just another evening! 🙏🏼🚎🚌🚐👍🏼❤️‼️🚍😎🙈💞😍❗️🎥 #coronainfotour @SamuelEckert
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Chilli 72770
Ihr seid nicht nur der Hammer sondern der ganze Werkzeugkasten 👍 von Herzen Danke für eure Arbeitliebe Grüße und ganz viel positive Energie aus dem Schwoabaländle
im Moment geht das Haushaltsgesetz des Freistaats Bayern durch die Kanäle, anbei meine Einschätzung hierzu:
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 (Haushaltsgesetz 2019/2020 – HG 2019/2020)
HG 2019/2020
Text gilt ab: 01.01.2020
Fassung: 24.05.2019
Art. 2a
Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13 19 – Sonderfonds Corona-Pandemie
(1) 1Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) und den dort auszugleichenden Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 Kredite am Kreditmarkt bis zur Höhe von 20 000 000 000 € aufzunehmen. 2Die Kreditermächtigung kann übertragen werden, soweit diese Kreditmittel bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2020 nicht aufgenommen wurden und zur Deckung noch benötigt werden.
(2) Ab dem Haushaltsjahr 2024 ist jährlich 1/20 der im Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) aufgenommenen und bis Ende des Haushaltsjahres 2023 noch nicht zurückgeführten Schulden zu tilgen.
(3) Art. 2 Abs. 2 Satz 1 bis 3 sowie Abs. 3 und 4 gilt sinngemäß.
Soweit ich das auf die Schnelle recherchiert habe wurde Artikel 2a über 2 Nachtragshaushaltsgesetze im Jahr 2020 rückwirkend geändert. Das bedeutet also nicht, dass bereits 2019 die Corona "Pandemie" geregelt wurde.
Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.
Martin Luther King
Christian
Macht weiter, wir werden jetzt mehr selber rauskommen, kommt alle auf die Straße in ganz Deutschland und alle in Frieden und Freiheit es ist schon 20 nach 12, 🙏
Danke an euch !!!
Gruß
https://dlive.tv/samueleckert
(in der Sparte "REPLAYS" findest du alles Neuere)
Das heißt in ca. 3 Wochen gibt es keinen neuen Fälle mehr.
https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/coronavirus-was-steht-in-der-neuen-testverordnung-a-566e2e99-13ad-428d-842a-5faa4e440788
im Moment geht das Haushaltsgesetz des Freistaats Bayern durch die Kanäle, anbei meine Einschätzung hierzu:
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 (Haushaltsgesetz 2019/2020 – HG 2019/2020)
HG 2019/2020
Text gilt ab: 01.01.2020
Fassung: 24.05.2019
Art. 2a
Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13 19 – Sonderfonds Corona-Pandemie
(1) 1Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) und den dort auszugleichenden Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 Kredite am Kreditmarkt bis zur Höhe von 20 000 000 000 € aufzunehmen. 2Die Kreditermächtigung kann übertragen werden, soweit diese Kreditmittel bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2020 nicht aufgenommen wurden und zur Deckung noch benötigt werden.
(2) Ab dem Haushaltsjahr 2024 ist jährlich 1/20 der im Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) aufgenommenen und bis Ende des Haushaltsjahres 2023 noch nicht zurückgeführten Schulden zu tilgen.
(3) Art. 2 Abs. 2 Satz 1 bis 3 sowie Abs. 3 und 4 gilt sinngemäß.
Soweit ich das auf die Schnelle recherchiert habe wurde Artikel 2a über 2 Nachtragshaushaltsgesetze im Jahr 2020 rückwirkend geändert. Das bedeutet also nicht, dass bereits 2019 die Corona "Pandemie" geregelt wurde.
https://t.me/Haintz
Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.
Martin Luther King