+ Information zur rechtswidrigen Abschaffung der Selbsttestpflicht an Schulen durch Ministerin Köpping: Erster (großer) Träger gibt nach und akzeptiert Selbsttests wieder! +

Wir haben seit Frühjahr 2020 schon viele Rechtsbrüche erlebt und die Gerichte haben sich dabei leider zum Helfer der Politik gemacht, doch der neueste Vorstoß von Ministerin Petra Köpping ist so eklatant rechtswidrig, dass sie eigentlich gestoppt werden müsste: Köpping hat die sächsischen Schulen und Kindergärten angewiesen, keine Selbsttests mehr zu akzeptieren. Dies würde sich angeblich aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz, sowie der „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19“ ableiten, die jüngst von der Bundesregierung erlassen wurde.

Tatsächlich schreibt das Infektionsschutzgesetz jedoch „zugelassene Tests“ als Voraussetzungen für den Besuch von Schulen und Kindergärten vor – wer diese vornimmt, ist in dem Gesetz ausdrücklich nicht geregelt. Die Verordnung, auf die Köpping Bezug nimmt, schreibt dagegen vor, welche Lockerungen für Geimpfte und Getestete gelten. In den Begriffsbestimmungen dieser Verordnung teilt die Bundesregierung ihre Auffassung mit, dass als „getestet“ gilt, wer einen Test unter Aufsicht oder bei einem Träger durchgeführt hat. Nur: Diese Verordnung hat überhaupt keinen Regelungscharakter für die sächsischen Schulen und Kitas, weil sie in der Frage, wie die Testpflicht dort vorgenommen wird, schlichtweg nicht gilt. Für die Schulen und Kitas regeln diesen Bereich das Bundesinfektionsschutzgesetz, sowie die aktuelle, sächsische Coronaschutzverordnung, die Selbsttest ausdrücklich vorsieht.

Jeder Lehrer, Schulleiter oder Leiter eines Kindergartens, der die Testungen nicht akzeptiert, handelt damit rechtswidrig. Als erste Maßnahme raten wir allen Eltern, die Schul- und Kitaleitungen darauf hinzuweisen, dass es – ganz egal, welche Schreiben von der Landesregierung kommen – keine rechtliche Grundlage für diese Präsenztests gibt.

Seitens der Kanzlei Kohlmann wurden bereits mehrere Schulen und Kindergärten auf diese irrige Rechtsauffassung hingewiesen und (mit kurzer Fristsetzung) die Möglichkeit geboten, zu erklären, dass Selbsttests weiter akzeptiert werden. Im nächsten Schritt wird der Klageweg beschritten, um die Schulen und Kindergärten zu verpflichten. Am Mittwochnachmittag teilte ein großer Träger von Kindertageseinrichtungen mit, dass durch die Rechtsabteilung der Vorgang überprüft worden wäre und tatsächlich die Rechtsauffassung der Landesregierung falsch sei. Die Möglichkeit zum Selbsttest wurde dort wieder eingeführt. Leider braucht es bei anderen Schulen und Kindergärten offenbar noch Nachdruck, damit diese Einsicht erfolgt. Ein Blick in die Gesetze und Verordnungen (auch, wenn diese von der Regierung immer unübersichtlicher gehalten werden) könnte für Leitungen aufschlussreich sein.

Es ist aber davon auszugehen, dass die Landesregierung in einer neuen Coronaschutzverordnung ihrer irrige Annahme zu Regelungscharakter verhelfen wird. Sollte bis dahin noch kein Rückzieher erfolgt sein, wird dagegen eine Normenkontrollklage im Eilverfahren angestrebt werden müssen.

FREIE SACHSEN: @freiesachsen

39 comments

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In der Bundesvetordnung steht " ein Test unter Aufsicht" - da steht nicht " ein Test aus einem Test Zentrum" so wie es sich Frau Köpping zzrechtlegt. Aufsicht kann auch ein Elternteil sein, bzw. für den Frisör oder Ladenbesuch der Partner oder sonst wer. Er muss nur aus dem Selbsttest als Zeuge angegeben werden. Im Netz gibt es Vordrucke für den "Selbsttest unter Aufsicht". Lasst Euch nicht verarschen. Schaut in due Bundesvetordnung und weist die Stellen darauf hin.
Warum werden Erwachsene gezwungen in ein Testzentrum zu gehen ????? Warum darf man nicht selbst testen ????
Gar nicht mehr testen, einfach NEIN
Diese Anweisung für die Schulen kommt vom Kultusministerium. Herr Piwarz, der Kultusminister, sollte sich als Rechtsanwalt mit der Verordnungen jedoch auskennen. Die staatlichen Kitas rudern schon zurück. Wahrscheinlich gibt es aber bald eine neue Verordnung, die das so vorgibt, dass Selbsttest nicht mehr erlaubt sind.
Die sächsische Coronaschutzverordnung vom 04.05.2021 hat sich zumindest nicht geändert und soll eigentlich bis zum 30.05.2021 gelten.
Tony Skovronek
PRO CHEMNITZ
AWO
Unser Träger (GGB/SIS) beruft sich nach Nachfrage sofort auf die "Bundesverodnung" und die Aussage von Frau Köpping.
Peggy
Ich stimme dem Ganzen sinnlosen Geteste gar nicht zu.
Ralle
Leider steht in der Verordnung Pha. 8 Absatz 2 doch was anderes !
Diese sogenannten Regierungsvertreter, Anwälte, Notare, Polizisten sind alle samt Firmenangestellte der BRiD‼️Und dieses Firmenkonstrukt wurde im letzten Jahr aus dem Handelsregister gelöscht ‼️Hier hat einzig und allein SHAEF das sagen! Solange das Volk das nicht kapiert, wird sich hier nichts ändern🤢🤢🤢
JENS HICKE
Glaub die Fr. Kolping sieht selber ne durch .. Selbsttest muß zugelassen werden ,in den Verordnungen steht nicht ,das es nicht zulässig ist...
Renita BBB
Ich möchte Ihnen danken für die Übersetzungen. Ich weiß das frisst Zeit und das ist anstrengend. Vielen lieben Dank an Sie. Ich höre sehr gerne X Reports und übersetze auf polnisch für die jeweiligen welche die 🇩🇪 Sprache nicht verstehen. Mache ich, aber als kurze Version. Die Menschen sind hungrig nach Wahrheit❗ Ich höre euch echt lange und das ist schon eine Sucht. Stehe ich auf gehe auf eure Channel, mache ich mir einen Kaffee und genieße die Zeit mit Euch. Schade, dass ich Sie persönlich nicht erreichen kann. Würde ich Ihnen paar Fragen stellen, weil ich weiß Sie wissen mehr als ich. Und mit vielen Themen kenne ich mich nicht aus. Sie würden eine große Hilfe für mich sein. Deshalb befürchte ich muss ich ein Weg suchen, wo ich eventuell paar Antworten bekommen könnte.
LG. R... ❤️💐🌹👍🏻
Swetlana Wendrich
Hallo
Ich habe heute mein Kind in die Schule geschickt weil es hieß er könnte einen Spucktest machen. Die Spucktest sollen laut Apotheke zu Hause nach dem Aufstehen gemacht werden sonst verfälscht das Ergebnis. Die Lehrerin meines Kindes rief mich an das mein Kind entweder jetzt sich in der Schule testet oder wieder gehen muss. Nachdem ich sie darauf hin gewiesen habe das das nicht rechtens sei ihn vom Unterricht auszuschließen und er getestet sei, auch wenn zu Hause, interessierte es sie nicht, denn sie hat ihre Anweisungen an die sie sich zu halten hat. Das bekommt man als Antwort. Da Frage ich mich was kann ich jetzt tun? Mein Kind ist Förderschüler und braucht die Gliederung und Struktur im Alltag.
LG
Swetlana Wendrich
Auch bei meinem zweiten Kind ist das selbe passiert. Jetzt will die Schule von mir einen kurzen Text dazu haben das mein Kind nicht in die Schule geschickt wird.
Swetlana Wendrich
Die Direktorin selbst hat angerufen und gesagt es wäre Gesetzlich vorgeschrieben das die Tests an der Schule zu machen sind. Was kann ich dagegen tun?
Ich gebe meinem Kind einen gekauften Spucktest mit zur Schule , damit macht das Kind den "humanen" und nicht nasalen Test.
Außerdem ist ein Spucktest ein offizieller zugelassener Test, der Beweis steht in der Liste der schriftlich aufgeführten genemigten Test (12Stück verschiedene ) in der sächsischen Coronaschutzverordnung☺
Aus einem Kommentar:

Also ich fasse mal zusammen:
Es muß wirklich jeder geimpft werden!
Auch Kinder müssen so bald wie möglich geimpft werden!
Es müssen Geimpfte aber weiterhin Masken tragen denn,
auch Geimpfte könne sich anstecken!
Auch Geimpfte können an Corona erkranken!
Kinder erkranken in aller Regel nicht an Corona müssen aber regelmäßig getestet werden und dürfen nicht in die Schule!
Der PCR Test weißt keine Infektion mit Corana Viren nach, er gibt aber häufig falsch positive Testergebnisse, egal!
Es muß mehr und mehr getestet werden was zu einem hohen Inzidenzwert führt!
Solange der Inzidenzwert nicht wirklich ganz niedrig ist beleibt alles so wie es ist.

Und in diesem Coronanebel werden die eigentlich wichtigen - uns zerstörenden Dinge - vorangetrieben.
Great Reset. Die völlige Versklavung.