Legal, illegal, komplett egal? Martin Kohlmann mit einer aktuellen rechtlichen Einordnung zu den beginnenden Protesten!Das Oberverwaltungsgericht Berlin - Brandenburg erlaubt die Blockade von Autobahnen, das Verwaltungsgericht Chemnitz verbietet selbst die Sperrung von Bundesstraßen im Erzgebirge. Vor den großen Protesten ist die rechtliche Situation unübersichtlich und an vielen Stellen droht juristischer Ärger. Der Chemnitzer Rechtsanwalt Martin Kohlmann, Vorsitzender der FREIEN SACHSEN, gibt eine rechtliche Einordnung: Was ist erlaubt? Was ist verboten? Und wie lassen sich Probleme mit den Behörden vermeiden?
Ein sehenswertes Video zur Vorbereitung auf den "Tag des Widerstandes" und die kommenden Proteste!FREIE SACHSEN: Folgt uns für alle Nachrichten und Informationen bei Telegram!
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An das Urteil eines OVG ist ein LG in gleicher Sache gebunden, wenn es anders entscheiden möchte; bzw. kann ein Kläger darauf verweisen. Das handhabt die Staatsanwaltschaft ständig so; auch im Verwaltungsrecht bei Behörden wird regelmäßig so verfahren.
Meine Frage an RA Martin Kohlmann:
Wieso soll das jetzt alles anders sein und nicht mehr gelten???
Unter dem Motto " Wir streiken und kämpfen gegen ein Regime, aber wir lassen das Regime darüber entscheiden, ob wir das dürfen ???" So wird kein Streik gewonnen !
Wir sind der Souverän, wir haben das Sagen, wir haben die Macht, wir müssen uns Dessen endlich mal bewusst werden !!!
Im übrigen ist es falsch, daß die Entscheidung eines höheren Gerichtes die niedrigeren binden würde.
Mit welchen Gesetzen wollen denn die sogenannten Ordnungshüter die Demonstranten gängeln und bevormunden?
Das wissen doch nun hoffentlich alle, dass die Gesetze illegal und somit ungültig sind.
Das ist UNSER Protest, der Protest der Bauern, und des gesamten Mittelstandes und des gesamten Volkes. Wollen wir uns nun wieder genehmigen oder verbieten lassen, gegen die Regierung zu protestieren?
Habt ihr schon mal über solche Fragen nachgedacht?
Das Allerwichtigste ist, alle bleiben friedlich und lassen sich auch nicht provozieren!
Eine Spontanversammlung hat so gut wie immer keinen Versammlungsleiter.
Spontanversammlungen sind im ERZ durch die Allgemeinverordnung aber grundsätzlich verboten worden.
Was aber nicht verboten ist, sind Eilversammlungen.
Das bedeutet, ihr könnt bei der Polizei anrufen und eine Eilversammlung anzeigen, die z.B. eine halbe Stunde später beginnen soll. Hierfür benötigt ihr aber einen Versammlungsleiter.
Ich liebe doch alle......
Alternativ sich dem Protest anzuschließen.