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Demonstration am 23.06.2021 in Goslar "FREIHEIT FÜR GEORG THIEL!“

Georg Thiel sitzt seit dem 25. Februar hinter Gittern, weil er sich aus Gewissensgründen weigert eine Zwangsabgabe für staatlichen Propagandafunk zu zahlen. Er besitzt weder TV noch Radio. Es geht um 650€.

Hintergrund: archive.is/hLw1y

t.me/SandraGabriel269/4567

18 comments

Gut so ,endlich mal eine Demo für Georg Thiel!!!Mehr davon
GEZ zerschlagen!!!
Tanky
Ja, ja der freie Mensch in Deutschland!
Tom Gäbler
Die Rechtsgrundlage für Zwangsvollstreckung und Erzwingungshaft war in ZPO §899-§915 geregelt, diese wurden bei den Bundesbereinigungsgesetzen 2006 ersatzlos gestrichen......
@bloed
Eine Massendemo, wie letztes Jahr in Berlin wäre ein Zeichen...obwohl, davon würden die sich auch nicht beeindrucken lassen.
Wir leben in einer Diktatur und deren Beamte knüppeln alles nieder, auch GEZ - Verweigerer und deren Sympathisanten - natürlich nur, um die Demokratie zu fördern.
Trotzdem freue ich mich, dass sich Menschen gefunden haben, die für Herrn Thiel auf die Straße gingen! Schöne Aktion, Dank an alle Teilnehmer!
@bloed
Tom Gäbler
Die Rechtsgrundlage für Zwangsvollstreckung und Erzwingungshaft war in ZPO §899-§915 geregelt, diese wurden bei den Bundesbereinigungsgesetzen 2006 ersatzlos gestrichen......
Das stimmt nur zur Hälfte.
Die ZPO wurde auf EU Recht umgestellt, weshalb u.a. die Eidesstattliche Versicherung mit sämtlichen Rechtsfolgen gestrichen wurde, aber NICHT ersatzlos.
An die Stelle der Eidesstattlichen Versicherung trat die Vermögensauskunft mit sämtlichen Folgen.
Dafür wurden die §§ 802, 802a - 802k ZPO neu gefasst. Die Erzwingungshaft ist in den §§ 802i - j ZPO geregelt.
Die Erzwingungshaft dauert höchstens 6 Monate, danach ist normalerweise für 2 Jahre keine erneute Erzwingungshaft möglich. Nach diesen 2 Jahren allerdings...
Tom Gäbler
@bloed
Das stimmt nur zur Hälfte. Die ZPO wurde auf EU Recht umgestellt, weshalb u.a. die Eidesstattliche Versicherung mit sämtlichen Rechtsfolgen gestrichen wurde, aber NICHT ersatzlos. An die Stelle der Eidesstattlichen Versicherung trat die Vermögensauskunft mit sämtlichen Folgen. Dafür wurden die §§ 802, 802a - 802k ZPO neu gefasst. Die Erzwingungshaft ist in den §§ 802i - j ZPO geregelt. Die Erzwingungshaft dauert höchstens 6 Monate, danach ist normalerweise für 2 Jahre keine erneute Erzwingungshaft möglich. Nach diesen 2 Jahren allerdings...
Mag sein, mein Anliegen ist das die Leute auch mal Gesetze lesen und verfolgen....
wenn man dann noch weiß, das in der GVO unter §1 mal der Satz stand, " Alle Gerichtsvollzieher sind staatlich", und jetzt steht da unter §1 ,... handeln selbstständig..., ist das ein Hinweis auf eine Nichtstaatlichkeit der Gvz..., somit sind auch die Regelungen aus §802 ZPO hinfällig weil sich alle auf den Gvz beziehen.
@bloed
Tom Gäbler
Mag sein, mein Anliegen ist das die Leute auch mal Gesetze lesen und verfolgen.... wenn man dann noch weiß, das in der GVO unter §1 mal der Satz stand, " Alle Gerichtsvollzieher sind staatlich", und jetzt steht da unter §1 ,... handeln selbstständig..., ist das ein Hinweis auf eine Nichtstaatlichkeit der Gvz..., somit sind auch die Regelungen aus §802 ZPO hinfällig weil sich alle auf den Gvz beziehen.
Das stimmt so nicht.
Sie spielen auf Art. 33 (4) GG an, da steht, Zitat:
"(4) Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe IN DER REGEL Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen."
In der Regel bedeutet NICHT immer, sondern, dass hoheitliche Aufgaben auch an externe Firmen übertragen werden können.
Exakt das ist im § 753 ZPO geregelt, nämlich dass Zwangsvollstreckungen u.a. vom Gerichtsvollzieher durchzuführen sind.
Ich finde auch, dass Menschen Gesetze lesen sollten, um sich wehren zu können, man sollte dann aber doch FUNDIERT zur Sache gehen...
@bloed
Tom Gäbler
Es ist aber schlussfolgernd auch so das `Firmen`sich im Handelsrecht bewegen!!! Und da gelten wieder andere Gesetze. Ich bin wirklich dankbar für den Austausch und werd dieerhaltenen Hinweise auch noch selbst nachlesen.Danke dafür
Für Handelssachen gilt die EuGVVO, Art.1, d.h. wenn Sie sich auf das Handelsrecht beziehen, dann liegt die sachliche Anwendbarkeit in Sachen Vollstreckungsverfahren in diesem Gesetz.
Die örtliche Zuständigkeit der ZPO ergibt sich aus Art. 4 der EuGVO.
Somit ist im Handelsrecht sachlich und örtlich gem. EuGVVO i.V.m ZPO der Gerichtsvollzieher zuständig.
@bloed
Tom Gäbler
Es ist aber schlussfolgernd auch so das `Firmen`sich im Handelsrecht bewegen!!! Und da gelten wieder andere Gesetze. Ich bin wirklich dankbar für den Austausch und werd dieerhaltenen Hinweise auch noch selbst nachlesen.Danke dafür
Sie sind nicht geschult oder vom Fach, Sie beziehen sich, ohne tiefere Sachkenntnis auf das, was Sie im Internet gelesen haben, richtig?
Das ist nicht bewertend gemeint, es ist nur so, dass ernstzunehmende Juristerei anders funktioniert.
Das einzige was einen Gerichtsvollzieher abwenden könnte, egal ob nach (internationalem) Handelsrecht oder BRD - Recht ist, den Vollstreckungsbescheid anzufechten.
@bloed
@bloed
Sie sind nicht geschult oder vom Fach, Sie beziehen sich, ohne tiefere Sachkenntnis auf das, was Sie im Internet gelesen haben, richtig? Das ist nicht bewertend gemeint, es ist nur so, dass ernstzunehmende Juristerei anders funktioniert. Das einzige was einen Gerichtsvollzieher abwenden könnte, egal ob nach (internationalem) Handelsrecht oder BRD - Recht ist, den Vollstreckungsbescheid anzufechten.
Oder noch besser, man ficht die GEZ Gebühr an. Ich habe die bisherigen gescheiterten Verfahren nicht weiter verfolgt, aber ein Kernpunkt des Scheiterns ist wohl die angebliche Unabhängigkeit der Medien von der Politik usw.
Man müsste wie im Corona - Ausschuss die korrupten Strukturen und Seilschaften zwischen Medien, Politik und den Aufsichtsräten sowie den sog. Rundfunkstaatsvertrag der bei Verstößen keinerlei Konsequenzen beinhaltet, aufdecken und einklagen, dass dieser Zwangsabgaben erhebende Klüngel durch Korruption entgegen bisheriger Urteile, Beschlüsse, Entscheidungen usw. doch gegen die Menschenrechte verstößt.
Da allerdings die Judikative genauso korrumpiert ist, auch international, dürfte solch ein Unterfangen MEHR als schwierig werden.
LG
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