im Moment geht das Haushaltsgesetz des Freistaats Bayern durch die Kanäle, anbei meine Einschätzung hierzu:
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 (Haushaltsgesetz 2019/2020 – HG 2019/2020)
HG 2019/2020
Text gilt ab: 01.01.2020
Fassung: 24.05.2019
Art. 2a
Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13 19 – Sonderfonds Corona-Pandemie
(1) 1Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) und den dort auszugleichenden Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 Kredite am Kreditmarkt bis zur Höhe von 20 000 000 000 € aufzunehmen. 2Die Kreditermächtigung kann übertragen werden, soweit diese Kreditmittel bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2020 nicht aufgenommen wurden und zur Deckung noch benötigt werden.
(2) Ab dem Haushaltsjahr 2024 ist jährlich 1/20 der im Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) aufgenommenen und bis Ende des Haushaltsjahres 2023 noch nicht zurückgeführten Schulden zu tilgen.
(3) Art. 2 Abs. 2 Satz 1 bis 3 sowie Abs. 3 und 4 gilt sinngemäß.
Soweit ich das auf die Schnelle recherchiert habe wurde Artikel 2a über 2 Nachtragshaushaltsgesetze im Jahr 2020 rückwirkend geändert. Das bedeutet also nicht, dass bereits 2019 die Corona "Pandemie" geregelt wurde.
Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.
Martin Luther King
Christian
Macht weiter, wir werden jetzt mehr selber rauskommen, kommt alle auf die Straße in ganz Deutschland und alle in Frieden und Freiheit es ist schon 20 nach 12, 🙏
Danke und wenn man bedenkt, dass ein Verschwörungstheoretiker vor vielen Jahren behauptet hat, die Welt ist eine Kugel -😆😆😆😆 (da seid ihr ja dann mit großen Menschen in erster Reihe..😘⚖️🌿⏳⏳ (für alle PCR Tests Geschädigte Sammelklage )
Ihr seit so wunderbare Menschen,die uns Hoffnung auf eine bessere Zunkunft macht.Großes Danke auch an den tollen Busfahrer,der Euch sicher an das nächste Ziel bringt.Liebe Grüße aus Berlin
Rosemarie Oehme
Herr Eckert, viele Grüße an Herrn Schiffmann vom Ehepaar Oehme aus Chemnitz. Ein Mann, ein Wort. 👍
Hab Antwort von der Stadt Essen erhalten bzgl ihres Meldeformular wegen der verstösse der coronaverordnung.
vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne nehme ich zu Ihrer Kritik am Online-Formular der Stadt Essen, um Verstöße gegen die Coronaschutzregelungen zu melden, Stellung.
Seit Einführung der Coronaschutzverordnung des Landes hat die Essener Stadtverwaltung immer wieder eine sehr hohe Beschwerdelage von Bürger*innen. Aufgrund dieses hohen Beschwerdeaufkommens haben wir uns deshalb als Verwaltung dazu entschieden, diese besser zu „kanalisieren“, damit die Beschwerdelagen aufgenommen, beurteilt und abgearbeitet werden und die Bürger*innen eine Rückmeldung erhalten können. Oberbürgermeister Thomas Kufen ist es persönlich ein besonderes Anliegen, dass alle an ihn oder an die Stadt gerichteten Anfragen, auch beantwortet werden.
Bis heute hatte das Ordnungsamt der Stadt Essen telefonisch die höchste Beschwerdelage. Über das Online-Formular sind rund ein Viertel der Beschwerden erfolgt. Insgesamt wurden davon rund ein Drittel als echte Beschwerden gewertet. Den Beschwerden mussten und müssen wir selbstverständlich nachgehen. Dazu ist die Stadt verpflichtet, egal ob eine telefonische oder eben eine schriftliche Meldung erfolgt. In vielen Fällen konnte kein Verstoß gegen die Coronaschutzverordnung festgestellt werden, in ebenso vielen Fällen reichte eine Belehrung und Ermahnung aus. Es gab aber eben auch Fälle, in denen Verstöße festgestellt wurden und diese geahndet werden mussten.
Insofern handelt es sich bei dem besagten Online-Formular, das darüber hinaus nie aktiv beworben wurde, eben nicht um die Förderung von „Denunziantentum“, sondern um eine Hilfe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung – vornehmlich des Kommunalen Ordnungsdienstes – bei der Bearbeitung von Meldungen, die sowieso telefonisch, postalisch, per E-Mail oder über andere Kanäle eingehen und bearbeitet werden müssen.
Vor diesem Hintergrund hoffe ich auf ein besseres Verständnis für dieses Vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Lisa Hahne Projektmanagement
Stadt Essen Der Oberbürgermeister Presse- und Kommunikationsamt Rathaus Porscheplatz 45121 Essen www.essen.de
Gruß
https://dlive.tv/samueleckert
(in der Sparte "REPLAYS" findest du alles Neuere)
Das heißt in ca. 3 Wochen gibt es keinen neuen Fälle mehr.
https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/coronavirus-was-steht-in-der-neuen-testverordnung-a-566e2e99-13ad-428d-842a-5faa4e440788
im Moment geht das Haushaltsgesetz des Freistaats Bayern durch die Kanäle, anbei meine Einschätzung hierzu:
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 (Haushaltsgesetz 2019/2020 – HG 2019/2020)
HG 2019/2020
Text gilt ab: 01.01.2020
Fassung: 24.05.2019
Art. 2a
Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13 19 – Sonderfonds Corona-Pandemie
(1) 1Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) und den dort auszugleichenden Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 Kredite am Kreditmarkt bis zur Höhe von 20 000 000 000 € aufzunehmen. 2Die Kreditermächtigung kann übertragen werden, soweit diese Kreditmittel bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2020 nicht aufgenommen wurden und zur Deckung noch benötigt werden.
(2) Ab dem Haushaltsjahr 2024 ist jährlich 1/20 der im Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) aufgenommenen und bis Ende des Haushaltsjahres 2023 noch nicht zurückgeführten Schulden zu tilgen.
(3) Art. 2 Abs. 2 Satz 1 bis 3 sowie Abs. 3 und 4 gilt sinngemäß.
Soweit ich das auf die Schnelle recherchiert habe wurde Artikel 2a über 2 Nachtragshaushaltsgesetze im Jahr 2020 rückwirkend geändert. Das bedeutet also nicht, dass bereits 2019 die Corona "Pandemie" geregelt wurde.
https://t.me/Haintz
Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen.
Martin Luther King
vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne nehme ich zu Ihrer Kritik am Online-Formular der Stadt Essen, um Verstöße gegen die Coronaschutzregelungen zu melden, Stellung.
Seit Einführung der Coronaschutzverordnung des Landes hat die Essener Stadtverwaltung immer wieder eine sehr hohe Beschwerdelage von Bürger*innen.
Aufgrund dieses hohen Beschwerdeaufkommens haben wir uns deshalb als Verwaltung dazu entschieden, diese besser zu „kanalisieren“, damit die Beschwerdelagen aufgenommen, beurteilt und abgearbeitet werden und die Bürger*innen eine Rückmeldung erhalten können. Oberbürgermeister Thomas Kufen ist es persönlich ein besonderes Anliegen, dass alle an ihn oder an die Stadt gerichteten Anfragen, auch beantwortet werden.
Bis heute hatte das Ordnungsamt der Stadt Essen telefonisch die höchste Beschwerdelage. Über das Online-Formular sind rund ein Viertel der Beschwerden erfolgt. Insgesamt wurden davon rund ein Drittel als echte Beschwerden gewertet.
Den Beschwerden mussten und müssen wir selbstverständlich nachgehen. Dazu ist die Stadt verpflichtet, egal ob eine telefonische oder eben eine schriftliche Meldung erfolgt. In vielen Fällen konnte kein Verstoß gegen die Coronaschutzverordnung festgestellt werden, in ebenso vielen Fällen reichte eine Belehrung und Ermahnung aus. Es gab aber eben auch Fälle, in denen Verstöße festgestellt wurden und diese geahndet werden mussten.
Insofern handelt es sich bei dem besagten Online-Formular, das darüber hinaus nie aktiv beworben wurde, eben nicht um die Förderung von „Denunziantentum“, sondern um eine Hilfe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung – vornehmlich des Kommunalen Ordnungsdienstes – bei der Bearbeitung von Meldungen, die sowieso telefonisch, postalisch, per E-Mail oder über andere Kanäle eingehen und bearbeitet werden müssen.
Vor diesem Hintergrund hoffe ich auf ein besseres Verständnis für dieses Vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Lisa Hahne
Projektmanagement
Stadt Essen
Der Oberbürgermeister
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus Porscheplatz
45121 Essen
www.essen.de
Das heißt in ca. 3 Wochen gibt es keinen neuen Fälle mehr.
https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/coronavirus-was-steht-in-der-neuen-testverordnung-a-566e2e99-13ad-428d-842a-5faa4e440788