Legal, illegal, komplett egal? Martin Kohlmann mit einer aktuellen rechtlichen Einordnung zu den beginnenden Protesten!Das Oberverwaltungsgericht Berlin - Brandenburg erlaubt die Blockade von Autobahnen, das Verwaltungsgericht Chemnitz verbietet selbst die Sperrung von Bundesstraßen im Erzgebirge. Vor den großen Protesten ist die rechtliche Situation unübersichtlich und an vielen Stellen droht juristischer Ärger. Der Chemnitzer Rechtsanwalt Martin Kohlmann, Vorsitzender der FREIEN SACHSEN, gibt eine rechtliche Einordnung: Was ist erlaubt? Was ist verboten? Und wie lassen sich Probleme mit den Behörden vermeiden?
Ein sehenswertes Video zur Vorbereitung auf den "Tag des Widerstandes" und die kommenden Proteste!FREIE SACHSEN: Folgt uns für alle Nachrichten und Informationen bei Telegram!
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An das Urteil eines OVG ist ein LG in gleicher Sache gebunden, wenn es anders entscheiden möchte; bzw. kann ein Kläger darauf verweisen. Das handhabt die Staatsanwaltschaft ständig so; auch im Verwaltungsrecht bei Behörden wird regelmäßig so verfahren.
Meine Frage an RA Martin Kohlmann:
Wieso soll das jetzt alles anders sein und nicht mehr gelten???
Unter dem Motto " Wir streiken und kämpfen gegen ein Regime, aber wir lassen das Regime darüber entscheiden, ob wir das dürfen ???" So wird kein Streik gewonnen !
Wir sind der Souverän, wir haben das Sagen, wir haben die Macht, wir müssen uns Dessen endlich mal bewusst werden !!!