Tests“ als Voraussetzungen für den Besuch von Schulen und Kindergärten vor – wer diese vornimmt, ist in dem Gesetz ausdrücklich nicht geregelt. Die Verordnung, auf die Köpping Bezug nimmt, schreibt dagegen vor, welche Lockerungen für Geimpfte und Getestete gelten. In den Begriffsbestimmungen dieser Verordnung teilt die Bundesregierung ihre Auffassung mit, dass als „getestet“ gilt, wer einen Test unter Aufsicht oder bei einem Träger durchgeführt hat. Nur: Diese Verordnung hat überhaupt keinen Regelungscharakter für die sächsischen Schulen und Kitas, weil sie in der Frage, wie die Testpflicht dort vorgenommen wird, schlichtweg nicht gilt. Für die Schulen und Kitas regeln diesen Bereich das Bundesinfektionsschutzgesetz, sowie die aktuelle, sächsische Coronaschutzverordnung, die Selbsttest ausdrücklich vorsieht.

Jeder Lehrer, Schulleiter oder Leiter eines Kindergartens, der die Testungen nicht akzeptiert, handelt damit rechtswidrig. Als erste Maßnahme raten wir allen Eltern, die Schul- und Kitaleitungen darauf hinzuweisen, dass es – ganz egal, welche Schreiben von der Landesregierung kommen – keine rechtliche Grundlage für diese Präsenztests gibt.

Seitens der Kanzlei Kohlmann wurden bereits mehrere Schulen und Kindergärten auf diese irrige Rechtsauffassung hingewiesen und (mit kurzer Fristsetzung) die Möglichkeit geboten, zu erklären, dass Selbsttests weiter akzeptiert werden. Im nächsten Schritt wird der Klageweg beschritten, um die Schulen und Kindergärten zu verpflichten. Am Mittwochnachmittag teilte ein großer Träger von Kindertageseinrichtungen mit, dass durch die Rechtsabteilung der Vorgang überprüft worden wäre und tatsächlich die Rechtsauffassung der Landesregierung falsch sei. Die Möglichkeit zum Selbsttest wurde dort wieder eingeführt. Leider braucht es bei anderen Schulen und Kindergärten offenbar noch Nachdruck, damit diese Einsicht erfolgt. Ein Blick in die Gesetze und Verordnungen (auch, wenn diese von der Regierung immer unübersichtlicher gehalten werden) könnte für Leitungen aufschlussreich sein.

Es ist aber davon auszugehen, dass die Landesregierung in einer neuen Coronaschutzverordnung ihrer irrige Annahme zu Regelungscharakter verhelfen wird. Sollte bis dahin noch kein Rückzieher erfolgt sein, wird dagegen eine Normenkontrollklage im Eilverfahren angestrebt werden müssen.

FREIE SACHSEN: @freiesachsen

39 comments

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Und nochmal an die lieben Kollegen Lehrer und Erzieher,
Wer diese Plandemie weiter lebt, verliert die Freiheit und trägt zur weiteren Unfreiheit bei.
Ihr müsst euch alle verantworten, ob Betreuer, Lehrer oder sonst wer, der mit Kindern zu tun hat. Und keiner kann sagen, ich habe so gehandelt, weil ich es müsste 🤔
Bерnд
In einem Bundesland, in dem jemand Justizminister ist, der gerne Bullen brennen sieht, sind Rechtsbrüche vorprogrammiert.
Daniel Burger
...die Frau... ...das Nürnberger ist längst überfällig!!!
Christine Richter
Nürnberg 2021 ist aktiviert. Sie wissen nicht was sie tun.
Wer weist denn bitte mal darauf hin, dass die Tests allesamt Irrsinn und menschenunwürdig sind???
mMn. gibt es die Corona Testverordnung und dort ist schon geregelt wer testen darf
RonundM.
Und wie soll man da vorgehen das man genötigt wird unter Aufsicht getestet zu werden.... Bin doch net minderjährig.
In der Bundesvetordnung steht " ein Test unter Aufsicht" - da steht nicht " ein Test aus einem Test Zentrum" so wie es sich Frau Köpping zzrechtlegt. Aufsicht kann auch ein Elternteil sein, bzw. für den Frisör oder Ladenbesuch der Partner oder sonst wer. Er muss nur aus dem Selbsttest als Zeuge angegeben werden. Im Netz gibt es Vordrucke für den "Selbsttest unter Aufsicht". Lasst Euch nicht verarschen. Schaut in due Bundesvetordnung und weist die Stellen darauf hin.
Warum werden Erwachsene gezwungen in ein Testzentrum zu gehen ????? Warum darf man nicht selbst testen ????
Gar nicht mehr testen, einfach NEIN
Diese Anweisung für die Schulen kommt vom Kultusministerium. Herr Piwarz, der Kultusminister, sollte sich als Rechtsanwalt mit der Verordnungen jedoch auskennen. Die staatlichen Kitas rudern schon zurück. Wahrscheinlich gibt es aber bald eine neue Verordnung, die das so vorgibt, dass Selbsttest nicht mehr erlaubt sind.
Die sächsische Coronaschutzverordnung vom 04.05.2021 hat sich zumindest nicht geändert und soll eigentlich bis zum 30.05.2021 gelten.
Tony Skovronek
PRO CHEMNITZ
AWO
Unser Träger (GGB/SIS) beruft sich nach Nachfrage sofort auf die "Bundesverodnung" und die Aussage von Frau Köpping.
Peggy
Ich stimme dem Ganzen sinnlosen Geteste gar nicht zu.
Ralle
Leider steht in der Verordnung Pha. 8 Absatz 2 doch was anderes !
Diese sogenannten Regierungsvertreter, Anwälte, Notare, Polizisten sind alle samt Firmenangestellte der BRiD‼️Und dieses Firmenkonstrukt wurde im letzten Jahr aus dem Handelsregister gelöscht ‼️Hier hat einzig und allein SHAEF das sagen! Solange das Volk das nicht kapiert, wird sich hier nichts ändern🤢🤢🤢
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