+++ Eilmeldung: "Sächsisches" OVG weist Klage gegen Testpflicht mit absurder Begründung ab! Rechtsanwalt Kohlmann zieht vor das Bundesverfassungsgericht! +++Soeben wurde der Beschluss des OVG Bautzen im Eilverfahren, dass sich gegen eine Testpflicht an Schulen richtete, zugestellt (Aktenzeichen 3 B 81/21, Beschluss vom 23.03.21). Auf 29 Seiten wird durch das Gericht ein Schreckensszenario aufgebaut, welches mit der Realität nicht in Einklang zu bringen ist. Die Testpflicht wird - gemeinsam mit Imfpungen und der von der Regierung verordneten Kontaktreduzierung - als Maßnahme zur Eindämmung einer sog. Pandemie bewertet.
Skandalöserweise behauptet das Gericht, die Testung, die an fast allen sächsischen Schulen durch Nasen-Tests erfolgt, sei kein körperlicher Eingriff, weshalb der Schutzbereich der körperlichen Unversehrtheit bereits nicht eröffnet wäre. Das ist eine Verhöhnung des Wohles unserer Kinder!
Gegen die Ablehnung des Eilantrages wird unverzüglich Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.Nähere Informationen folgen zeitnah, auch das Urteil wird demnächst bereitgestellt. Es wird diesbezüglich gebeten, von direkten Anfragen an die Kanzlei abgesehen, alle weiteren Hinweise zum Vorgehen folgen öffentlich auf den bekannten Kanälen.FREIE SACHSEN: http://t.me/freiesachsen
Sie haben wirklich Ahnung von der Psyche eines Kindes? Wollen Sie Kinder zu heldenhaften Kämpfern erziehen? Das können Sie mit Ihren eigenen schon machen. Ihr Prädikat "prima" ist wohl aus einer Zeit, die Leistungsgesellschaft hieß.
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(2) Seit ich denken kann, also seit etwa 54 Jahren, bin ich, über Sarkasmus und Zynismus kommend, im Satirefach, schon um nicht wahnsinnig zu werden. Ich wurde aber auch schon mit "Sophist" gestempelt.