+ Information zur rechtswidrigen Abschaffung der Selbsttestpflicht an Schulen durch Ministerin Köpping: Erster (großer) Träger gibt nach und akzeptiert Selbsttests wieder! +Wir haben seit Frühjahr 2020 schon viele Rechtsbrüche erlebt und die Gerichte haben sich dabei leider zum Helfer der Politik gemacht, doch der neueste Vorstoß von Ministerin Petra Köpping ist so eklatant rechtswidrig, dass sie eigentlich gestoppt werden müsste: Köpping hat die sächsischen Schulen und Kindergärten angewiesen, keine Selbsttests mehr zu akzeptieren. Dies würde sich angeblich aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz, sowie der „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19“ ableiten, die jüngst von der Bundesregierung erlassen wurde.
Tatsächlich schreibt das Infektionsschutzgesetz jedoch
„zugelassene Tests“ als Voraussetzungen für den Besuch von Schulen und Kindergärten vor –
wer diese vornimmt, ist in dem Gesetz ausdrücklich nicht geregelt. Die Verordnung, auf die Köpping Bezug nimmt, schreibt dagegen vor, welche Lockerungen für Geimpfte und Getestete gelten. In den Begriffsbestimmungen dieser
Verordnung teilt die Bundesregierung ihre Auffassung mit, dass als „getestet“ gilt, wer einen Test unter Aufsicht oder bei einem Träger durchgeführt hat. Nur:
Diese Verordnung hat überhaupt keinen Regelungscharakter für die sächsischen Schulen und Kitas, weil sie in der Frage, wie die Testpflicht dort vorgenommen wird, schlichtweg nicht gilt. Für die Schulen und Kitas regeln diesen Bereich das Bundesinfektionsschutzgesetz, sowie die aktuelle, sächsische Coronaschutzverordnung, die Selbsttest ausdrücklich vorsieht.
Jeder Lehrer, Schulleiter oder Leiter eines Kindergartens, der die Testungen nicht akzeptiert, handelt damit rechtswidrig. Als erste Maßnahme raten wir allen Eltern, die Schul- und Kitaleitungen darauf hinzuweisen, dass es – ganz egal, welche Schreiben von der Landesregierung kommen – keine rechtliche Grundlage für diese Präsenztests gibt.
Seitens der Kanzlei Kohlmann wurden bereits mehrere Schulen und Kindergärten auf diese irrige Rechtsauffassung hingewiesen und (mit kurzer Fristsetzung) die Möglichkeit geboten, zu erklären, dass Selbsttests weiter akzeptiert werden. Im nächsten Schritt wird der Klageweg beschritten, um die Schulen und Kindergärten zu verpflichten. Am Mittwochnachmittag teilte ein großer Träger von Kindertageseinrichtungen mit, dass durch die Rechtsabteilung der Vorgang überprüft worden wäre und tatsächlich die Rechtsauffassung der Landesregierung falsch sei. Die Möglichkeit zum Selbsttest wurde dort wieder eingeführt. Leider braucht es bei anderen Schulen und Kindergärten offenbar noch Nachdruck, damit diese Einsicht erfolgt. Ein Blick in die Gesetze und Verordnungen (auch, wenn diese von der Regierung immer unübersichtlicher gehalten werden) könnte für Leitungen aufschlussreich sein.Es ist aber davon auszugehen, dass die Landesregierung in einer neuen Coronaschutzverordnung ihrer irrige Annahme zu Regelungscharakter verhelfen wird. Sollte bis dahin noch kein Rückzieher erfolgt sein, wird dagegen eine Normenkontrollklage im Eilverfahren angestrebt werden müssen.
FREIE SACHSEN: @freiesachsen