Eilantrag gegen Test- und Präsenzpflicht nach zwei Monaten abgewiesen: Jetzt wird Klage zum Landesverfassungsgericht eingereicht!Das "Sächsische" Oberverwaltungsgericht, an dem zu einem Großteil CDUler aus Baden-Württemberg tätig sind, hat seinem Ruf wieder alle Ehre gemacht. Mehrere Eilanträge gegen die Test- und Präsenzpflicht, darunter auch das Verfahren der Rechtsanwaltskanzlei Kohlmann, wurden in den letzten Wochen mit schwer nachvollziehbaren Begründungen abgewiesen. Auch nach zwei Jahren reihen sich Weltuntergangsszenarien und absurde Gefahrenprognosen aneinander - Kritik an den Maßnahmen der Landesregierung gibt es von diesem Gericht quasi nicht. Der eine CDUler möchte den anderen CDUler in der Staatskanzlei eben nicht brüskieren.
Gegen die Abweisung wird jetzt Verfassungsbeschwerde zum Landesverfassungsgericht eingereicht. Ob dort die Chancen höher sind, bleibt abzuwarten - es ist dennoch notwendig, auch den juristischen Weg zu gehen, um einerseits den Druck an dieser Flanke des politischen Streites hochzuhalten und andererseits auch offen zu zeigen, dass sich das gesprochene Recht immer weiter von der tatsächlichen Gerechtigkeit entfernt!Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 4. November 2021, Aktenzeichen 3 B 337/21FREIE SACHSEN: Folgt uns bei Telegram!
@freiesachsen
Auf allen Ebenen, allem widersprechen, alles sobotieren im zivilen Ungehorsam. Jedoch nicht zu Gewalttaten gegen Mitmenschen hinreißen lassen. Die Körperstrafen spricht das Sondertribunal Nürnberger Kodex aus. In jeder Stadt.
Mein Beitrag sollte “ nur “ eine Informationsquelle für diejenigen, sein, die eine verzweifelte Lösung ohne mRNA / Vektorimpfstoffe oder proteinbasierte Impfstoffe wie Novovax suchen.
Ein Richter mit Parteizugehörigkeit, ist für mich ein korrupter und voreingenommener Richter. Solche Richter gehören entlassen.