Das Sächsische Oberverwaltungsgericht stützt den Testrausch von Ministerpräsident Kretschmer und hat auch eine Eilklage gegen die Testpflicht an Arbeitsplätzen mit direktem Kundenkontakt abgewiesen.
Geklagt hatte ein Apotheker, der - wie bereits bei der Klage bezüglich der Testpflicht in Schulen - einen Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit geltend machte. Doch auch seine Argumente wischten die Richter in Bautzen beiseite und behaupteten erneut, dass die Testung mit einem Stab, der in die Nase geschoben wird, keinen körperlichen Eingriff darstellt. (Beschluss Az.: 3 B 83/21) Auch in diesem Fall wird wohl das Verfassungsgericht das letzte Wort sprechen müssen.
Es zeigt sich aber erneut, dass am OVG, was mehrheitlich von CDU-Politikern besetzt ist, jede noch so einschneidende Verordnung von MP Kretschmer gestützt wird. Vermutlich möchte ihm keiner seiner Kollegen in den Rücken fallen. Stattdessen fallen diese Richter den Bürgern fortlaufend in den Rücken!
FREIE SACHSEN:
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Nur hat man uns abhängig vom Geld gemacht.
Ich weiß daß wir vom Abschaum regiert werden.
Entweder man will es nicht und macht was und wehrt sich mit anderen dagegen.
Oder man läßt es.
Wir kennen das. Ich will es mir nicht gefallen lassen!!!!
Es entscheidet an der Menschenwürde vorbei, ebenso, Herr Kretschmar. Es zeigt, wie Erpressung und Nötigung zum Alltag werden können, ohne, das Viele Menschen es merken.
Ich distanziere mich als Erzieherin weiterhin von dieser Regierung und von diesem Urteil und handle nach bestem Gewissen und aus dem Herzen heraus,.Für mich ist es ein Verbrechen aus politischen Motiven. Eine grobe Verletzung der Menschenwürde. Dieser Kretschmar sollte schnellstens abgeholt werden und dieser Richter zur Rechenschaft gezogen. Ralf Ludwig sagte, das diese Menschen vor Gericht kommen werden, es wird passieren, auch, wenn sie sich zu sicher fühlen. ES REICHT,
Rentner, Kinder,alle Schichten der deutschen Bürger zu Sachen zwingen, ist menschenverachtend u.Körperverletzung.Ich fordere die Bundesregierung u.sämtliche Landesregierung zum Rücktritt. (MISSBRAUCH IHRES AMTSEIDS )