Wahre Helden......Dankeschön, ich verteile auch Flyer.....Bremerhaven/Cuxhaven grüßt und wartet auf euch ..
Chilli 72770
Ihr seid nicht nur der Hammer sondern der ganze Werkzeugkasten 👍 von Herzen Danke für eure Arbeitliebe Grüße und ganz viel positive Energie aus dem Schwoabaländle
im Moment geht das Haushaltsgesetz des Freistaats Bayern durch die Kanäle, anbei meine Einschätzung hierzu:
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 (Haushaltsgesetz 2019/2020 – HG 2019/2020)
HG 2019/2020
Text gilt ab: 01.01.2020
Fassung: 24.05.2019
Art. 2a
Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13 19 – Sonderfonds Corona-Pandemie
(1) 1Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) und den dort auszugleichenden Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 Kredite am Kreditmarkt bis zur Höhe von 20 000 000 000 € aufzunehmen. 2Die Kreditermächtigung kann übertragen werden, soweit diese Kreditmittel bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2020 nicht aufgenommen wurden und zur Deckung noch benötigt werden.
(2) Ab dem Haushaltsjahr 2024 ist jährlich 1/20 der im Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) aufgenommenen und bis Ende des Haushaltsjahres 2023 noch nicht zurückgeführten Schulden zu tilgen.
(3) Art. 2 Abs. 2 Satz 1 bis 3 sowie Abs. 3 und 4 gilt sinngemäß.
Soweit ich das auf die Schnelle recherchiert habe wurde Artikel 2a über 2 Nachtragshaushaltsgesetze im Jahr 2020 rückwirkend geändert. Das bedeutet also nicht, dass bereits 2019 die Corona "Pandemie" geregelt wurde.
Danke an euch !!!
Gruß
https://dlive.tv/samueleckert
(in der Sparte "REPLAYS" findest du alles Neuere)
Das heißt in ca. 3 Wochen gibt es keinen neuen Fälle mehr.
https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/coronavirus-was-steht-in-der-neuen-testverordnung-a-566e2e99-13ad-428d-842a-5faa4e440788
im Moment geht das Haushaltsgesetz des Freistaats Bayern durch die Kanäle, anbei meine Einschätzung hierzu:
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 (Haushaltsgesetz 2019/2020 – HG 2019/2020)
HG 2019/2020
Text gilt ab: 01.01.2020
Fassung: 24.05.2019
Art. 2a
Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13 19 – Sonderfonds Corona-Pandemie
(1) 1Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) und den dort auszugleichenden Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 Kredite am Kreditmarkt bis zur Höhe von 20 000 000 000 € aufzunehmen. 2Die Kreditermächtigung kann übertragen werden, soweit diese Kreditmittel bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2020 nicht aufgenommen wurden und zur Deckung noch benötigt werden.
(2) Ab dem Haushaltsjahr 2024 ist jährlich 1/20 der im Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) aufgenommenen und bis Ende des Haushaltsjahres 2023 noch nicht zurückgeführten Schulden zu tilgen.
(3) Art. 2 Abs. 2 Satz 1 bis 3 sowie Abs. 3 und 4 gilt sinngemäß.
Soweit ich das auf die Schnelle recherchiert habe wurde Artikel 2a über 2 Nachtragshaushaltsgesetze im Jahr 2020 rückwirkend geändert. Das bedeutet also nicht, dass bereits 2019 die Corona "Pandemie" geregelt wurde.
https://t.me/Haintz
Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.
Martin Luther King